Die Stadt Bielefeld schreibt die Lieferung von sechs neuen 18 t zGG Winterdienst LKW, Drei-Seiten- Kipper, aufgeteilt in zwei Lose; Los 1: Drei 18 t LKW mit Kran und Los 2: Drei 18 t LKW ohne Kran, für den Umweltbetrieb der Stadt Bielefeld aus.
Alle für diesen Auftrag gemäß Leistungsverzeichnis notwendigen Bauteile und Ausstattungs- bzw. Ausrüstungsgegenstände sind durch den Auftragnehmer, wenn nicht ausdrücklich in diesem Leistungsverzeichnis als Beistellung gekennzeichnet, zu liefern und zu verbauen. Hierzu gehört auch die Ausführung aller erforderlichen Montage- und Anschlussarbeiten sowie die Verlegung aller Anschlussleitungen, die für die einwandfreie technische Funktion des Bauteils erforderlich sind.
Jeder Bieter kann zur Aufklärung des Angebotes nach dem Submissionstermin vom Auftraggeber aufgefordert werden, innerhalb von vier Kalenderwochen ein dem ausgeschriebenen Modell beim vergleichbares Fahrzeug Umweltbetrieb der Stadt Bielefeld vorzustellen. Sollte dies nicht innerhalb von vier Kalenderwochen nach Aufforderung beim Umweltbetrieb der Stadt Bielefeld vorgestellt werden können, führt das zum Ausschluss des Angebotes.
Bei einer Lieferzeit von 43 Wochen oder mehr, werden keine Wertungspunkte vergeben.
Gemäß § 160 Abs. 1 GWB leitet die Vergabekammer ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. Der Antrag ist gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB unzulässig, wenn der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrages erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat. Des Weiteren ist gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB der Nachprüfungsantrag unzulässig, wenn mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Der Auftragnehmer ist zur Einhaltung der Vorgaben des Tariftreue- und Vergabegesetzes Nordrhein-Westfalen verpflichtet.
Fehlende unternehmensbezogene Unterlagen werden nachgefordert. Zuschlagsrelevante Unterlagen dürfen nicht nachgefordert werden.
Ggfs. Erklärungen zu Bietergemeinschaft, Eignungsleihe oder Nachunternehmereinsatz (Mit dem Angebot; Mittels Eigenerklärung): Bietergemeinschaft Beabsichtigte Bietergemeinschaften sind mit der Abgabe des Angebotes anzugeben (sh. Anlage A zum Angebot). Bietergemeinschaften haben mit ihrem Angebot eine von allen Mitgliedern unterzeichnete Erklärung abzugeben, - in der die Bildung einer Arbeitsgemeinschaft im Auftragsfall erklärt ist,- in der alle Mitglieder aufgeführt sind und die/der für die Durchführung des Vertragsbevollmächtigte Vertreterin/Vertreter bezeichnet ist,- dass die/der bevollmächtigte/n Vertreterin/Vertreter die Mitglieder gegenüber der Auftraggeberin rechtsverbindlich vertritt,- dass alle Mitglieder als Gesamtschuldnerinnen/Gesamtschuldner haften.Verwendet der Bieter eine eigene Erklärung zur Bietergemeinschaft, so stellt er sicher, dass alle geforderten Anforderungen zur Bietergemeinschaft in der eigenen Erklärung aufgeführtwerden.
Eignungsleihe Eine beabsichtigte Eignungsleihe nach § 47 VgV ist mit dem Angebot darzulegen. In diesem Fall ist auch die für die Eignungsleihe maßgebliche finanzielle und wirtschaftliche Leistungsfähigkeit und/oder die maßgebliche technische und berufliche Leistungsfähigkeit sowie das Nichtvorliegen von Aus-schlussgründen (Zuverlässigkeit im Sinne der §§ 123 und 124 GWB) des/der in Anspruch genommenen Unternehmen(s) zu erklären. Der Bieter hat nachzuweisen, dass ihm die für den Auftrag erforderlichen Mittel tatsächlich zur Verfügung stehen werden, indem er beispielsweise eine entsprechende Verpflichtungserklärung dieser/dieses Unternehmen(s) vorlegt.
Nachunternehmen Sofern der Einsatz eines Nachunternehmers/Unterauftragnehmers angestrebt wird, ist dies mit dem Angebot darzulegen und ein Verzeichnis über die Leistungen, die durch andere Unternehmen er-bracht werden sollen, beizufügen (sh. Anlage A zum Angebot). Hinweis:Nach Zuschlagserteilung ist der erstmalige Einsatz von Nachunternehmern oder die Änderung des Nachunternehmereinsatzes nur nach schriftlicher Zustimmung durch die AG zulässig.
Eigenerklärung über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen gem. §§ 123 ff. GWB (Mit dem Angebot; Mittels Eigenerklärung): Es dürfen keine Ausschlussgründe gem. §§ 123 ff GWB (§ 42 VgV) vorliegen. Eine entsprechende Eigenerklärung ist dem Angebot beizufügen. Die beigefügte Eigenerklärung soll verwendet werden. Nachweise hierzu (u.a. Bescheinigungen in Steuersachen des Finanzamtes, Unbedenklichkeitsbescheinigungen der Krankenkassen, des Steueramtes der Kommune sowie der Berufsgenossenschaft) sind auf besondere Aufforderung vor Auftragserteilung beizubringen (nicht älter als 6 Monate, Stichtag ist das Ende der Angebotsfrist).
Zuschlagsverbot aufgrund des 5. EU-Sanktionspakets auf öffentliche Aufträge nach GWB i. V. m. VgV, s. auch Artikel 5k Absatz 1 der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 in der derzeit gültigen Fassung (Mit dem Angebot; Mittels Eigenerklärung): Es gilt ein Zuschlagsverbot aufgrund des 5. EU-Sanktionspakets auf öffentliche Aufträge nach GWB i. V. m. VgV, s. auch Artikel 5k Absatz 1 der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 in der derzeit gültigen Fassung. Die beigefügte Eigenerklärung soll diesbezüglich verwendet werden.
Eintragung in ein Berufs- /Handelsregister (Mit dem Angebot; Mittels Eigenerklärung): Vorlage eines aktuellen Berufs- oder Handelsregisterauszugs nach Maßgabe der Rechtsvorschriften des Landes der Europäischen Union oder des Vertragsstaates des EWR-Abkommens, in dem der Bieter ansässig ist, oder ein gleichwertiger Nachweis zum Gewerbebetrieb, sofern dieser nicht im Berufs- oder Handelsregister eingetragen ist. Der Berufs- oder Handelsregisterauszug ist dann aktuell, wenn dieser - unabhängig vom Datum der Erstellung - die tatsächlichen Gegebenheiten zum Zeitpunkt der geforderten Frist zur Abgabe des Angebotes wiedergibt.
Falls keine Eintragungspflicht im Berufs- oder Handelsregister des Herkunftslandes besteht, ist eine Eigenerklärung, weshalb für den Bieter keine Eintragungspflicht besteht und darüber hinaus, wer die vertretungsberechtigten Personen sind, einzureichen.
Betriebsbeschreibung (Mit dem Angebot; Mittels Eigenerklärung): Dem Angebot soll eine kurze Betriebsbeschreibung beigefügt werden. Das Tätigkeitsgebiet des Bieters ist so hinreichend zu beschreiben, dass eine Beurteilung von Fachkunde und Leistungsfähigkeit des Bieters möglich ist. Ein Verweis auf den Internetauftritt oder die Angabe eines Links ist unzuläs-sig.
Referenzen (Mit dem Angebot; Mittels Eigenerklärung): Der Bieter soll mindestens zwei Referenzen mit folgenden Anforderungen benennen:Fertigung und/oder Lieferung vergleichbarer Lieferleistungen. Hier betrifft es ein Fahrzeug in einer dem Leistungsverzeichnis vergleichbaren Gewichtsklasse und Ausführung bzw. Ausstattung (das Produkt ist vom Bieter anzugeben) - innerhalb der letzten drei Kalenderjahre,- an mindestens zwei kommunale oder gewerbliche Auftraggeber.
Eine Liste mit den o. g. Referenzen soll dem Angebot beigefügt werden.
Hinweis: Eine Referenz kann grundsätzlich nicht gewertet werden, wenn sie nicht überprüft werden kann (vgl. VK Hessen, Beschluss vom 18. Dezember 2017, 69d-VK-2-38/2017). Ein Verweis des Bieters, dass datenschutzrechtliche Vorgaben der Benennung von Referenzauftraggebern entgegenstehen, ist daher nicht zulässig.
§ 17 VOL/B
Eigenerklärung zur Umsetzung von Artikel 5k Absatz 1 der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 in der Fassung des Art. 1 Ziff. 15 der Verordnung (EU) 2022/1269 des Rates vom 21.07.2022.
Lieferung von sechs neuen 18 t zGG Winterdienst LKW, Drei-Seiten- Kipper, aufgeteilt in zwei Lose:Los 1: Drei 18 t LKW mit Kran
Lieferung von sechs neuen 18 t zGG Winterdienst LKW, Drei-Seiten- Kipper, aufgeteilt in zwei Lose:Los 2: Drei 18 t LKW ohne Kran