Rahmenvertrag über die Lieferung von Reinigungsmitteln in der Zeit vom 01.02.2027 bis 31.01.2028 aufgeteilt in 4 Lose.
Ziel dieser Ausschreibung ist der Abschluss einer Rahmenvereinbarung über die Lieferung von "Reinigungsmitteln für den Immobilienservicebetrieb" zu einem Festpreis für den Zeitraum 01.02.2027 bis 31.01.2028. Die Leistung wird losweise vergeben.
Die ausgeschriebene Menge ist für zwölf Monate kalkuliert. Die Auslieferung an die Einrichtungen muss jedoch auf zwei Zustellungen aufgeteilt werden: im 1. Halbjahr 2027 bis zu den Osterferien NRW und im 2. Halbjahr 2027 bis zu den Herbstferien NRW. Der jeweilige Bedarf der Verwendungsstellen wird daher in zwei Aufträgen zusammengefasst und abgerufen.
Berücksichtigung von Umweltaspekten
Gemäß § 160 Abs. 1 GWB leitet die Vergabekammer ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. Der Antrag ist gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB unzulässig, wenn der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrages erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat. Des Weiteren ist gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB der Nachprüfungsantrag unzulässig, wenn mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Auf besondere schriftliche Aufforderung sind Muster der Produkte aus Los 1 unentgeltlich innerhalb von vier Werktagen beim Amt für Zentrale Leistungen, Zi.-Nr. 1.2.10 Werner-Bock-Str. 38, 33602 Bielefeld, einzureichen. Die Muster nicht berücksichtigter Bieter werden nur zurückgesandt, wenn dies bei Angebotsabgabe verlangt wird. Anlieferung und Abholung gehen zu Lasten des Bieters.Im Rahmen der Zuschlagserteilung erfolgt mit dem Auftragnehmer der Abschluss eines Rahmenabrufvertrages.
§ 56 VgV
01 - Ausschlussgründe (Mit dem Angebot; Mittels Eigenerklärung): Es dürfen keine Ausschlussgründe gem. §§ 123 ff GWB vorliegen. Eine entsprechende Eigen-erklärung ist dem Angebot beizufügen. Die beigefügte Eigenerklärung soll verwendet werden.
Nachweise hierzu (u.a. Bescheinigungen in Steuersachen des Finanzamtes, Unbedenklichkeitsbescheinigungen der Krankenkassen, des Steueramtes der Kommune sowie der Berufsgenossenschaft) sind auf besondere Aufforderung vor Auftragserteilung beizubringen (nicht älter als 6 Monate, Stichtag ist das Ende der Angebotsfrist).
02 - Zuschlagsverbot (Mit dem Angebot; Mittels Eigenerklärung): Es gilt ein Zuschlagsverbot aufgrund des 5. EU-Sanktionspakets auf öffentliche Aufträge nach GWB i. V. m. VgV, s. auch Artikel 5k Absatz 1 der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 in der derzeit gültigen Fassung. Die beigefügte Eigenerklärung soll diesbezüglich verwendet werden.
03 - Eintragung in ein Berufs- /Handelsregister (Mit dem Angebot; Mittels Eigenerklärung): Vorlage eines aktuellen Berufs- oder Handelsregisterauszugs nach Maßgabe der Rechtsvor-schriften des Landes der Europäischen Union oder des Vertragsstaates des EWR-Abkommens, in dem der Bieter ansässig ist, oder ein gleichwertiger Nachweis zum Gewerbe-betrieb, sofern dieser nicht im Berufs- oder Handelsregister eingetragen ist. Der Berufs- oder Handelsregisterauszug ist dann aktuell, wenn dieser - unabhängig vom Datum der Erstellung - die tatsächlichen Gegebenheiten zum Zeitpunkt der geforderten Frist zur Abgabe des Ange-botes wiedergibt.
Falls keine Eintragungspflicht im Berufs- oder Handelsregister des Herkunftslandes besteht, ist eine Eigenerklärung, weshalb für den Bieter keine Eintragungspflicht besteht und darüber hin-aus, wer die vertretungsberechtigten Personen sind, einzureichen.
04 - Betriebshaftpflichtversicherung (Mit dem Angebot; Mittels Eigenerklärung): Zum Vertragsbeginn und während der Vertragslaufzeit muss der Auftragnehmer über eine Betriebshaftpflichtversicherung bei einem in der EU zugelassenen Haftpflichtversicherer oder Kreditinstitut den nachfolgenden Versicherungssummen verfügen.
Personenschäden: 2.500.000,00 EUR Sachschäden: 1.500.000,00 EUR Vermögensschäden: 1.500.000,00 EURoder, pauschal: 5.000.000,00 EUR
Sollten diese Mindestsummen zum Zeitpunkt des Einreichens des Angebotes noch nicht vor-liegen, hat der Bieter zu bestätigen, dass spätestens zum Vertragsbeginn eine Betriebshaft-pflichtversicherung mit dem genannten Mindestsummen bestehen wird. Für den Nachweis reicht eine Eigenerklärung (sh. Anlage B)Vor Vertragsabschluss hat der Auftragnehmer auf Anforderung der Auftraggeberin einen entsprechenden Nachweis vorzulegen.
05 - Betriebsbeschreibung (Mit dem Angebot; Mittels Eigenerklärung): Dem Angebot ist eine kurze Betriebsbeschreibung beizufügen. Das Tätigkeitsgebiet des Bewerbers soll so hinreichend beschrieben werden, dass eine Beurteilung von Fachkunde und Leistungsfähigkeit des Bewerbers möglich ist. Ein Verweis auf den Internetauftritt oder die Angabe eines Links ist unzulässig.
06 - Referenzen (Mit dem Angebot; Mittels Eigenerklärung): Der Bieter muss mindestens zwei Referenzen über eine vergleichbare Lieferleistung von Reinigungsmitteln innerhalb eines Mitgliedsstaates der europäischen Union oder der Schweiz nachweisen, die nicht älter als aus dem Jahr 2023 ist. Vergleichbar ist eine Referenz, wenn die Summe des Auftrages mindestens 70% der Angebotssumme für das Los, auf das geboten wird, entspricht.Wird für mehrere Lose ein Angebot abgegeben, beziehen sich die 70 % auf die Summe der Angebotspreise für alle angebotenen Lose.
Hinweis: Eine Referenz kann grundsätzlich nicht gewertet werden, wenn sie nicht überprüft werden kann (vgl. VK Hessen, Beschluss vom 18. Dezember 2017, 69d-VK-2-38/2017). Ein Verweis des Bieters, dass datenschutzrechtliche Vorgaben der Benennung von Referenzauftraggebern entgegenstehen, ist daher nicht zulässig.
§ 17 VOL/B
Der Bedarf an Reinigungsmitteln laut Leistungsverzeichnis der einzelnen Fachämter (rd. 50) und Einrichtungen (rd. 50 Kindergärten, rd. 30 Sportplätze und rd. 80 Schulen) wird in Aufträ-gen zusammengefasst und ist kommissioniert und direkt an die jeweilige Verwendungsstelle auszuliefern.
Die ausgeschriebene Menge ist für zwölf Monate kalkuliert. Die Auslieferung an die Ein-richtungen muss jedoch auf zwei Zustellungen aufgeteilt werden: im 1. Halbjahr 2027 bis zu den Osterferien NRW und im 2. Halbjahr 2027 bis zu den Herbstferien NRW. Der jeweilige Bedarf der Verwendungsstellen wird daher in zwei Aufträgen zusammengefasst und abgerufen.
Für den Fall, dass einzelne Einrichtungen innerhalb der Vertragslaufzeit Nachbestellungen (Bedarf außerhalb der beiden Halbjahresbestellungen) benötigen, sind diese zu den gleichen Konditionen zu beliefern.
Die Lieferung muss frei Verwendungsstelle, d.h. in jede/s einzelne Amt, Schule, Sportstätte und Kindergarten erfolgen.