Beförderung von Schülerinnen und Schülern zur Teutoburger Wald Schule für den Zeitraum vom 01.01.2027 bis zum 31.07.2027
Die während der Vertragsdauer eingesetzten Fahrzeuge müssen die europäische Abgasnorm 6 einhalten und dürfen das Höchstalter von 10 Jahren nicht überschreiten.
Gemäß § 160 Abs. 1 GWB leitet die Vergabekammer ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. Der Antrag ist gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB unzulässig, wenn der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrages erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat. Des Weiteren ist gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB der Nachprüfungsantrag unzulässig, wenn mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Der Auftragnehmer ist zur Einhaltung der Vorgaben des Tariftreue- und Vergabegesetzes Nordrhein-Westfalen verpflichtet.
Fehlende unternehmensbezogene Unterlagen werden nachgefordert. Zuschlagsrelevante Unterlagen dürfen nicht nachgefordert werden.
aktuelle, gültige Genehmigungsurkunde zur geschäftsmäßigen Personenbeförderung oder eine EG-Lizenz für Gelegenheitsverkehr (Mit dem Angebot; Mittels Dritterklärung): aktuelle, gültige Genehmigungsurkunde zur geschäftsmäßigen Personenbeförderung oder eine EG-Lizenz für Gelegenheitsverkehr
Angabe über die Anzahl der im Unternehmen beschäftigten Arbeitskräfte und ihre Funktionen (Mit dem Angebot; Mittels Eigenerklärung): Angabe über die Anzahl der im Unternehmen beschäftigten Arbeitskräfte und ihre Funktionen
Angaben zu den für den Schülertransport vorgesehenen Fahrzeugen und Kopien der jeweiligen Fahrzeugscheine (Mit dem Angebot; Mittels Eigenerklärung): Angaben zu den für den Schülertransport vorgesehenen Fahrzeugen (siehe Anlage Bieterangabenverzeichnis) und Kopien der jeweiligen Fahrzeugscheine.Sofern Fahrzeuge für die Leistungserbringung noch anzuschaffen sind, ist dies auf einem gesonderten Blatt mit Angabe der Anzahl der Fahrzeuge, der Fahrzeugart, Anzahl der Fahrgastplätze zu erläutern und der Nachweis zu erbringen, dass die Fahrzeuge rechtzeitig vor Vertragsbeginn zur Verfügung stehen (z.B. Lieferzusage Händler, Finanzierungszusage Banken, Erläuterung Finanzierungskonzept).
Betriebsbeschreibung (Mit dem Angebot; Mittels Eigenerklärung): Betriebsbeschreibung mit mindestens folgenden Angaben: Name und Anschrift des Hauptfirmensitzes, Rechtsform, Erreichbarkeit mit Telefonnummer und E-Mail-Adresse sowie Nennung der Niederlassungen. Das Tätigkeitsgebiet des Bieters ist so hinreichend zu beschreiben, dass eine Beurteilung von Fachkunde und Leistungsfähigkeit des Bieters möglich ist. Ein Verweis auf den Internetauftritt oder die Angabe eines Links ist unzulässig.
Eigenerklärung über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen gem. §§ 123 ff GWB (Mit dem Angebot; Mittels Eigenerklärung): Es dürfen keine Ausschlussgründe gem. §§ 123 ff GWB (§ 42 VgV bzw. § 31 Abs. 1, 2 UVgO) vorliegen. Das Nichtvorliegen der Ausschlussgründe ist anhand des beigefügten Vordruckes "Eigenerklärung über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen gem. §§ 123 ff GWB" zu bestätigen.
Eigenerklärung zu den Eignungsanforderungen und zum Nachunternehmereinsatz (Mit dem Angebot; Mittels Eigenerklärung): Eigenerklärung zu den Eignungsanforderungen und zum Nachunternehmereinsatz ist als Vordruck beigefügt.
Eigenerklärung zur Kraftfahrzeugversicherung (Mit dem Angebot; Mittels Eigenerklärung): Zum Vertragsbeginn und während der Vertragslaufzeit muss der Auftragnehmer über eine Kraftfahrzeughaftpflichtversicherung bei einem in der EU zugelassenen Haftpflichtversicherer oder Kreditinstitut mit einer Mindestsumme von 100 Mio. Euro je Schadensereignis für die hier eingesetzten Fahrzeuge verfügen.Sollte die o.g. Mindestsumme zum Zeitpunkt des Einreichens des Angebotes noch nicht vorliegen, hat der Bieter zu bestätigen, dass spätestens zum Vertragsbeginn eine Kraftfahrzeughaftpflichtversicherung mit der o. g. Mindestsumme bestehen wird.Für den Nachweis reicht eine Eigenerklärung. Vor Vertragsabschluss hat der Bieter der Auftraggeberin auf besondere Anforderung einen entsprechenden Nachweis vorzulegen.
Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister (Auf Anforderung der Vergabestelle; Mittels Dritterklärung): Vor Auftragserteilung hat der Auftragnehmer auf besondere Anforderung der Auftraggeberin einen aktuellen Berufs- oder Handelsregisterauszug nach Maßgabe der Rechtsvorschriften des Landes der Europäischen Union oder des Vertragsstaates des EWR-Abkommens, in dem der Bieter ansässig ist, oder einen gleichwertigen Nachweis zum Gewerbebetrieb, sofern dieser nicht im Berufs- oder Handelsregister eingetragen ist, vorzulegen. Der Berufs- oder Handelsregisterauszug ist dann aktuell, wenn dieser - unabhängig vom Datum der Erstellung - die tatsächlichen Gegebenheiten zum Zeitpunkt der geforderten Frist zur Abgabe der Angebote wiedergibt.Falls keine Eintragungspflicht im Berufs- oder Handelsregister des Herkunftslandes besteht, ist eine Eigenerklärung, weshalb für den Bieter keine Eintragungspflicht besteht und darüber, wer die vertretungsberechtigten Personen sind, einzureichen.
Referenz (Mit dem Angebot; Mittels Eigenerklärung): Angabe von mindestens einer Referenz der in den letzten drei Geschäftsjahren gegenüber öffentlichen oder privaten Auftraggebern erbrachten Personenbeförderungen mit vergleichbaren Bedingungen mit Angaben zum Auftraggeber, Beschreibung der vergleichbaren Leistung (Anzahl der täglich durchschnittlich beförderten Personen, Angabe der Wochentage (z.B. Montag-Freitag) und des gesamten Leistungszeitraumes) sowie Name, Telefonnummer und E-Mail-Adresse des Ansprechpartners.Als Personenbeförderungen mit vergleichbaren Bedingungen werden Beförderungen von mindestens drei Personen gesehen, die regelmäßig mindestens dreimal wöchentlich über einen Zeitraum von mindestens sechs Monaten stattfanden.
Zuschlagsverbot aufgrund des 5. EU-Sanktionspakets auf öffentliche Aufträge nach GWB i.V.m. VgV, s. auch Artikel 5k Absatz 1 der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 in der derzeit gültigen Fassung (Mit dem Angebot; Mittels Eigenerklärung): Es gilt ein Zuschlagsverbot aufgrund des 5. EU-Sanktionspakets auf öffentliche Aufträge nach GWB i. V. m. VgV, s. auch Artikel 5k Absatz 1 der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 in der Fassung des Art. 1 Ziff. 15 der Verordnung (EU) 2023/2878 des Rates vom 18.12.2023. Die beigefügte Eigenerklärung ist mit dem Angebot einzureichen.
§ 17 VOL/B
Mit dem Angebot einzureichende Unterlagen:
- Eigenerklärung Personal: Der Auftragnehmer bestätigt durch Eigenerklärung, dass im Auftragsfall hinreichend Personal für die eingesetzten Fahrzeuge zur Verfügung steht.- Eigenerklärung telefonische Erreichbarkeit: Der Auftragnehmer bestätigt durch Eigenerklärung, dass im Auftragsfall die telefonische Erreichbarkeit eines kompetenten, autorisierten, deutschsprachigen Ansprechpartners im Zuständigkeitsbereich der Verkehrsaufsicht des Auftragnehmers mindestens während der Zeit von einer Stunde vor und bis eine Stunde nach der täglichen Betriebszeit gewährleistet ist und, dass dessen Name, Anschrift und Telefonnummern (Festnetz und Handy) nach Auftragserteilung sofort mitgeteilt werden.