Lieferung von Lehrmitteln Neuausstattung der NaWi-Bereiche desGymnasiums Heepen
Um den pädagogischen Erfolg des Fachbereiches Physik sicherzustellen, benötigt das Gymnasium Heepen, Standort Beckerstraße eine neue und ergänzende Fachausstattung. Durch die mit der Ausschreibung zu beschaffenden Artikeln soll eine erfolgreiche Lehre nicht nur für die Schülerschaft, sondern auch für Lehrkräfte in Ausbildung erzielt werden.Die Stadt Bielefeld schreibt daher die Lieferung von Lehrmitteln für Naturwissenschaften am Gymnasium Heepen - Standort Beckerstraße als offenes Verfahren entsprechend der Vergabeverordnung und des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen in zwei Losen aus:
Los 1 - Wireless Scanner
Los 2 - Lehrerversuchs-; Experimentier- und Schülerversuchssysteme
Die angebotenen Produkte müssen für Schulversuche gemäß den Vorgaben des Landes Nordrhein-Westfalen geeignet, RiSU-konform sowie für den Einsatz in der Sekundarstufe II verwendbar sein. Alle angebotenen Elektrogeräte müssen, soweit gesetzlich vorgeschrieben, mit der offiziellen CE-Kennzeichnung versehen sein und die geltenden gesetzlichen Anforderungen an die elektromagnetische Verträglichkeit (EMV) erfüllen. Auf Aufforderung des Auftraggebers sind vor Zuschlagserteilung geeignete Nachweise bzw. EMV-Prüfprotokolle für ausgewählte Geräte vorzulegen.
Die Lieferung einschließlich Auspack- und Einräumservice soll innerhalb von zehn Wochen nach Auftragserteilung erfolgen.Der genaue Liefertermin ist vorab telefonisch direkt mit dem Gymnasium Heepen abzustimmen. Ein Ansprechpartner wird bei der Auftragserteilung mitgeteilt.
Die Lieferung umfasst den Auspack- und Einräumservice. Hinweise der Lehrerschaft sind zu beachten.
Die Lieferung aller benannten Liefergegenstände des Leistungsverzeichnisses erfolgt frei Verwendungsstelle (Erdgeschoss) und ist einschließlich aller zu erwartenden Nebenkosten (beispielsweise und als nicht abschließende Aufzählung: Fahrtkosten, Spesen, Frachtkosten, Transportkosten, Versandkosten, Verpackungskosten und deren Entsorgung etc.) in den aufgeführten Angebotspreisen berücksichtigt und somit inklusive.
Gemäß § 160 Abs. 1 GWB leitet die Vergabekammer ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. Der Antrag ist gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB unzulässig, wenn der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrages erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat. Des Weiteren ist gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB der Nachprüfungsantrag unzulässig, wenn mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
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§ 56 VgV
01 - Ausschlussgründe (Mit dem Angebot; Mittels Eigenerklärung): Es dürfen keine Ausschlussgründe gem. §§ 123 ff GWB (§ 42 VgV bzw. § 31 Abs. 1, 2 UVgO) vorliegen. Eine entsprechende Eigenerklärung ist dem Angebot beizufügen. Die beigefügte Ei-generklärung soll verwendet werden.
Nachweise hierzu (u.a. Bescheinigungen in Steuersachen des Finanzamtes, Unbedenklichkeitsbescheinigungen der Krankenkassen, des Steueramtes der Kommune sowie der Berufsgenossenschaft), die nicht älter als 6 Monate - Stichtag ist das Ende der Angebotsfrist - sind auf besondere Aufforderung vor Auftragserteilung beizubringen.
02 - Zuschlagsverbot (Mit dem Angebot; Mittels Eigenerklärung): Es gilt ein Zuschlagsverbot aufgrund des 5. EU-Sanktionspakets auf öffentliche Aufträge nach GWB i. V. m. VgV, s. auch Artikel 5k Absatz 1 der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 in der derzeit gültigen Fassung. Die beigefügte Eigenerklärung soll diesbezüglich verwendet werden.
03 - Eintragung in ein Berufs- /Handelsregister (Mit dem Angebot; Mittels Eigenerklärung): Vorlage eines aktuellen Berufs- oder Handelsregisterauszugs nach Maßgabe der Rechtsvor-schriften des Landes der Europäischen Union oder des Vertragsstaates des EWR-Abkommens, in dem der Bieter ansässig ist, oder ein gleichwertiger Nachweis zum Gewerbebetrieb, sofern dieser nicht im Berufs- oder Handelsregister eingetragen ist, vorzulegen. Der Berufs- oder Han-delsregisterauszug ist dann aktuell, wenn dieser - unabhängig vom Datum der Erstellung - die tatsächlichen Gegebenheiten zum Zeitpunkt der geforderten Frist zur Abgabe des Angebotes wiedergibt.
Falls keine Eintragungspflicht im Berufs- oder Handelsregister besteht, ist eine Eigenerklärung, weshalb für den Bieter keine Eintragungspflicht besteht und darüber, wer die vertretungsberechtigten Personen sind, einzureichen.
04 - Betriebsbeschreibung (Mit dem Angebot; Mittels Eigenerklärung): Dem Angebot soll eine kurze Betriebsbeschreibung beigefügt werden (siehe Anlage B). Das Tätigkeitsgebiet des Bieters ist so hinreichend zu beschreiben, dass eine Beurteilung von Fachkunde und Leistungsfähigkeit des Bieters möglich ist. Ein Verweis auf den Internetauftritt oder die Angabe eines Links ist unzulässig.
05 - Referenzen (Mit dem Angebot; Mittels Eigenerklärung): Der Bieter muss mindestens 2 Referenzen über vergleichbare Lieferleistungen von Lernmitteln innerhalb eines Mitgliedsstaates der europäischen Union oder der Schweiz aus den letzten 3 Ka-lenderjahren nachweisen. Vergleichbar ist eine Referenz, wenn die Summe des Auftrages mindestens 50 % der Angebotssumme (brutto) entspricht. Wird für mehrere Lose ein Angebot abgegeben, beziehen sich die 50 % auf die Summe der An-gebotspreise (brutto) für alle angebotenen Lose.
Neben der Anschrift sind der Ansprechpartner sowie dessen Erreichbarkeit (Telefonnummer und E-Mail-Adresse), der Auftragsgegenstand und das Jahr der Lieferungen anzugeben.
Die Referenzen sollen dem Angebot beigefügt werden.
Hinweis: Eine Referenz kann grundsätzlich nicht gewertet werden, wenn sie nicht überprüft wer-den kann (vgl. VK Hessen, Beschluss vom 18. Dezember 2017, 69d-VK-2-38/2017). Ein Verweis des Bieters, dass datenschutzrechtliche Vorgaben der Benennung von Referenzauftraggebern entgegenstehen, ist daher nicht zulässig.
§ 17 VOL/B
Die Lieferung aller benannten Liefergegenstände des Leistungsverzeichnisses erfolgt frei Verwendungsstelle (Erdgeschoss) und ist einschließlich aller zu erwartenden Nebenkosten (beispielsweise und als nicht abschließende Aufzählung: Fahrtkosten, Spesen, Frachtkosten, Transportkosten, Ver-sandkosten, Verpackungskosten und deren Entsorgung etc.) in den aufgeführten Angebotspreisen berücksichtigt und somit inklusive.