06 - Referenzen (Mit dem Angebot; Mittels Eigenerklärung): Der Bieter muss entweder mindestens eine Referenz oder bis zu drei Referenzen (hilfsweise sh. Anlage B zum Angebot) innerhalb eines Mitgliedsstaates der europäischen Union oder der Schweiz mit einer vergleichbaren Leistung aus den letzten drei Kalenderjahren benennen.
Vergleichbar sind die Referenzen, wenn sie Aufträge betreffen, die eine Mindestlaufzeit von zwölf Monaten hatten/haben, bei einer Referenz mindestens 300 Objekte betreffen oder bei bis zu drei Referenzen insgesamt mindestens 300 Objekte zeitgleich betreut wurden und der aus-geschriebenen Leistung in Art und Umfang entsprechen.
Laufende Aufträge müssen diese Mindestlaufzeit zum Zeitpunkt der Submission erfüllen. Zu-dem darf keiner dieser Aufträge vorzeitig aufgrund eines Umstandes, den der AN, insbesondere aufgrund von Vertragsverletzungen, zu vertreten hatte, durch den Referenzgeber wirksam gekündigt worden sein.
Folgende Angaben sind erforderlich:
- Name und Adresse des Auftraggebers
- Ansprechpartner
- Aktuelle Telefonnummer des Ansprechpartners
- Aktuelle E-Mail-Adresse des Ansprechpartners
- Beginn der Leistung und Laufzeit des Vertrages
- Kurzbeschreibung des Inhalts des Auftrages
Für den Fall, dass der Bieter die benannte Referenzleistung als Unterauftragnehmer ausgeführt hat, sind ebenso die Kontaktdaten des Hauptauftraggebers mitzuteilen.
Referenzen, die als Unterauftragnehmer ausgeführt wurden, können nur gewertet werden, wenn der Bieter als Unterauftragnehmer wesentliche Teile des Auftrages erfüllt hat. Dies ist der Fall, wenn folgendes erfüllt ist:
- Erfüllung von mindestens 50 % des Auftragsumfangs und
- Wahrnehmung der Projektleitung zu mindestens 50 % des Auftragsumfanges.
Die Stadt Bielefeld kann als Referenz genannt werden.
Eine Liste mit den o. g. Referenzen muss dem Angebot beigefügt werden.
Hinweis: Eine Referenz kann grundsätzlich nicht gewertet werden, wenn sie nicht überprüft werden kann (vgl. VK Hessen, Beschluss vom 18. Dezember 2017, 69d-VK-2-38/2017). Ein Verweis des Bieters, dass datenschutzrechtliche Vorgaben der Benennung von Referenzauftraggebern entgegenstehen, ist daher nicht zulässig.