Lieferung eines Löschunterstützungssystems inkl. Anbaugeräten
Die Feuerwehr Bielefeld beschafft gemeinsam mit der Universität Bielefeld ein multifunktionelles, geländegängiges, ferngesteuertes Kettenfahrzeug, welches über einen Hochleistungslüfter und eine Löschmittelabgabeeinrichtung verfügt.
Sollte eine kurzfristige Lieferung eines Neufahrzeuges (innerhalb von 8 Wochen nach Auftragserteilung) nicht realisierbar sein, so muss die leihweise Bereitstellung eines geeigneten Vorführfahrzeuges (auch Gebrauchtfahrzeuges) vorübergehend, bis zur Lieferung des Neufahrzeugs, angeboten werden. Dieses Fahrzeug muss die im technischen LV, in Abschnitt "1 Allgemeine Anforderungen" genannten Muss-Positionen zwingend erfüllen.
Gem. § 15 Abs. 3 VgV wird die Angebotsfrist auf nicht weniger als 15 Tage nach Absendung der Vergabebekanntmachung verkürzt.
Gemäß § 160 Abs. 1 GWB leitet die Vergabekammer ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. Der Antrag ist gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB unzulässig, wenn der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrages erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat. Des Weiteren ist gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB der Nachprüfungsantrag unzulässig, wenn mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Der Auftragnehmer ist zur Einhaltung der Vorgaben des Tariftreue- und Vergabegesetzes Nordrhein-Westfalen verpflichtet.
Die im Aufforderungsschreiben aufgelisteten Nachweise/Angaben sollen mit dem Angebot eingereicht werden. Sollten Nachweise/Angaben fehlen, können diese gem. § 56 Abs. 2 VgV nachgefordert werden.
Eintrag im Berufs- oder Handelsregister (Mit dem Angebot; Mittels Eigenerklärung): Der Bieter muss - entsprechend den Rechtsvorschriften des Staates, in dem er niedergelassen ist - einen Nachweis über eine Eintragung in ein Berufs- oder Handelsregister nachweisen oder auf andere Weise die erlaubte Berufsausübung nachweisen.
Falls keine Eintragungspflicht im Berufs- oder Handelsregister des Herkunftslandes besteht, ist eine Eigenerklärung, weshalb für den Bieter keine Eintragungspflicht besteht und darüber hinaus, wer die vertretungsberechtigten Personen sind, einzureichen.
Referenzen (Mit dem Angebot; Mittels Eigenerklärung): Der Bieter muss Referenzen über vergleichbare im deutschsprachigen Raum ausgelieferte Löschunterstützungsfahrzeuge (nach DIN EN 14530) benennen. Gefordert werden mindestens 5 positive Referenzen (davon mind. 1 an einen öffentlichen Auftraggeber), die nicht älter als aus dem Jahre 2022 sein dürfen. Neben der Anschrift sind der Ansprechpartner des jeweiligen Kunden, dessen Erreichbarkeit (Telefonnummer und E-Mail-Adresse) sowie das Jahr der Auslieferung anzugeben.
Hinweis: Eine Referenz kann grundsätzlich nicht gewertet werden, wenn sie nicht überprüft werden kann (vgl. VK Hessen, Beschluss vom 18. Dezember 2017, 69d-VK-2-38/2017). Ein Verweis des Bieters, dass datenschutzrechtliche Vorgaben der Benennung von Referenzauftraggebern entgegenstehen, ist daher nicht zulässig.
Betriebsbeschreibung (Mit dem Angebot; Mittels Eigenerklärung): Zur weiteren Beurteilung von Fachkunde und Leistungsfähigkeit des Bieters soll dieser dem Angebot eine kurze Betriebsbeschreibung beifügen, aus der die Anzahl und Qualifikation der Mitarbeiter, die Ausstattung des Bieters mit technischen Geräten zur Planung, Konstruktion, Fertigung und Qualitätskontrolle sowie Merkmale der Produktion hervorgehen (z. B. Einzelplatz- oder Linienfertigung). Ein Verweis auf den Internetauftritt oder die Angabe eines Links ist unzulässig.
Nichtvorliegen von Ausschlussgründen (Mit dem Angebot; Mittels Eigenerklärung): Es dürfen keine Ausschlussgründe gem. §§ 123 ff GWB (§ 42 VgV bzw. § 31 Abs. 1, 2 UVgO) vorliegen. Eine entsprechende Eigenerklärung ist dem Angebot beizufügen. Die beigefügte Eigenerklärung soll verwendet werden.
detaillierte Fahrzeug- und Gerätebeschreibung (Mit dem Angebot; Mittels Eigenerklärung): Dem Angebot soll eine detaillierte Fahrzeug- / Gerätebeschreibung (Technische Daten, Detailauflistung der gewählten Konfiguration, Fahrgestellskizze mit Bemaßung, Detailskizze Löschunterstützungsfahrzeug mit Bemaßung) beigefügt werden.
Der Bieter muss - entsprechend den Rechtsvorschriften des Staates, in dem er niedergelassen ist - einen Nachweis über eine Eintragung in ein Berufs- oder Handelsregister nachweisen oder auf andere Weise die erlaubte Berufsausübung nachweisen.
Falls keine Eintragungspflicht im Berufs- oder Handelsregister des Herkunftslandes besteht, ist eine Eigenerklärung, weshalb für den Bieter keine Eintragungspflicht besteht und darüber hinaus, wer die vertretungsberechtigten Personen sind, einzureichen. - Eintrag im Berufs- oder Handelsregister
Der Bieter muss Referenzen über vergleichbare im deutschsprachigen Raum ausgelieferte Löschunterstützungsfahrzeuge (nach DIN EN 14530) benennen. Gefordert werden mindestens 5 positive Referenzen (davon mind. 1 an einen öffentlichen Auftraggeber), die nicht älter als aus dem Jahre 2022 sein dürfen. Neben der Anschrift sind der Ansprechpartner des jeweiligen Kunden, dessen Erreichbarkeit (Telefonnummer und E-Mail-Adresse) sowie das Jahr der Auslieferung anzugeben.
Hinweis: Eine Referenz kann grundsätzlich nicht gewertet werden, wenn sie nicht überprüft werden kann (vgl. VK Hessen, Beschluss vom 18. Dezember 2017, 69d-VK-2-38/2017). Ein Verweis des Bieters, dass datenschutzrechtliche Vorgaben der Benennung von Referenzauftraggebern entgegenstehen, ist daher nicht zulässig. - Referenzen
Zur weiteren Beurteilung von Fachkunde und Leistungsfähigkeit des Bieters soll dieser dem Angebot eine kurze Betriebsbeschreibung beifügen, aus der die Anzahl und Qualifikation der Mitarbeiter, die Ausstattung des Bieters mit technischen Geräten zur Planung, Konstruktion, Fertigung und Qualitätskontrolle sowie Merkmale der Produktion hervorgehen (z. B. Einzelplatz- oder Linienfertigung). Ein Verweis auf den Internetauftritt oder die Angabe eines Links ist unzulässig. - Betriebsbeschreibung
Es dürfen keine Ausschlussgründe gem. §§ 123 ff GWB (§ 42 VgV bzw. § 31 Abs. 1, 2 UVgO) vorliegen. Eine entsprechende Eigenerklärung ist dem Angebot beizufügen. Die beigefügte Eigenerklärung soll verwendet werden. - Nichtvorliegen von Ausschlussgründen
§ 17 VOL/B
Der Bieter muss einen Kundendienst- bzw. Servicewerkstatt-Standort für qualifizierte Wartungs- und Umbauarbeiten, Fehlerdiagnosen und Reparaturen auch größeren Umfanges von Löschunterstützungsfahrzeugen und Anbaugeräten angeben.
Die Servicewerkstatt muss aufgrund der Anzahl und der Qualifikation der Beschäftigten sowie der technischen Ausstattung mindestens folgende Arbeiten im Auftrag des Auftraggebers ausführen können:- Fehlerdiagnosen- Sämtliche Garantiearbeiten- Sämtliche Reparaturen an dem Löschunterstützungsfahrzeug- Sämtliche Reparaturen an den Anbaugeräten- Turnusmäßige Wartungsarbeiten- Außenmontagen am Sitz des Auftraggebers mit einem dafür ausgestatteten Werkstattwagen
Der Bieter muss die Reparatur-, Wartungs- und Umbauarbeiten benennen, für welche der Service-Betrieb von ihm autorisiert wurde.
Zuschlagsverbot aufgrund des 5. EU-Sanktionspakets auf öffentliche Aufträge nach GWB i. V. m. VgV, s. auch Artikel 5k Absatz 1 der Verordnung (EU) Nr. 833/2014