Erklärung zum Nichtvorliegen von gesetzlichen Ausschlussgründen gem. §§ 123 + 124 GWB
Die Auftragnehmerin/der Auftragnehmer hat bei Auftragserteilung den Nachweis über das wirksame Bestehen einer Betriebshaftpflichtversicherung für die Zeit der Auftragserfüllung für ihren/seinen Betrieb zu erbringen. Die Deckungssummen müssen pro Schadensfall mindestens betragen:
für Personenschäden 1.000.000,00 EUR
für sonstige Schäden 500.000,00 EUR
(Sach- und / oder Vermögensschäden)
Durch die Unterhaltung der Haftpflichtversicherung wird der Umfang der Haftung der Auftragnehmerin/des Auftragnehmers nicht eingeschränkt.
Die Auftragnehmerin/der Auftragnehmer ist verpflichtet, der Auftraggeberin/dem Auftraggeber vor Beginn der Arbeiten den Nachweis des Bestehens der Haftpflichtversicherung im vorgenannten Umfang nachzuweisen.
Güteschutz Kanalbau RAL-GZ 961 (D; S 27.1 und/oder 27.2)
Vorzulegende Nachweise:
Nichtvorliegen von Ausschlussgründen gem. §§ 123 ff. GWB; Nichtvorliegen von Ausschlussgründen gem. §§ 123 ff. GWB; Mit dem Angebot; Mittels Eigenerklärung
Eigenerklärung zur Eignung (VHB 124); Eigenerklärung zur Eignung (VHB 124); Mit dem Angebot; Mittels Eigenerklärung