Rahmenvereinbarung über die Verwertung von Grünabfällen (biologisch abbaubare Abfälle, AVV 20 02 01) einschl. Gestellung von Abrollcontainern für den Zeitraum vom 01.01.2027 bis 30.06.2029 aufgeteilt auf zwei Lose mit drei Verlängerungsoptionen von jeweils sechs Monaten
Ziel dieser Ausschreibung ist der Abschluss einer Rahmenvereinbarung über die Verwertung von Grünabfällen (biologisch abbaubare Abfälle, AVV 20 02 01) einschließlich der Gestellung von Abrollcontainern für den Zeitraum vom 01.01.2027 - 30.06.2029 aufgeteilt auf zwei Lose mit drei Verlängerungsoptionen von jeweils sechs Monaten. Es fällt voraussichtlich eine Gesamtmenge für das Los 1 von ca. 23.600 t und für das Los 2 von ca. 20.160 t für die gesamte Vertragslaufzeit von 48 Monaten an.
3 Verlängerungsoptionen von jeweils sechs Monaten
Die Leistung ist an mehreren Standorten im gesamten Stadtgebiet Bielefelds zu erbringen.
Die Entsorgung hat umweltgerecht und nachhaltig gemäß der gesetzlichen Vorgaben zu erfolgen.Dazu ist ein auf den Bieter ausgestelltes, aktuelles gültiges Zertifikat gemäß Entsorgungsfachbetriebeverordnung (EfbV) zum Transportieren, Lagern und Behandeln von Abfällen, das mindestens die Abfallschlüsselnummer 20 02 01 enthält, zu erbringen.
Gemäß § 160 Abs. 1 GWB leitet die Vergabekammer ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. Der Antrag ist gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB unzulässig, wenn der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrages erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat. Des Weiteren ist gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB der Nachprüfungsantrag unzulässig, wenn mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Der Auftragnehmer ist zur Einhaltung der Vorgaben des Tariftreue- und Vergabegesetzes Nordrhein-Westfalen verpflichtet.Der/Die in den Vergabeunterlagen beinhaltete Fragenkatalog/e ist/sind zwingend vollständig ausgefüllt mit dem Angebot einzureichen.
Fehlende unternehmensbezogene Unterlagen werden nachgefordert. Zuschlagsrelevante Unterlagen dürfen nicht nachgefordert werden.
gem. §§ 123 + 124 GWB
Eigenerklärung über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen gem. §§ 123 ff GWB (Mit dem Angebot; Mittels Dritterklärung): Es dürfen keine Ausschlussgründe gem. §§ 123 ff GWB (§ 42 VgV) vorliegen. Das Nichtvorliegen der Ausschlussgründe ist anhand des beigefügten Vordruckes "Eigenerklärung über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen gem. §§ 123 ff GWB" zu bestätigen.
Befähigung zur Berufsausübung einschließlich Angaben hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister (Auf Anforderung der Vergabestelle; Mittels Eigenerklärung): Vor Zuschlagserteilung hat der zum Zuschlag vorgesehene Bieter auf besondere Aufforderung der Auftraggeberin einen aktuellen Berufs- oder Handelsregisterauszugs nach Maßgabe der Rechtsvorschriften des Landes der Europäischen Union oder des Vertragsstaates des EWR-Ab-kommens, in dem der Bieter ansässig ist, oder einen gleichwertigen Nachweis zum Gewerbebetrieb, sofern dieser nicht im Berufs- oder Handelsregister eingetragen ist, vorzulegen. Der Berufs- oder Handelsregisterauszug ist dann aktuell, wenn dieser -unabhängig vom Datum der Erstellung - die tatsächlichen Gegebenheiten zum Zeitpunkt der geforderten Frist zur Abgabe der Angebote wiedergibt.Falls keine Eintragungspflicht im Berufs- oder Handelsregister des Herkunftslandes besteht, ist eine Eigenerklärung, weshalb für den Bieter keine Eintragungspflicht besteht und darüber, wer die vertretungsberechtigten Personen sind, einzureichen.
Betriebshaftpflichtversicherung (Mit dem Angebot; Mittels Eigenerklärung): Zum Vertragsbeginn und während der Vertragslaufzeit und darüber hinaus für weitere drei Monate muss der Aufragnehmer über eine Betriebshaftpflichtversicherung und eine Umwelthaftpflichtversicherung bei einem in der EU zugelassenen Haftpflichtversicherer oder Kreditinstitut mit folgenden Mindestsummen verfügen:
Personenschäden 3.000.000 EuroSachschäden 3.000.000 EuroUmweltschäden 3.000.000 EuroVermögensschäden 3.000.000 Euro
Sollten die o.g. Mindestsummen zum Zeitpunkt des Einreichens des Angebotes noch nicht vorliegen, hat der Bieter zu bestätigen, dass spätestens zum Vertragsbeginn eine Betriebshaftpflichtversicherung mit den o. g. Mindestsummen bestehen wird.
Eigenerklärung zur Umsetzung von Artikel 5k Absatz 1 der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 in der aktuellen Fassung (Mit dem Angebot; Mittels Eigenerklärung): Es gilt ein Zuschlagsverbot aufgrund des 5. EU-Sanktionspakets auf öffentliche Aufträge nach GWB i. V. m. VgV, s. auch Artikel 5k Absatz 1 der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 in der Fassung des Art. 1 Ziff. 15 der Verordnung (EU) 2023/2878 des Rates vom 18.12.2023. Die beigefügte Eigenerklärung ist mit dem Angebot einzureichen.
Anlage 1 und / oder 2 - Eigenerklärung zum Nachunternehmereinsatz - für ein oder mehrere Lose (Mit dem Angebot; Mittels Eigenerklärung): Beabsichtigt der Bieter, Teile der Leistung (z. B. den reinen Transport, die eventuelle Zwischenlagerung oder den Betrieb der Verwertungsanlage) durch Nachunternehmer ausführen zu lassen, sind diese bereits mit der Angebotsabgabe auf dem entsprechenden Formblatt der Vergabeunterlagen (Anlage 1 und 2) namentlich zu benennen. Für jeden Nachunternehmer sind die entsprechenden Eignungsnachweise laut den Ausschreibungsunterlagen auf besondere Aufforderung des Auftraggebers vor Zuschlagserteilung einzureichen.
Anlage 3 und / oder 4 - Eigenerklärung zu den Eignungsanforderungen - für ein oder mehrere Lose (Mit dem Angebot; Mittels Eigenerklärung):
Zu Los 1 und / oder 2 - Efb-Zertifikat zum Transportieren, Lagern und Behandeln von Abfällen (Mit dem Angebot; Mittels Eigenerklärung): Ein auf den Bieter ausgestelltes, gültiges EfB-Zertifikat gemäß Entsorgungsfachbetriebeverordnung (EfbV) zum Transportieren, Lagern und Behandeln von Abfällen, das mindestens die Abfallschlüsselnummer 20 02 01 enthält. Der Nachweis ist zunächst als Eigenerklärung einzureichen.Auf besondere Aufforderung der Auftraggeberin sind vor Zuschlagerteilung die entsprechenden Nachweise in Kopie einzureichen.
Zu Los 1 und / oder 2 - Name und Anschrift der Verwertungsanlage (Mit dem Angebot; Mittels Eigenerklärung): Name und Anschrift der vorgesehenen Verwertungsanlage. Der Nachweis ist zunächst als Eigenerklärung einzureichen. Auf besondere Aufforderung der Auftraggeberin sind vor Zuschlagerteilung die obenstehenden Nachweise in Kopie einzureichen.
ZU Los 1 und / oder 2 - Efb-Zertifikat für die Verwertungsanlage (Mit dem Angebot; Mittels Eigenerklärung): Für die genannte Verwertungsanlage ein ausgestelltes aktuelles gültiges Zertifikat gemäß Entsorgungsfachbetriebeverordnung (EfbV) zum Lagern und Behandeln von Abfällen, das mindestens die Abfallschlüsselnummer 20 02 01 enthält.Der Nachweis ist zunächst als Eigenerklärung einzureichen. Auf besondere Aufforderung der Auftraggeberin sind vor Zuschlagerteilung die obenstehenden Nachweise in Kopie einzureichen.
Zu Los 1 und / oder 2 ggfls. - Name und Anschrift des Zwischenlagers (Mit dem Angebot; Mittels Eigenerklärung): Name und Anschrift des vorgesehenen Zwischenlagers. Der Nachweis ist zunächst als Eigenerklärung einzureichen. Auf besondere Aufforderung der Auftraggeberin sind vor Zuschlagerteilung die obenstehenden Nachweise in Kopie einzureichen.
Zu Los 1 und / oder 2 - Genehmigungsbescheid gemäß Baurecht bzw. BImSchG für die Verwertungsanlage (Mit dem Angebot; Mittels Eigenerklärung): Für die genannte Verwertungsanlage ein Genehmigungsbescheid gem. Baurecht bzw. BImschG zum Lagern und Behandeln von Abfällen, welcher mindestens die Abfallschlüsselnummer 20 02 01 enthält.Der Nachweis ist zunächst als Eigenerklärung einzureichen. Auf besondere Aufforderung der Auftraggeberin sind vor Zuschlagerteilung die obenstehenden Nachweise in Kopie einzureichen.
Zu Los 1 und / oder 2 ggfls. - Genehmigungsbescheid gemäß Baurecht bzw. BImSchG für das Zwischenlager (Mit dem Angebot; Mittels Eigenerklärung): Für das genannte Zwischenlager ein Genehmigungsbescheid gemäß Baurecht oder BImSchG zum Lagern von Abfällen, welcher mindestens die Abfallschlüsselnummer 20 02 01 enthält. Der Nachweis ist zunächst als Eigenerklärung einzureichen. Auf besondere Aufforderung der Auftraggeberin sind vor Zuschlagerteilung die obenstehenden Nachweise in Kopie einzureichen
Zu Los 1 und / oder 2 ggfls.- Efb-Zertifikat für das Zwischenlager (Mit dem Angebot; Mittels Eigenerklärung): Für das genannte Zwischenlager ein aktuelles gültiges Zertifikat gemäß Entsorgungsfachbetriebeverordnung (EfbV) zum Lagern von Abfällen, das mindestens die Abfallschlüsselnummer 20 02 01 enthält. Der Nachweis ist zunächst als Eigenerklärung einzureichen. Auf besondere Aufforderung der Auftraggeberin sind vor Zuschlagerteilung die obenstehenden Nachweise in Kopie einzureichen.
Zu Los 1 und / oder 2 - Beschreibung des Verwertungsweges (Mit dem Angebot; Mittels Eigenerklärung): Der Verwertungsweg ist ausführlich und ausreichend zu beschreiben.
§ 17 VOL/B
Der Auftragnehmer ist zur Einhaltung der Vorgaben des Tariftreue- und Vergabegesetzes Nordrhein-Westfalen verpflichtet.Eigenerklärung zur Umsetzung von Artikel 5k Absatz 1 der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 in der aktuellen Fassung des Art. 1 Ziff. 15 der Verordnung (EU) 2022/1269 des Rates.Zum Vertragsbeginn und während der Vertragslaufzeit und darüber hinaus für weitere drei Monate muss der Auftragnehmer über eine Betriebshaftpflichtversicherung und eine Umwelthaftpflichtversicherung bei einem in der EU zugelassenen Haftpflichtversicherer oder Kreditinstitut mit folgenden Mindestsummen verfügen: für Personen-, Sach-, Umwelt- und Vermögensschäden von jeweils 3 Mio. Euro Der Tausch eines Containers / Abholung muss innerhalb von zwei Werktagen durchgeführt werden. Ab dem vierten Tag nach der Meldung ist der Auftraggeber berechtigt, ein Verzugsentgelt von 500,- EUR pro Werktag zu berechnen, wobei die Gesamtsumme dieses Entgelts auf maximal 10 % der Nettoauftragssumme begrenzt ist.