3. Fuhrpark und Geräte
Der AN muss über einen ausreichend Fuhrpark zur Ausführung der Auftragsleistung verfügen.
Dieser Fuhrpark muss mindestens zwei Abschlepp- und Bergungsfahrzeuge (Einsatzfahrzeuge) mit einer Nutzlast von 3,5 t Minimum vorhalten, von denen mindestens eins zum Abschleppen von Hochvoltfahrzeugen geeignet ist und eins als Abschlepp- und Bergungsfahrzeug mit einer Nutzlast von mehr als 3,5 t zum Abschleppen von LKWs .
Diese Fahrzeuge müssen auch die beschädigungsfreie Sicherstellung und Bergung von Fahrzeugen mit Rädern bis zu einer Breite von 300 mm, blockierten Rädern sowie schweren Zweirädern ermöglichen.
Zudem muss wenigstens ein Brillenfahrzeug mit einer maximalen Höhe von 1,90 Metern vorhanden sein.
Die Fahrzeuge müssen sich stets optisch und technisch in einwandfreiem, den rechtlichen Vorschriften entsprechendem Zustand befinden. Das von dem AN verwendete Gerät muss dem aktuellen technischen Entwicklungsstand entsprechen. Insbesondere müssen alle Fahrzeuge der Schadstoffklasse EURO 6 zugeordnet sein.
4. Mitarbeiter / Fahrpersonal
Der AN und seine Angestellten, die mit Tätigkeiten für die Stadt Bielefeld betraut werden, müssen Kenntnisse und Fähigkeiten zur Abwicklung und handwerklichen Bewältigung von Abschlepp- und Bergungsvorgängen und der Sicherstellung und Pflege aller abzuschleppenden Fahrzeugen besitzen.
Dazu gehören auch die erforderlichen Qualifikationen zum Abschleppen sog. Hochvolt-fahrzeugen.
Der AN trägt die volle Verantwortung für das von ihm eingesetzte Fahrpersonal. Insbesondere hat er dafür zu sorgen, dass nur Personen eingesetzt werden, die im Besitz einer gültigen Fahrerlaubnis sind.
Der AN darf Fahrerinnen bzw. Fahrer nicht einsetzen, wenn Tatsachen vorliegen, die gegen deren Eignung, Zuverlässigkeit oder Fahrtüchtigkeit sprechen.
Weiterhin müssen der AN und seine o.g. Angestellten die deutsche Sprache in Wort und Schrift sicher beherrschen.
5. Sicherstellungsgelände
Der AN muss über ein Sicherstellungsgelände zur Aufbewahrung der abgeschleppten Fahrzeuge verfügen.
Das Sicherstellungsgelände muss sich innerhalb der Stadt Bielefeld befinden und insbesondere mit dem öffentlichen Personennahverkehr gut (ca. 500 m von der nächsten Haltestelle) erreichbar sein.
Es muss für Ortsfremde leicht erkennbar (Beleuchtung, Hinweisschilder) und ausreichend ausgeleuchtet sein und Platz für mindestens 15 Fahrzeuge bis 3,5 t bieten. Die Fahrzeuge müssen dort derart gesichert verwahrt werden, dass unberechtigtes Entfernen ausgeschlossen ist, ebenso Beschädigungen durch Dritte. Ggf. nicht ausreichende Sicherheitsvorkehrungen sind vor Vertragsbeginn zu Lasten des AN zu ergänzen.
Ist noch kein Gelände vorhanden, ist nachzuweisen, dass mit Vertragsbeginn ein Gelände, das die o. g. Voraussetzungen erfüllt, zur Verfügung steht.