Metallbau- und Verglasungsarbeiten Fenster + Türen - Gebäude 10
Metallbauarbeiten Fenster + Türen
Gemäß § 160 Abs. 1 GWB leitet die Vergabekammer ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. Der Antrag ist gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB unzulässig, wenn der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrages erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat. Des Weiteren ist gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB der Nachprüfungsantrag unzulässig, wenn mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Der Auftragnehmer ist zur Einhaltung der Vorgaben des Tariftreue- und Vergabegesetzes Nordrhein-Westfalen verpflichtet.
Submissionsstelle, Werner-Bock-Straße 38, 33602 Bielefeld
Bieter oder deren Bevollmächtigte sind nicht zugelassen.
Fehlende unternehmensbezogene Unterlagen werden nachgefordert. Zuschlagsrelevante Unterlagen dürfen nicht nachgefordert werden.
gem. §§ 123 + 124 GWB
Eigenerklärung zur Eignung (Mit dem Angebot; Mittels Eigenerklärung):
Umsatz des Unternehmens - Umsatz des Unternehmens in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren
Referenzen - Vergleichbare Leistungen in den letzten 5 Jahren
Angaben zu Arbeitskräften - Anzahl der jahresdurchschnittlich beschäftigten Arbeitskräfte in den letzen drei Jahren
Registereintragungen - Eintragung im Handelsregister, Handwerksroll, IHK
Insolvenzverfahren - Nachweis zu Insolvenzverfahren, Liquidation und schweren Verfehlungen
Angaben zu Steuern und Sozialversicherungen - Freistellungsbescheinigung des Finanzamtes und Unbedenklichkeitsbescheinigung der tariflichen Sozialkasse
Berufsgenossenschaft - Mitglied der Berufsgenossenschaft
siehe Vergabeunterlagen
A. HaftpflichtversicherungDie Auftragnehmerin / der Auftragnehmer hat bei Auftragserteilung den Nachweis über das wirksame Bestehen einer Betriebshaftpflichtversicherung für die Zeit der Auftragserfüllung für ihren/seinen Betrieb zu erbringen. Die Deckungssummen müssen pro Schadensfall mindestens betragen: für Personenschäden: 1.000.000,00 EURfür sonstige Schäden (Sach- und / oder Vermögensschäden): 500.000,00 EURMitversichert sein müssen allmähliche Einwirkung (§ 415 AHB), Mangelfolgeschäden, Bearbeitungsschäden mit 5.000,00 EUR pro Schadensereignis (§ 416 b AHB).
B. Tariftreue- und Vergabegesetz NRW Der Auftragnehmer ist zur Einhaltung der Vorgaben des Tariftreue- und Vergabegesetzes Nordrhein-Westfalen verpflichtet.Eigenerklärung zur Umsetzung von Artikel 5k Absatz 1 der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 in der Fassung des Art. 1 Ziff. 15 der Verordnung (EU) 2022/1269 des Rates vom 21.07.2022.
C. Nachweis über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen gem. §§ 123 ff. GWB