Vorzulegende Nachweise:
04 - Betriebsbeschreibung; Dem Angebot soll eine kurze Betriebsbeschreibung beigefügt werden. Das Tätigkeitsgebiet des Bieters ist so hinreichend zu beschreiben, dass eine Beurteilung von Fachkunde und Leistungsfähigkeit des Bieters möglich ist. Ein Verweis auf den Internetauftritt oder die Angabe eines Links ist unzulässig.; Mit dem Angebot; Mittels Eigenerklärung
05 - Referenzen; Der Bieter muss mindestens 2 Referenzen mit einer vergleichbaren Leistung aus den letzten 3 Kalenderjahren mit Angabe des Namens, Anschrift und Ansprechpartner der Auftraggeber benennen. Vergleichbar ist eine Referenz, wenn aus dieser die Leistungsfähigkeit und Zuverlässigkeit des Unternehmens bei kurzfristig erforderlichen Notfall- bzw. Ersatzmaßnahmen hervorgeht. Entscheidend ist insbesondere, dass das Unternehmen nachweislich in der Lage war, innerhalb kurzer Reaktionszeiten Personal und erforderliche Leistungen bereitzustellen und die Absicherung auch unter zeitlichem und organisatorischem Druck regelkonform und zuverlässig durchzuführen. Eine reguläre, planmäßig beauftragte Absicherungsauftrag ohne besondere Anforderungen an kurzfristige Verfügbarkeit und Reaktionszeit ist hierfür nicht ausreichend. Entscheidend ist vielmehr, dass die Referenz eine kurzfristige Einsatzbereitschaft und die erfolgreiche Bewältigung vergleichbarer Not- oder Ausfallsituationen belegt.
Eine Liste mit den o. g. Referenzen soll dem Angebot beigefügt werden.
Hinweis: Eine Referenz kann grundsätzlich nicht gewertet werden, wenn sie nicht überprüft wer-den kann (vgl. VK Hessen, Beschluss vom 18. Dezember 2017, 69d-VK-2-38/2017). Ein Verweis des Bieters, dass datenschutzrechtliche Vorgaben der Benennung von Referenzauftraggebern entgegenstehen, ist daher nicht zulässig.; Mit dem Angebot; Mittels Eigenerklärung