Im Rahmen der Ausschreibung beabsichtigt die Stadt Bielefeld als Bauherrin die Errichtung von Modulgebäuden in Holzbauweise zur Schulnutzung an drei unterschiedlichen Standorten im Stadtgebiet. Dazu zählen die Grundschule Gellershagen, die Realschule am Schlehenweg und das Gymnasium Brackwede. Die Holzmodule sind so auszubilden und vorzurüsten, dass diese sauber miteinander gekoppelt werden können und im Versetzungsfall problemlos wieder entkoppelt und mit einem Kran versetzt werden können.
Preis
Gemäß § 160 Abs. 1 GWB leitet die Vergabekammer ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. Der Antrag ist gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB unzulässig, wenn der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrages erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat. Des Weiteren ist gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB der Nachprüfungsantrag unzulässig, wenn mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.