Prüfung der ortsveränderlichen elektrischen Betriebsmittel (OEB) und ortsveränderlichen Leitern für die Stadt Bielefeld in der Zeit vom 01.07.2026 - 30.06.2028 mit einer Verlängerungsoption vom 01.07.2028 - 30.06.2030
Bei der Stadt Bielefeld sind in der Verwaltung, den Schulen und den Kindertagesstätten die ortsveränderlichen elektrischen Betriebsmittel (OEB) und die ortsveränderlichen Leitern aufgrund rechtlicher Verpflichtungen zu prüfen. Auftraggeberin ist die Stadt Bielefeld.
Die Schulgebäude umfassen alle Schulformen; unter anderem auch ein Berufskolleg für Metall- und Elektrotechnik. An jedem Standort stehen Ansprechpersonen zur Verfügung, die auf örtliche Besonderheiten hinweisen.
Bei den zu prüfenden Leitern handelt es sich mehrheitlich um Stehleitern, Anlegeleitern, Mehrzweckleitern, Tritte, (evtl. Regaleinhängeleitern, Schiebeleitern). Es ist nicht auszuschließen, dass auch andere Leitertypen darunter sind; diese dürften aber eher die Ausnahme sein."Elefantenfüße" sind nicht zu prüfen.
Es sind im Gesamtzeitraum ca..466.024 OEB und ca. 3.424 Leitern zu prüfen.
Eine Verlängerungsoption vom 01.07.2028 - 30.06.2030
Preis
Gemäß § 160 Abs. 1 GWB leitet die Vergabekammer ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. Der Antrag ist gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB unzulässig, wenn der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrages erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat. Des Weiteren ist gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB der Nachprüfungsantrag unzulässig, wenn mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Die Zuschlagserteilung erfolgt - nach Erfüllung aller in der Leistungsbeschreibung aufgeführten Kriterien bezogen auf den Preis zu 100 %. Bei Preisgleichheit entscheidet das Los.