Rahmenvereinbarung über die Lieferung von 2-Rad Abfallsammelbehältern (Müllgroßbehälter - MGB)für einen 12-monatigen Zeitraum, mit zwei Verlängerungsoptionen, um jeweils 12 Monate, aufgeteilt auf zwei Lose; Los 1: 120l MGB mit Zubehör Los 2: 240l MGB mit Zubehör(voraussichtlicher Vertragsbeginn 07/2026)
Die Stadt Bielefeld schreibt den Abschluss einer Rahmenvereinbarung über die Lieferung von Müllgroßbehältern, aufgeteilt auf zwei Lose, zu einem Festpreis, für den Umweltbetrieb der Stadt Bielefeld aus.
Los 1: 120 l MGB
2.250 Stück Komplett Abfallsammelbehälter inkl. Deckel und Räder (MGB) 120 l 800 Stück 120 l MGB zur Aufnahme von 60 l Verkleinerungseinsätzen 550 Stück 60 l Verkleinerungseinsatz 500 Stück Deckel für 120 l MGB mit Kennzeichnungsschildaufnahme2.000 Stück Kennzeichnungsschild für Deckel 120 l MGB (in grau/blau/grün, inkl. Beschriftung)
Los 2: 240 l MGB
3.350 Stück Komplett Abfallsammelbehälter inkl. Deckel und Räder (MGB) 240 l 1.150 Stück Deckel für 240 l MGB mit Kennzeichnungsschildaufnahme5.150 Stück Kennzeichnungsschild für Deckel 240 l MGB (in grau/blau/grün, inkl. Beschriftung)
Angebote können für ein Los oder für beide Lose abgegeben werden.
Die Vertragslaufzeit je Los verlängert sich zu gleichen Konditionen nach der Mindestlaufzeit von einem Jahr stillschweigend um jeweils ein weiteres Jahr, wenn der Vertrag nicht mit einer Frist von vier Monaten zum Ende des jeweiligen Vertragsjahres schriftlich, durch den Auftragnehmer oder Auftraggeber, fristgerecht gekündigt wird. Der Rahmenvertrag endet spätestens nach der maximalen Vertragslaufzeit von 36 Monaten automatisch.Sollte während der Vertragslaufzeit eine der Vertragsparteien feststellen, dass die ausgeschriebenen Mengen je Los um mehr als 20 % überschritten werden und der anderen Partei die Überschreitung der ausgeschriebenen Mengen je Los gegenüber erklären, endet der Vertrag nach Ablauf von sechs weiteren Monaten zum Monatsende, bzw. spätestens nach Ablauf der 36 Monate.
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Angebotspreis
Lieferzeit
Die ausgeschriebenen Bedarfsmengen orientieren sich an den Bedarfen der letzten drei Jahre. Diese kalkulierten Mengenangaben können je nach Bedarf des Umweltbetriebes der Stadt Bielefeld nach oben oder unten abweichen. Es besteht seitens des Umweltbetriebes der Stadt Bielefeld keine Abnahmeverpflichtung.
Berücksichtigung von Umweltaspekten.
Gemäß § 160 Abs. 1 GWB leitet die Vergabekammer ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. Der Antrag ist gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB unzulässig, wenn der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrages erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat. Des Weiteren ist gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB der Nachprüfungsantrag unzulässig, wenn mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Mustergestellung vor Zuschlagserteilung
Vor Zuschlagserteilung ist für beide Lose, auf besondere Aufforderung des Auftraggebers, ein kompletter Abfallsammelbehälter mit Deckel und Rädern mit montiertem Kennzeichnungsschild im Deckel sowie ein nicht montiertes Kennzeichnungsschild in beliebiger Farbe, als Muster, innerhalb von fünf Werktagen kostenlos an den Umweltbetrieb der Stadt Bielefeld, zu übersenden.Die Aufforderung erfolgt über die Kommunikationsmöglichkeit der Vergabeplattform. Die übersandten Muster müssen identisch zu den angebotenen Abfallsammelbehältern und Kennzeichnungsschildern sein und dürfen nachträglich nicht verändert werden.