Beförderung von Schülerinnen und Schülern zur Leineweberschule für das Schuljahr 2026/2027, aufgeteilt in 11 Lose, mit jeweils drei Verlängerungsoptionen für Schuljahre 2027/2028, 2028/2029 und 2029/2030
je Los drei Verlängerungsoptionen für die Schuljahre 2027/2028, 2028/2029 und 2029/2030
Preis
Die während der Vertragsdauer eingesetzten Fahrzeuge und Kleinbusse müssen die europäische Abgasnorm 6 einhalten und dürfen das Höchstalter von 10 Jahren nicht überschreiten. Die während der Vertragsdauer eingesetzten Busse müssen die europäische Abgasnorm 5 einhalten und dürfen das Höchstalter von 15 Jahren nicht überschreiten.
Gemäß § 160 Abs. 1 GWB leitet die Vergabekammer ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. Der Antrag ist gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB unzulässig, wenn der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrages erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat. Des Weiteren ist gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB der Nachprüfungsantrag unzulässig, wenn mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Die Gesamtleistung besteht aus 11 Losen. Es können auch Angebote für einzelne Lose abgegeben werden. Die Vergabe erfolgt losweise, wobei die Anzahl der maximal zu vergebenden Lose an einen Bieter begrenzt ist. Das Maximum der zu vergebenden Lose an einen Bieter ist kleiner/gleich der Anzahl der für die Schülerbeförderung zur Verfügung stehenden Fahrzeuge (siehe Bieterangabenverzeichnis - Anlage 2).
Hinweis: Sofern Angebote für weitere derzeit ausgeschriebene Schülerbeförderungen der Stadt Bielefeld abgegeben werden, ist darauf zu achten, dass die angegebenen Fahrzeuge nicht bei mehreren Ausschreibungen aufgeführt werden bzw. die Fahrzeuge nach Zuschlagserteilung auch tatsächlich zur Verfügung stehen.