Objektplanung (Leistungsbilder, Ingenieurbauwerke und Verkehrsanlagen) nach §§ 43, 47 HOAI
Neben dem eigentlichen, neu zu planenden Wertstoffhof sind die neuen räumlichen Schnittstellen zu den anderen Funktionsbereichen ebenso zu planen wie die Substitution überplanter Flächen (inkl. Gefahrstoffcontainer und mobiler Tankbehälter), Verkehrs- und Bewegungsflächen, Parkplatzflächen, Oberflächenwasserbehandlungsanlage sowie der Rückbau des bestehenden Wertstoffhofes.
Bewertungsmatrix Zuschlagskriterien im Vergabeverfahren
Gemäß § 160 Abs. 1 GWB leitet die Vergabekammer ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. Der Antrag ist gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB unzulässig, wenn der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrages erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat. Des Weiteren ist gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB der Nachprüfungsantrag unzulässig, wenn mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Der Auftragnehmer ist zur Einhaltung der Vorgaben des Tariftreue- und Vergabegesetzes Nordrhein-Westfalen verpflichtet.
Fehlende unternehmensbezogene Unterlagen werden nachgefordert. Zuschlagsrelevante Unterlagen dürfen nicht nachgefordert werden.
gem. §§ 123 + 124 GWB
Teilnahmeantrag zum Vergabeverfahren (Mit dem Teilnahmeantrag; Mittels Eigenerklärung):
Eintragung Berufsregister und / oder Handelsregister - Eintragung Berufsregister und / oder Handelsregister
Bestenauslese Kriterium 1: Umsatz im Tätigkeitsbereich des Auftrages - Umsatz im Tätigkeitsbereich des Auftrages
Bestenauslese Kriterium 2: Durchschnittliche jährliche Beschäftigtenzahl - Durchschnittliche jährliche Beschäftigtenzahl
Bestenauslese Kriterium 3: Benennung der Projektleitung - Benennung der Projektleitung
Bestenauslese Kriterium 4: Benennung der stellvertretenden Projektleitung - Benennung der stellvertretenden Projektleitung
Bestenauslese Kriterium 5: Büroreferenzen - Büroreferenzen
Bestenauslese Kriterium 6: Gewährleistung der Qualität - Gewährleistung der Qualität
GbR
Nachweis über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen gem. §§ 123 ff. GWBDer Auftragnehmer ist zur Einhaltung der Vorgaben des Tariftreue- und Vergabegesetzes Nordrhein-Westfalen verpflichtet.
Eigenerklärung zur Umsetzung von Artikel 5k Absatz 1 der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 in der Fassung des Art. 1 Ziff. 15 der Verordnung (EU) 2022/1269 des Rates vom 21.07.2022.A. Die Auftragnehmerin / der Auftragnehmer hat bei Auftragserteilung den Nachweis über das wirksame Bestehen einer Betriebshaftpflichtversicherung für die Zeit der Auftragserfüllung für ihren/seinen Betrieb zu erbringen. Die Deckungssummen müssen pro Schadensfall mindestens betragen: für Personenschäden: 3.000.000,00 EURfür sonstige Schäden (Sach- und / oder Vermögensschäden): 3.000.000,00 EURMitversichert sein müssen allmähliche Einwirkung (§ 415 AHB), Mangelfolgeschäden, Bearbeitungsschäden mit 5.000,00 EUR pro Schadensereignis (§ 416 b AHB).
B. Der Auftragnehmer ist zur Einhaltung der Vorgaben des Tariftreue-