Lieferung, Installation, Inbetriebnahme eines Digital Manufacturing Education Centers (DiMEC) für ein Berufskolleg der Stadt Bielefeld
Das Carl-Severing-Berufskolleg für Metall- und Elektrotechnik (CSBME) beabsichtigt die Errichtung eines Digital Manufacturing Education Centers (DiMEC), welches die schlüsselfertige Errichtung eines modularen Ausbildungszentrums für additive Fertigung umfasst.
Preis
Aufgrund der bestehenden Systemarchitektur, der Sicherheitsanforderungen sowie der pädagogischen und wirtschaftlichen Notwendigkeit existiert keine gleichwertige Alternative zur bestehenden Systembindung, weshalb wegen dieses technischen Alleinstellungsmerkmals und des Fehlens einer vernünftigen Ersatzlösung die Durchführung eines Verhandlungsverfahrens ohne Teilnahmewettbewerb sachlich begründet und rechtlich zulässig ist.
Der Auftrag kann nur von einem bestimmten Unternehmen erbracht oder bereitgestellt werden, weil aus technischen Gründen kein Wettbewerb vorhanden ist (§ 14 Abs. 4 Nr. 2b VgV).
Gemäß § 160 Abs. 1 GWB leitet die Vergabekammer ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. Der Antrag ist gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB unzulässig, wenn der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrages erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat. Des Weiteren ist gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB der Nachprüfungsantrag unzulässig, wenn mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Der Auftragnehmer ist zur Einhaltung der Vorgaben des Tariftreue- und Vergabegesetzes Nordrhein-Westfalen verpflichtet.