Eine Sicherheitsleistung wird vereinbart in Höhe von 5 v. H. der Auftragssummer bei der Vertragserfüllungsbürgschaft und in Höhe von 3 v. H. der Auftragssumme bei der Gewährleistungsbürgschaft. Diese Bürgschaft ist bei Auftragserteilung zu erbringen
Die Auftragnehmerin/der Auftragnehmer hat bei Auftragserteilung den Nachweis über das wirksame Bestehen einer Betriebshaftpflichtversicherung für die Zeit der Auftragserfüllung für ihren/seinen Betrieb zu erbringen. Die Deckungssummen müssen pro Schadensfall mindestens betragen:
für Personenschäden 1.000.000,00 EUR
für sonstige Schäden 500.000,00 EUR
(Sach- und / oder Vermögensschäden)
Durch die Unterhaltung der Haftpflichtversicherung wird der Umfang der Haftung der Auftragnehmerin/des Auftragnehmers nicht eingeschränkt.
Die Auftragnehmerin/der Auftragnehmer ist verpflichtet, der Auftraggeberin/dem Auftraggeber 10 Tage nach Auftragserteilung den Nachweis des Bestehens der Haftpflichtversicherung im vorgenannten Umfang nachzuweisen.