Erd- und Entwässerungsarbeiten für den Anbau eines OGS-Gebäudes (Nutzung für Offene Ganztagsschule).
- ca. 1.300 m3 Aushub ausheben und abfahren- ca. 920 m3 Füllmaterial, Sand, Schotter liefern und einbauen- ca. 340 m3 Rohrleitungsgräben ausheben und abfahren- ca. 145 m Rohrleitungen verschiedene Größen liefern und einbauen- 9 St. Kontrollschächte liefern und einbauen- 1 St. Schmutzwasserpumpenanlage liefern und einbauen- 1 St. Fettabscheider liefern und einbauen.
Das Projekt wird ohne Fördermittel finanziert.
Gemäß § 160 Abs. 1 GWB leitet die Vergabekammer ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. Der Antrag ist gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB unzulässig, wenn der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrages erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat. Des Weiteren ist gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB der Nachprüfungsantrag unzulässig, wenn mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Mit dem Angebot ist die Eigenerklärung für nicht präqualifizierte Unternehmen (Formblatt 124 VHB - Bund) einzureichen. Unternehmen, die einer Präqualifizierungsdatenbanken innerhalb der EU registriert sind, können dies bei Abgabe eines Angebotes durch Angabe der Registrierungsnummer angeben. Für diesen Fall ist das Einreichen der Eigenerklärung für nicht präqualifizierte Unternehmen nicht notwendig. Sofern von der Auftraggeberin Nachweise gefordert werden, die nicht in Präqualifizierungsdatenbanken enthalten sind, sind diese ergänzend einzureichen.
Der Auftraggeber behält sich vor, nach Angebotsabgabe noch weitere Eignungsnachweise zu fordern.
Der Auftragnehmer ist zur Einhaltung der Vorgaben des Tariftreue- und Vergabegesetzes Nordrhein-Westfalen verpflichtet.
Fehlende unternehmensbezogene Unterlagen werden nachgefordert. Zuschlagsrelevante Unterlagen dürfen nicht nachgefordert werden.
gem. §§ 123 + 124 GWB
Umsatz des Unternehmens - Die Erklärungen Ziffer 1 bis 8 sind zunächst mittels Eigenerklärung zu erbringen. Hierzu ist die den Vergabeunterlagen beiliegende Eigenerklärung für nicht präqualifizierte Unternehmen (Formblatt 124 VHB - Bund) zu verwenden. Unternehmen, die einer Präqualifizierungsdatenbanken innerhalb der EU registriert sind, können dies bei Abgabe eines Angebotes durch Angabe der Registrierungsnummer angeben. Für diesen Fall ist das Einreichen der Eigenerklärung für nicht präqualifizierte Unternehmen nicht notwendig. Sofern von der Auftraggeberin Nachweise gefordert werden, die nicht in Präqualifizierungsdatenbanken enthalten sind, sind diese ergänzend einzureichen.Ziffer 1: Der Bieter gibt in dem Formblatt 124 - Eigenerklärung zur Eignung den Umsatz des Unternehmens in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren an, soweit er Bauleistungen und andere Leistungen betrifft, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind unter Einschluss des Anteils bei gemeinsam mit anderen Unternehmen ausgeführten Leistungen (vom Hauptauftragnehmer und möglicher Unterauftragnehmer)
Referenzen (vergleichbare Leistungen) - Der Bieter erklärt, in den letzten drei Geschäftsjahren Leistungen ausgeführt zu haben, die mit der ausgeschriebenen Leistung vergleichbar sind (vom Hauptauftragnehmer und möglicher Unterauftragnehmer). Kommt das Angebot in die engere Wahl, sind auf Anforderung drei Referenznachweise vorzulegen, die mindestens folgende Angaben enthalten: Ansprechpartner; Art der ausgeführten Leistung; Auftragssumme; Ausführungszeitraum; stichwortartige Benennung des mit eigenem Personal ausgeführten maßgeblichen Leistungsumfanges einschl. Angabe der ausgeführten Mengen; Zahl der hierfür durchschnittlich eingesetzten Arbeitnehmer; stichwortartige Beschreibung der besonderen technischen und gerätespezifischen Anforderungen bzw. (bei Komplettleistung) Kurzbeschreibung der Baumaßnahme einschließlich eventueller Besonderheiten der Ausführung; Angabe zur Art der Baumaßnahme (Neubau, Umbau, Denkmal); Angabe zur vertraglichen Bindung (Hauptauftragnehmer, ARGE-Partner, Nachunternehmer); ggf. Angabe der Gewerke, die mit eigenem Leitungspersonal koordiniert wurden; Bestätigung des Auftraggebers über die vertragsgemäße Ausführung der Leistung
Angaben zu Arbeitskräften - Der Bieter erklärt, dass ihm für die Ausführung der ausgeschriebenen Leistung die erforderlichen Arbeitskräfte in ausreichender Zahl und Qualifikation zur Verfügung stehen (vom Hauptauftragnehmer und möglicher Unterauftragnehmer). Auf Anforderung sind folgende Unterlagen vorzulegen: Falls das Angebot in die engere Wahl gelangt, wird die Zahl der in den letzten drei abgeschlossenen Kalenderjahren jahresdurchschnittlich beschäftigten Arbeitskräfte gegliedert nach Lohngruppen mit extra ausgewiesenem Leitungspersonal angeben
Registereintragung - Der Bieter erklärt, in den einschlägigen Registern (Handelsregister, Handwerkrolle oder Industrie- und Handelskammer) eingetragen zu sein oder hierzu nicht verpflichtet zu sein. Auf Anforderung sind folgende Unterlagen vorzulegen: Kommt das Angebot in die engere Wahl, sind zur Bestätigung entsprechende Nachweise wie Gewerbeanmeldung, Handelsregisterauszug und Eintragung in der Handwerksrolle (Handwerkskarte) bzw. bei der Industrie- und Handelskammer vorzulegen (vom Hauptauftragnehmer und möglicher Unterauftragnehmer).
Angaben zu Insolvenzverfahren und Liquidation - Der Bieter erklärt, dass ein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares gesetzlich geregeltes Verfahren weder beantragt noch eröffnet wurde, ein Antrag auf Eröffnung nicht mangels Masse abgelehnt wurde und sich sein Unternehmen nicht in Liquidation befindet.
Schwere Verfehlung - Angabe, dass nachweislich keine schwere Verfehlung begangen wurde, die die Zuverlässigkeit als Bewerber oder Bieter in Frage stellt.
Zahlung von Steuern, Abgaben sowie Beiträgen zur Sozialversicherung - Der Bieter erklärt, dass er seinen Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern, Abgaben, sowie Beiträgen zur Sozialversicherung ordnungsgemäß nachgekommen ist. Auf Anforderung sind folgende Unterlagen vorzulegen: Unbedenklichkeitsbescheinigung der tariflichen Sozialkasse, eine Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamtes bzw. Bescheinigung in Steuersachen sowie eine Freistellungsbescheinigung nach § 48b EStG (vom Hauptauftragnehmer und möglicher Unterauftragnehmer)
Angabe zur Mitgliedschaft bei der Berufsgenossenschaft - Angabe zur Mitgliedschaft bei der Berufsgenossenschaft
siehe Vergabeunterlagen
Die Auftragnehmerin/der Auftragnehmer hat bei Auftragserteilung den Nachweis über das wirksame Bestehen einer Betriebshaftpflichtversicherung für die Zeit der Auftragserfüllung für ihren/seinen Betrieb zu erbringen. Die Deckungssummen müssen pro Schadensfall mindestens betragen:
für Personenschäden 1.000.000,00 EUR
für sonstige Schäden 500.000,00 EUR(Sach- und / oder Vermögensschäden).
Mitversichert sein müssen allmähliche Einwirkung (§415 AHB), Mangelfolgeschäden, Bearbeitungsschäden mit 5.000 EUR pro Schadensereignis (§416 AHB).
Durch die Unterhaltung der Haftpflichtversicherung wird der Umfang der Haftung der Auftragnehmerin/des Auftragnehmers nicht eingeschränkt.
Die Auftragnehmerin/der Auftragnehmer ist verpflichtet, der Auftraggeberin/dem Auftraggeber vor Beginn der Arbeiten den Nachweis des Bestehens der Haftpflichtversicherung im vorgenannten Umfang nachzuweisen.
- A. --- Der Auftragnehmer ist zur Einhaltung der Vorgaben des Tariftreue- und Vergabegesetzes Nordrhein-Westfalen verpflichtet.- B. ---Erbringung der Eigenerklärung zur Umsetzung von Artikel 5k Absatz 1 der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 in der jeweils geltenden Fassung (zuletzt geändert durch Verordnung (EU) 2025/2033 des Rates vom 23.10.2025).- C. ---Erbringung der Eigenerklärung über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen gem. §§ 123 ff GWB