Verfahrensangaben

Vertrag zum Abschleppen, Umsetzen, Verwahren und Verwerten von Fahrzeugen

VO: VgV Vergabeart: Offenes Verfahren Status: Veröffentlicht

Fristen

Fristen
14.09.2026
22.09.2026 10:00 Uhr

Adressen/Auftraggeber

Auftraggeber

Auftraggeber

Stadt Bielefeld - Amt für Zentrale Leistungen
05711-31001-60
Werner-Bock-Str. 38
33602
Bielefeld
Deutschland
DEA41
Zentrale Vergabestelle
susanne.bahr@bielefeld.de
+49 521512058
+49 521513350

Angaben zum Auftraggeber

Kommunalbehörden
Allgemeine öffentliche Verwaltung

Gemeinsame Beschaffung

Beschaffungsdienstleister
Weitere Auskünfte
Rechtsbehelfsverfahren / Nachprüfungsverfahren

Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen erteilt

Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren

Vergabekammer Westfalen bei der Bezirksregierung Münster
05515-03004-07
Albrecht-Thaer-Str. 9
48147
Münster
Deutschland
DEA33
vergabekammer@bezreg-muenster.nrw.de
+49 2514113094
+49 2514112165

Zuständige Stelle für Schlichtungsverfahren

Auftragsgegenstand

Klassifikation des Auftrags
Dienstleistungen

CPV-Codes

50118110-9
Umfang der Beschaffung

Kurze Beschreibung

Das Ordnungsamt der Stadt Bielefeld schreibt das Abschleppen, Unterbringen, Verwahren und Verwerten von Fahrzeugen vom 01.11.2026 bis 31.10.2028 plus optionale Verlängerungen von 2 x 12 Monaten aus. Der anliegende Vertrag wird mit dem Bestbieter geschlossen. Sämtliche in der Leistungsbeschreibung sowie in dem Vertrag genannten Anforderungen und Maßnahmen sind von dem Auftragsnehmer (AN) zu erfüllen. Die Leistungsbeschreibung wird Bestandteil des Vertrages.

Beschreibung der Beschaffung (Art und Umfang der Dienstleistung bzw. Angabe der Bedürfnisse und Anforderungen)

2. Auftragsmenge und Ausführungszeiten

2.1 Zugelassene Fahrzeuge

Es werden jährlich ca. 1580 Fahrzeuge abgeschleppt bzw. umgesetzt, darunter ca. 30 LKW. Hinzu kommen ca. 880 Leerfahrten.
Die überwiegende Zahl der Abschleppvorgänge fand in der Vergangenheit im Stadtbezirk Mitte statt.

Abschleppaktionen sind an allen Tagen und zu allen Zeiten möglich, überwiegend erfolgen sie in der Zeit zwischen 08.00 Uhr und 23.00 Uhr, im Sommer an Freitagen und Samstagen bis 02.00 Uhr. An Markttagen je nach Marktplatz ab 05.00 Uhr. Größere geplante Aktionen, besonders nachts und an Wochenenden werden dem AN vorher bekannt gegeben.

Der AN ist verpflichtet, Aufträge für das Abschleppen zugelassener Fahrzeuge unverzüg-lich (Eintreffen am Einsatzort spätestens 45 Minuten nach Auftragserteilung) auszuführen. Der AN muss deshalb telefonisch ständig erreichbar sein.

2.2 Nicht mehr zugelassen Fahrzeuge

Es werden jährlich ca. 60 nicht mehr zugelassene Fahrzeuge, verteilt über das ganze Stadtgebiet, abgeschleppt. Bei den Fahrzeugen handelt es sich überwiegend um PKW, in Einzelfällen um Wohnwagen, Anhänger, Kleintransporter u. ä.

Die Aufträge werden nahezu ausschließlich während der üblichen Bürozeiten der Stadt-verwaltung erteilt.

Die Fahrzeuge werden oft (rd. 50 %) nicht von den Berechtigten abgeholt und müssen nach Ablauf einer Frist von ca. 6 Wochen verwertet bzw. verschrottet werden.

Abschleppaufträge für nicht mehr zugelassene Fahrzeuge sind binnen 24 Stunden nach Auftragserteilung auszuführen, es sei denn, bei der Auftragserteilung wird im Einzelfall eine kürzere Frist vorgegeben.

Umfang der Auftragsvergabe

EUR

Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems

Beginn / Ende
01.11.2026
31.10.2030

Der Vertrag beginnt zum 01.11.2026 und läuft mindestens bis zum 31.10.2028 mit einer Verlängerungsoptionen von 2 x 12 Monaten.

Er verlängert sich um jeweils weitere 12 Monate bis zum 31.10.2029 bzw. 31.10.2030, wenn nicht von einem Vertragspartner mit einer Frist von 9 Monaten zum 31.10.2028 bzw. 31.10.2029 gekündigt wird.

Der Vertrag endet spätestens am 31.10.2030 ohne dass es einer Kündigung bedarf.

2
Erfüllungsort(e)

Erfüllungsort(e)

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Bielefeld
Deutschland
DEA41

Weitere Erfüllungsorte

Zuschlagskriterien

Zuschlagskriterien

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Weitere Informationen

Angaben zu Mitteln der europäischen Union

Angaben zu KMU

Angaben zu Optionen

Zusätzliche Angaben

3. Fuhrpark und Geräte

Der AN muss über einen ausreichend Fuhrpark zur Ausführung der Auftragsleistung verfügen.

Dieser Fuhrpark muss mindestens zwei Abschlepp- und Bergungsfahrzeuge (Einsatzfahrzeuge) mit einer Nutzlast von 3,5 t Minimum vorhalten, von denen mindestens eins zum Abschleppen von Hochvoltfahrzeugen geeignet ist und eins als Abschlepp- und Bergungsfahrzeug mit einer Nutzlast von mehr als 3,5 t zum Abschleppen von LKWs .

Diese Fahrzeuge müssen auch die beschädigungsfreie Sicherstellung und Bergung von Fahrzeugen mit Rädern bis zu einer Breite von 300 mm, blockierten Rädern sowie schweren Zweirädern ermöglichen.

Zudem muss wenigstens ein Brillenfahrzeug mit einer maximalen Höhe von 1,90 Metern vorhanden sein.

Die Fahrzeuge müssen sich stets optisch und technisch in einwandfreiem, den rechtlichen Vorschriften entsprechendem Zustand befinden. Das von dem AN verwendete Gerät muss dem aktuellen technischen Entwicklungsstand entsprechen. Insbesondere müssen alle Fahrzeuge der Schadstoffklasse EURO 6 zugeordnet sein.

4. Mitarbeiter / Fahrpersonal

Der AN und seine Angestellten, die mit Tätigkeiten für die Stadt Bielefeld betraut werden, müssen Kenntnisse und Fähigkeiten zur Abwicklung und handwerklichen Bewältigung von Abschlepp- und Bergungsvorgängen und der Sicherstellung und Pflege aller abzuschleppenden Fahrzeugen besitzen.
Dazu gehören auch die erforderlichen Qualifikationen zum Abschleppen sog. Hochvolt-fahrzeugen.

Der AN trägt die volle Verantwortung für das von ihm eingesetzte Fahrpersonal. Insbesondere hat er dafür zu sorgen, dass nur Personen eingesetzt werden, die im Besitz einer gültigen Fahrerlaubnis sind.

Der AN darf Fahrerinnen bzw. Fahrer nicht einsetzen, wenn Tatsachen vorliegen, die gegen deren Eignung, Zuverlässigkeit oder Fahrtüchtigkeit sprechen.

Weiterhin müssen der AN und seine o.g. Angestellten die deutsche Sprache in Wort und Schrift sicher beherrschen.

5. Sicherstellungsgelände

Der AN muss über ein Sicherstellungsgelände zur Aufbewahrung der abgeschleppten Fahrzeuge verfügen.

Das Sicherstellungsgelände muss sich innerhalb der Stadt Bielefeld befinden und insbesondere mit dem öffentlichen Personennahverkehr gut (ca. 500 m von der nächsten Haltestelle) erreichbar sein.

Es muss für Ortsfremde leicht erkennbar (Beleuchtung, Hinweisschilder) und ausreichend ausgeleuchtet sein und Platz für mindestens 15 Fahrzeuge bis 3,5 t bieten. Die Fahrzeuge müssen dort derart gesichert verwahrt werden, dass unberechtigtes Entfernen ausgeschlossen ist, ebenso Beschädigungen durch Dritte. Ggf. nicht ausreichende Sicherheitsvorkehrungen sind vor Vertragsbeginn zu Lasten des AN zu ergänzen.

Ist noch kein Gelände vorhanden, ist nachzuweisen, dass mit Vertragsbeginn ein Gelände, das die o. g. Voraussetzungen erfüllt, zur Verfügung steht.

Verfahren

Verfahrensart

Verfahrensart

Offenes Verfahren

Angaben zum Verfahren

Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)

Besondere Methoden und Instrumente im Vergabeverfahren

Angaben zur Rahmenvereinbarung

Entfällt

Angaben zum dynamischen Beschaffungssystem

Entfällt

Angaben zur elektronischen Auktion

Angaben zur Wiederkehr von Aufträgen

Angaben zur Wiederkehr von Aufträgen

Strategische Auftragsvergabe

Strategische Auftragsvergabe

Vermeidung und Verminderung der Umweltverschmutzung

Das von dem AN verwendete Gerät muss dem aktuellen technischen Entwicklungsstand entsprechen. Insbesondere müssen alle Fahrzeuge der Schadstoffklasse EURO 6 zugeordnet sein.

Gesetz über die Beschaffung sauberer Straßenfahrzeuge

Energieeffizienz-Richtlinie

Angaben zu elektronischen Arbeitsabläufen

Angaben zu elektronischen Arbeitsabläufen

Zulässig
Auftragsunterlagen

Sprache der Auftragsunterlagen

Deutsch
Sonstiges / Weitere Angaben

Kommunikationskanal


https://www.vergabe-westfalen.de/VMPSatellite/notice/CXX0YYDDYYNL11MY

Einlegung von Rechtsbehelfen

Gemäß § 160 Abs. 1 GWB leitet die Vergabekammer ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. Der Antrag ist gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB unzulässig, wenn der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrages erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat. Des Weiteren ist gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB der Nachprüfungsantrag unzulässig, wenn mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.

Frühere Bekanntmachung zu diesem Verfahren

Anwendbarkeit der Verordnung zu drittstaatlichen Subventionen

Zusätzliche Informationen

Der Auftragnehmer ist zur Einhaltung der Vorgaben des Tariftreue- und Vergabegesetzes Nordrhein-Westfalen verpflichtet.

Angebote

Anforderungen an Angebote / Teilnahmeanträge

Übermittlung der Angebote / Teilnahmeanträge

Anforderungen an die Form bei elektronischer Übermittlung

Sprache(n), in der (denen) Angebote / Teilnahmeanträge eingereicht werden können

Deutsch

Nebenangebote

Nicht zulässig

Elektronische Kataloge

Nicht zulässig

Mehrere Angebote pro Bieter

Nicht zulässig
Verwaltungsangaben

Bindefrist

39
Tage

Bedingungen für die Öffnung der Angebote

Nachforderung

Eine Nachforderung von Erklärungen, Unterlagen und Nachweisen ist teilweise ausgeschlossen.

§ 56 VgV

Bedingungen

Ausschlussgründe

Ort der Angabe der Ausschlussgründe

Auswahl der Ausschlussgründe

Teilnahmebedingungen

Eignungskriterien / Ausschreibungsbedingungen

Quelle der Eignungskriterien

Eignungskriterium

Andere wirtschaftliche oder finanzielle Anforderungen

Eigenerklärung Nichtvorliegen von Ausschlussgründen (Mit dem Angebot; Mittels Eigenerklärung): Ausschlussgründe gem. §§ 123 ff GWB (§ 42 VgV)

Es dürfen keine Ausschlussgründe gem. §§ 123 ff GWB (§ 42 VgV) vorliegen. Eine entsprechen-de Eigenerklärung ist dem Angebot beizufügen. Die beigefügte Eigenerklärung soll verwendet werden.
Nachweise hierzu (u.a. Bescheinigungen in Steuersachen des Finanzamtes, Unbedenklichkeits-bescheinigungen der Krankenkassen, des Steueramtes der Kommune sowie der Berufsgenossenschaft) sind auf besondere Aufforderung vor Auftragserteilung beizubringen (nicht älter als 6 Monate, Stichtag ist das Ende der Angebotsfrist).

Eignungskriterium

Andere wirtschaftliche oder finanzielle Anforderungen

Zuschlagsverbot aufgrund des 5. EU-Sanktionspakets auf öffentliche Aufträge nach GWB i.V.m VgV, s. auch Artikel 5k Absatz 1 der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 in der derzeit gültigen Fassung (Mit dem Angebot; Mittels Eigenerklärung): 2.1.2 Zuschlagsverbot für Ausschreibungen nach VGV

Es gilt ein Zuschlagsverbot aufgrund des 5. EU-Sanktionspakets auf öffentliche Aufträge nach GWB i. V. m. VgV, s. auch Artikel 5k Absatz 1 der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 in der derzeit gültigen Fassung. Die beigefügte Eigenerklärung soll diesbezüglich verwendet werden.

Eignungskriterium

Eintragung in ein relevantes Berufsregister

Eintrag im Berufs-oder Handelsregister (Mit dem Angebot; Mittels Eigenerklärung): 2.2.1 Eintragung in ein Berufs- /Handelsregister

Vorlage eines aktuellen Berufs- oder Handelsregisterauszugs nach Maßgabe der Rechtsvorschrif-ten des Landes der Europäischen Union oder des Vertragsstaates des EWR-Abkommens, in dem der Bieter ansässig ist, oder ein gleichwertiger Nachweis zum Gewerbebetrieb, sofern dieser nicht im Berufs- oder Handelsregister eingetragen ist. Der Berufs- oder Handelsregisterauszug ist dann aktuell, wenn dieser - unabhängig vom Datum der Erstellung - die tatsächlichen Gegebenheiten zum Zeitpunkt der geforderten Frist zur Abgabe des Angebotes wiedergibt.

Falls keine Eintragungspflicht im Berufs- oder Handelsregister des Herkunftslandes besteht, ist eine Eigenerklärung, weshalb für den Bieter keine Eintragungspflicht besteht und darüber hinaus, wer die vertretungsberechtigten Personen sind, einzureichen.

Eignungskriterium

Andere wirtschaftliche oder finanzielle Anforderungen

Betriebs-/Firmenbeschreibung (Mit dem Angebot; Mittels Eigenerklärung): 2.4.1 Betriebsbeschreibung (hilfsweise sh. Anlage B zum Angebot)

Dem Angebot soll eine kurze Betriebsbeschreibung beigefügt werden. Das Tätigkeitsgebiet des Bieters ist so hinreichend zu beschreiben, dass eine Beurteilung von Fachkunde und Leistungs-fähigkeit des Bieters möglich ist. Ein Verweis auf den Internetauftritt oder die Angabe eines Links ist unzulässig.

Eignungskriterium

Referenzen zu bestimmten Dienstleistungen

Referenz (Mit dem Angebot; Mittels Eigenerklärung): 2.4.2 Referenz (hilfsweise sh. Anlage B zum Angebot)

Der Bieter muss mindestens eine Referenz aus den letzten drei Geschäftsjahren, die mit der zu vergebenen Leistung vergleichbar ist, zu benennen.
Vergleichbar sind Abschleppmaßnahmen in Art und Umfang für kommunale Auftraggeber (o.ä.) mit einem jährlichen Auftragsvolumen von mindestens 80% der ausgeschriebenen Leistung.

Die Referenz muss Angaben
- zum Auftraggeber einschl. Anschrift, Name des jeweiligen Ansprechpartners, Telefonnummer, E-Mail-Adresse
- über die ausgeführten Leistungen und
- einen Vermerk über die Dauer der Leistungserbringung enthalten.
Die Referenz soll dem Angebot beigefüg werden.
Hinweis: Eine Referenz kann grundsätzlich nicht gewertet werden, wenn sie nicht überprüft wer-den kann (vgl. VK Hessen, Beschluss vom 18. Dezember 2017, 69d-VK-2-38/2017). Ein Verweis des Bieters, dass datenschutzrechtliche Vorgaben der Benennung von Referenzauftraggebern entgegenstehen, ist daher nicht zulässig.

Finanzierung

§ 17 VOL/B

Rechtsform des Bieters

Bedingungen für den Auftrag

Bedingungen für den Auftrag

2.2.2 Erlaubnis für den Güterkraftverkehr
Der AN benötigt die Erlaubnis für den GüKG (§ 3 Abs. 1 GüKG), welche spätestens von Auftragsbeginn für die Vertragserfüllung zur Verfügung zu stehen hat. Der Nachweis ist vor Auftragsbeginn vorzulegen.

2.2.3 Zulassungsbescheinigung Teil I der Abschleppfahrzeuge
Für die zum Einsatz vorgesehenen Abschleppfahrzeuge muss eine Zulassungsbescheinigung Teil I vorliegen. Der Nachweis ist vor Auftragsbeginn vorzulegen.

Die noch anzuschaffenden Fahrzeuge müssen (soweit zum Zeitpunkt der Ausschreibung bekannt) benannt werden und dann zum Vertragsbeginn mit Zulassungsbescheinigung Teil I zur Verfügung stehen.

2.3 Versicherungen
Es müssen Haftpflicht-/Haftungsversicherungen, Betriebshaftpflicht u. Kfz-Transportversicherung mit ausreichenden Deckungssummen vorliegen, die die Stadt Bielefeld von jeglichen Ansprüchen aus den Abschleppvorgängen freistellen. Soweit im Schadenfall eine Versicherung nicht für den Schaden eintritt, kommt der AN dafür auf

Angaben zu geschützten Beschäftigungsverhältnissen

Nein

Angaben zur reservierten Teilnahme

Angaben zur beruflichen Qualifikation

Nicht erforderlich

Angaben zur Sicherheitsüberprüfung