Verfahrensangaben

Bustransferleistungen für die Zentrale Ausländerbehörde vom 01.01.2027 bis 31.12.2...

VO: VgV Vergabeart: Offenes Verfahren Status: Veröffentlicht

Fristen

Fristen
10.08.2026
31.08.2026 10:00 Uhr

Adressen/Auftraggeber

Auftraggeber

Auftraggeber

Stadt Bielefeld - Amt für Zentrale Leistungen
05711-31001-60
Werner-Bock-Str. 38
33602
Bielefeld
Deutschland
DEA41
Zentrale Vergabestelle
jakob.sawatzky@bielefeld.de
+49 521513244
+49 521513350

Angaben zum Auftraggeber

Kommunalbehörden
Allgemeine öffentliche Verwaltung

Gemeinsame Beschaffung

Beschaffungsdienstleister
Weitere Auskünfte
Rechtsbehelfsverfahren / Nachprüfungsverfahren

Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen erteilt

Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren

Vergabekammer Westfalen bei der Bezirksregierung Münster
05515-03004-07
Albrecht-Thaer-Str. 9
48147
Münster
Deutschland
DEA33
vergabekammer@bezreg-muenster.nrw.de
+49 2514113094
+49 2514112165

Zuständige Stelle für Schlichtungsverfahren

Auftragsgegenstand

Klassifikation des Auftrags
Dienstleistungen

CPV-Codes

60140000-1
60130000-8
60172000-4
Umfang der Beschaffung

Kurze Beschreibung

Bereitstellung und Betrieb zweier klimatisierter Reisebusse mit ausreichendem Gepäckstauraum sowie mit Fahrerin bzw. Fahrer zum Transfer der von der Zentralen Ausländerbehörde (ZAB) zu betreuenden Asylsuchenden in die entsprechenden Zentralen Unterbringungseinrichtungen (ZUE) in Nordrhein-Westfalen in der Zeit vom 01.01.2027 bis 31.12.2028

Beschreibung der Beschaffung (Art und Umfang der Dienstleistung bzw. Angabe der Bedürfnisse und Anforderungen)

Ziel dieser Ausschreibung ist die Übernahme des Bustransfers von Asylsuchenden, die von der Zentralen Ausländerbehörde Bielefeld (ZAB) zu betreuen sind.

Umfang der Auftragsvergabe

EUR

Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems

Beginn / Ende
01.01.2027
31.12.2028
Erfüllungsort(e)

Erfüllungsort(e)

---
Deutschland
DEA41

- Transfer der Asylsuchenden einschließlich Gepäck ab 6:00 Uhr zwischen der Unterkunft Gütersloher Str. 259, 33649 Bielefeld und / oder der Unterkunft Niedernholz 2, 33699 Bielefeld zur ZAB, Am Stadtholz 26, 33609 Bielefeld und/oder zum Ankunftszentrum des Bundesamtes Außenstelle Bielefeld, Feilenstraße 10-12, 33602 Bielefeld. Die Anzahl der tatsächlichen Fahrten je Tag ist abhängig von der jeweiligen Auslastung der Einrichtungen und kann - z. B. saisonal bedingt - deutlichen Schwankungen unterliegen. Bezogen auf die Vertragslaufzeit kann von durchschnittlich 3 - 5 x Fahrten täglich je Bus ausgegangen werden.

- Transfer der Asylsuchenden in die Zentralen Unterbringungseinrichtungen (ZUE) des Landes NRW (beispielsweise Bad Driburg, Borgentreich, Herford, Ibbenbüren, Ratingen, Rheine, Olpe). Diese Transfers finden je Bus in der Regel 1 x täglich von montags bis freitags statt. Im Rahmen einer Fahrt wird überwiegend nur eine ZUE angefahren.

- Darüber hinaus sind gelegentliche Transferfahrten - durchschnittlich ca. 1 - 2 x wöchentlich je Bus - innerhalb von Bielefeld zu erbringen. Hierbei kann es sich beispielsweise um Fahrten zum Hauptbahnhof oder zu Arztpraxen handeln. Diese Aufzählung ist nur exemplarisch.

- Außerhalb der Fahrtzeiten für die unter den o. g. Spiegelstrichen genannten Fahrten sind die Reisebusse während der o. g. Einsatzzeit auf bereitgestellten Parkflächen nahe der ZAB bereitzuhalten, um die Transfers der Asylsuchenden von der ZAB, Am Stadtholz 26, 33609 Bielefeld, zurück zu den Unterkünften Gütersloher Str. 259, 33649 Bielefeld und / oder Niedernholz 2, 33699 Bielefeld oder gelegentliche Transferfahrten gem. des vorherigen Punktes durchzuführen. Die Transfers zu den Unterkünften finden über den ganzen Tag verteilt statt. Bezogen auf die Vertragslaufzeit kann von durchschnittlich 4 - 6 x Fahrten täglich ausgegangen werden.

Weitere Erfüllungsorte

Zuschlagskriterien

Zuschlagskriterien

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Weitere Informationen

Angaben zu Mitteln der europäischen Union

Angaben zu KMU

Angaben zu Optionen

Zusätzliche Angaben

Unternehmen

Eine Genehmigung nach § 43 Personenbeförderungsgesetz für den Sonderlinienbusverkehr muss spätestens zum Vertragsbeginn am 01.01.2027 und während der gesamten Vertragslaufzeit vorliegen.

Die telefonische Erreichbarkeit eines kompetenten, autorisierten, deutschsprachigen Ansprechpartners im Zuständigkeitsbereich der Verkehrsaufsicht des Auftragnehmers ist an den Einsatztagen während der Zeit von 6:00 - 19:30 Uhr zu gewährleisten.

Der AN muss während der gesamten Vertragslaufzeit über eine Berufshaftpflichtversicherung mit einer Mindestdeckungssumme für Personen-, Sach- und Vermögensschäden von jeweils 3 Mio. Euro und einer Maximierung der Ersatzleistung auf das Doppelte der Versicherungssumme (mind. 6 Mio. Euro) bei einem in der EU zugelassenen Haftpflichtversicherer oder Kreditinstitut verfügen.

Fahrzeuge

Es dürfen nur zur Personenbeförderung geeignete und bestimmte Kraftfahrzeuge gemäß §§ 16 ff. BOKraft verwendet werden.

Die Fahrzeuge müssen sich stets optisch und technisch in einwandfreiem, den rechtlichen Vorschriften entsprechendem Zustand befinden.

Die eingesetzten Fahrzeuge müssen mindestens die Abgasnorm Euro VI erfüllen.

Die eingesetzten Fahrzeuge und deren Ausrüstung mit allem Zubehör müssen den gesetzlichen Bestimmungen, hier insbesondere der STVZO und der BOKraft und den EG/ECE-Richtlinien, entsprechen.

Die eingesetzten Reisebusse müssen klimatisiert sein und über jeweils ausreichenden Gepäckstauraum verfügen.

Ein Bus muss mit mindestens 45 Sitzplätzen zzgl. Fahrersitz, der andere Bus mit mindestens 20 Sitzplätzen zzgl. Fahrersitz zugelassen sein.

Der AN muss während der gesamten Vertragslaufzeit über eine Kfz-Haftpflichtversicherung mit einem Kraftfahrzeugdeckungsschutz von mind. 100 Millionen EUR je Schadensereignis für die hier eingesetzten Fahrzeuge verfügen.

Fahrpersonal

Für die Ausführung der Leistung ist ein fester Personenkreis einzusetzen, so dass eine einmalige Einweisung ausreichend ist.

Die Auftragnehmerin / der Auftragnehmer trägt die volle Verantwortung für das von ihm eingesetzte Fahrpersonal. Insbesondere hat sie/er dafür zu sorgen, dass nur Personen eingesetzt werden, die im Besitz einer gültigen Fahrerlaubnis der Klasse D sind.

Die Auftragnehmerin / der Auftragnehmer darf Fahrerinnen bzw. Fahrer nicht einsetzen, wenn Tatsachen vorliegen, die gegen deren Eignung, Zuverlässigkeit oder Fahrtüchtigkeit sprechen.

Das Fahrpersonal muss der deutschen Sprache in Wort und Schrift mächtig sein.

Der Transport von Personen mit körperlichen Einschränkungen oder Behinderungen ist immer mal wieder notwendig und durch das Fahrpersonal durch Hilfestellungen beim Ein- und Ausstieg zu gewährleisten.

Das Fahrpersonal ist mit Mobiltelefonen auszustatten (je Fahrzeug ein Mobiltelefon), um eine jederzeitige telefonische Erreichbarkeit während der Einsatzzeiten durch die ZAB sicherzustellen. Die Telefonnummern sind der ZAB zu Vertragsbeginn mitzuteilen. Änderungen der Telefonnummern während der Vertragslaufzeit sind der ZAB unverzüglich mitzuteilen.

Verfahren

Verfahrensart

Verfahrensart

Offenes Verfahren

Angaben zum Verfahren

Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)

Besondere Methoden und Instrumente im Vergabeverfahren

Angaben zur Rahmenvereinbarung

Entfällt

Angaben zum dynamischen Beschaffungssystem

Entfällt

Angaben zur elektronischen Auktion

Angaben zur Wiederkehr von Aufträgen

Angaben zur Wiederkehr von Aufträgen

Strategische Auftragsvergabe

Strategische Auftragsvergabe

Vermeidung und Verminderung der Umweltverschmutzung

Die eingesetzten Fahrzeuge müssen mindestens die Abgasnorm Euro VI erfüllen.

Fairere Arbeitsbedingungen

Die Auftragnehmerin / der Auftragnehmer trägt die volle Verantwortung für das von ihm eingesetzte Fahrpersonal. Insbesondere hat sie/er dafür zu sorgen, dass nur Personen eingesetzt werden, die im Besitz einer gültigen Fahrerlaubnis der Klasse D sind.

Die Auftragnehmerin / der Auftragnehmer darf Fahrerinnen bzw. Fahrer nicht einsetzen, wenn Tatsachen vorliegen, die gegen deren Eignung, Zuverlässigkeit oder Fahrtüchtigkeit sprechen.

Der Auftragnehmer ist zur Einhaltung der Vorgaben des Tariftreue- und Vergabegesetzes Nordrhein-Westfalen verpflichtet.

Gesetz über die Beschaffung sauberer Straßenfahrzeuge

Energieeffizienz-Richtlinie

Angaben zu elektronischen Arbeitsabläufen

Angaben zu elektronischen Arbeitsabläufen

Zulässig
Auftragsunterlagen

Sprache der Auftragsunterlagen

Deutsch
Sonstiges / Weitere Angaben

Kommunikationskanal


https://www.vergabe-westfalen.de/VMPSatellite/notice/CXX0YYDYT1H00C90

Einlegung von Rechtsbehelfen

Gemäß § 160 Abs. 1 GWB leitet die Vergabekammer ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. Der Antrag ist gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB unzulässig, wenn der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrages erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat. Des Weiteren ist gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB der Nachprüfungsantrag unzulässig, wenn mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.

Frühere Bekanntmachung zu diesem Verfahren

Anwendbarkeit der Verordnung zu drittstaatlichen Subventionen

Zusätzliche Informationen

Der Auftragnehmer ist zur Einhaltung der Vorgaben des Tariftreue- und Vergabegesetzes Nordrhein-Westfalen verpflichtet.

Angebote

Anforderungen an Angebote / Teilnahmeanträge

Übermittlung der Angebote / Teilnahmeanträge

Anforderungen an die Form bei elektronischer Übermittlung

Sprache(n), in der (denen) Angebote / Teilnahmeanträge eingereicht werden können

Deutsch

Varianten / Alternativangebote

Elektronische Kataloge

Nicht zulässig

Mehrere Angebote pro Bieter

Zulässig
Verwaltungsangaben

Bindefrist

60
Tage

Bedingungen für die Öffnung der Angebote

Nachforderung

Eine Nachforderung von Erklärungen, Unterlagen und Nachweisen ist nicht ausgeschlossen.

Fehlende Unterlagen können im Rahmen des § 56 VgV nachgefordert werden

Bedingungen

Ausschlussgründe

Ort der Angabe der Ausschlussgründe

Auswahl der Ausschlussgründe

Teilnahmebedingungen

Eignungskriterien / Ausschreibungsbedingungen

Eignungskriterium

Andere wirtschaftliche oder finanzielle Anforderungen

Eigenerklärung Nichtvorliegen von Ausschlusstatbeständen (Mit dem Angebot; Mittels Eigenerklärung): Es dürfen keine Ausschlussgründe gem. §§ 123 ff. GWB (§ 42 VgV bzw. § 31 Abs. 1, 2 UVgO) vorliegen. Eine entsprechende Eigenerklärung ist dem Angebot beizufügen. Die beigefügte Eigenerklärung soll verwendet werden.

Nachweise hierzu (u. a. Bescheinigungen in Steuersachen des Finanzamtes, Unbedenklichkeitsbescheinigungen der Krankenkassen, des Steueramtes der Kommune sowie der Berufsgenossenschaft) sind auf besondere Aufforderung vor Auftragserteilung beizubringen (nicht älter als 6 Monate, Stichtag ist das Ende der Angebotsfrist).

Eignungskriterium

Eintragung in das Handelsregister

Eintragung in ein Berufs- oder Handelsregister (Mit dem Angebot; Mittels Dritterklärung): Vorlage eines aktuellen Berufs- oder Handelsregisterauszugs nach Maßgabe der Rechtsvorschriften des Landes der Europäischen Union oder des Vertragsstaates des EWR-Abkommens, in dem der Bieter ansässig ist, oder ein gleichwertiger Nachweis zum Gewerbebetrieb, sofern dieser nicht im Berufs- oder Handelsregister eingetragen ist. Der Berufs- oder Handelsregisterauszug ist dann aktuell, wenn dieser - unabhängig vom Datum der Erstellung - die tatsächlichen Gegebenheiten zum Zeitpunkt der geforderten Frist zur Abgabe der Angebote wiedergibt.

Falls keine Eintragungspflicht im Berufs- oder Handelsregister des Herkunftslandes besteht, ist eine Eigenerklärung, weshalb für den Bieter keine Eintragungspflicht besteht und darüber, wer die vertretungsberechtigten Personen sind, einzureichen.

Eignungskriterium

Andere wirtschaftliche oder finanzielle Anforderungen

Kfz-Haftpflichtversicherung (Mit dem Angebot; Mittels Eigenerklärung): Bestehen einer Kfz-Haftpflichtversicherung mit einem Kraftfahrzeugdeckungsschutz von 100 Millionen EUR je Schadensereignis pro Fahrzeug sowie Nachweis oder Erklärung zur Versicherungssumme

Zum Vertragsbeginn und während der Vertragslaufzeit muss der Auftragnehmer über eine entsprechende Versicherung verfügen.

Ein entsprechender Nachweis über die Kfz-Haftpflichtversicherung soll dem Angebot beifügt werden.

Sollten die o. g. Mindestsummen der Kfz- sowie der Berufshaftpflichtversicherung zum Zeitpunkt des Einreichens des Angebotes noch nicht vorliegen, hat der Bieter zu bestätigen, dass spätestens zum Vertragsbeginn eine entsprechende Versicherung mit den o. g. Mindestsummen bestehen wird. Vor Vertragsabschluss hat der Bieter auf Anforderung des Auftraggebers entsprechende Nachweise vorzulegen.

Reicht der Bieter mit seinem Angebot - ohne weitere Erklärung - einen Versicherungsnachweis ein, der nicht die o. g. Mindestsummen ausweist, wird das Angebot von der weiteren Wertung ausgeschlossen.

Vor Vertragsabschluss und während der Vertragslaufzeit hat der Bieter auf Anforderung der Auftraggeberin einen entsprechenden Nachweis vorzulegen.

Eignungskriterium

Berufliche Risikohaftpflichtversicherung

Berufshaftpflichtversicherung (Mit dem Angebot; Mittels Eigenerklärung): Eigenerklärung, dass eine Berufshaftpflichtversicherung oder eine vergleichbare Versicherung mit einer Mindestdeckungssumme für Personen-, Sach- und Vermögensschäden von jeweils 3 Mio. Euro und einer Maximierung der Ersatzleistung auf das Doppelte der Versicherungssumme (mind. 6 Mio. Euro) bei einem in der EU zugelassenen Haftpflichtversicherer oder Kreditinstitut spätestens zum Vertragsbeginn abgeschlossen wird oder die Bieterin/der Bieter bereits jetzt über eine Berufshaftpflichtversicherung mit der geforderten Mindestdeckungssumme verfügt.

Sollten die o. g. Mindestsummen der Kfz- sowie der Berufshaftpflichtversicherung zum Zeitpunkt des Einreichens des Angebotes noch nicht vorliegen, hat der Bieter zu bestätigen, dass spätestens zum Vertragsbeginn eine entsprechende Versicherung mit den o. g. Mindestsummen bestehen wird. Vor Vertragsabschluss hat der Bieter auf Anforderung des Auftraggebers entsprechende Nachweise vorzulegen.

Reicht der Bieter mit seinem Angebot - ohne weitere Erklärung - einen Versicherungsnachweis ein, der nicht die o. g. Mindestsummen ausweist, wird das Angebot von der weiteren Wertung ausgeschlossen.

Vor Vertragsabschluss und während der Vertragslaufzeit hat der Bieter auf Anforderung der Auftraggeberin einen entsprechenden Nachweis vorzulegen.

Eignungskriterium

Referenzen zu bestimmten Dienstleistungen

Referenzen (Mit dem Angebot; Mittels Eigenerklärung): Zur Überprüfung der Fachkunde und Zuverlässigkeit des Bieters ist dem Angebot eine Referenzliste mit mindestens zwei in den letzten drei Jahren erbrachten Leistungen, die der ausgeschriebenen Leistung vergleichbar sind, inkl. kurzer Beschreibung beizufügen.

In der Referenzliste sind für eventuelle Rückfragen Auftraggeber sowie Name und Telefonnummern bzw. Emailadressen der Ansprechpartner anzugeben.

Die Referenzliste soll mit dem Angebot eingereicht werden.

Hinweis: Eine Referenz kann grundsätzlich nicht gewertet werden, wenn sie nicht überprüft
werden kann (vgl. VK Hessen, Beschluss vom 18. Dezember 2017, 69d-VK-2-38/2017). Ein
Verweis des Bieters, dass datenschutzrechtliche Vorgaben der Benennung von Referenzauftraggebern entgegenstehen, ist daher nicht zulässig.

Eignungskriterium

Durchschnittliche jährliche Belegschaft

Betriebsbeschreibung (Mit dem Angebot; Mittels Eigenerklärung): Mit dem Angebot soll eine Betriebsbeschreibung mit mindestens den folgenden Angaben eingereicht werden: Name, Anschrift, Rechtsform, Erreichbarkeit mit Telefon- und Telefaxnummer sowie E-Mail-Adresse. Ein Verweis auf einen Internetlink ist nicht ausreichend.
Die Unternehmensdarstellung soll die Anzahl und die Qualifikation der Mitarbeiterinnen/Mitarbeiter aufführen. In der Betriebsbeschreibung ist zusätzlich darzulegen, mit welcher Personalstärke die geforderten Geschäfts- und Bereitschaftszeiten, einschl. anfallender Vertretungszeiträume, erfüllt und sichergestellt werden.

Eignungskriterium

Maßnahmen zur Sicherstellung der Qualität

Zertifizierung (Mit dem Angebot; Mittels Dritterklärung): Ein Nachweis über die Zertifizierung nach DIN EN ISO 9001 soll dem Angebot beigefügt werden.

Finanzierung

§ 17 VOL/B

Rechtsform des Bieters

Bedingungen für den Auftrag

Bedingungen für den Auftrag

Einzureichende Unterlagen:

* Mit dem Angebot
** Mittels Eigenerklärung:
- Eigenerklärung Russland-Sanktionen: Es gilt ein Zuschlagsverbot aufgrund des 5. EU-Sanktionspakets auf öffentliche Aufträge nach GWB i. V. m. VgV, s. auch Artikel 5k Absatz 1 der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 in der derzeit gültigen Fassung. Die beigefügte Eigenerklärung soll diesbezüglich verwendet werden.

Angaben zu geschützten Beschäftigungsverhältnissen

Nein

Angaben zur reservierten Teilnahme

Angaben zur beruflichen Qualifikation

Nicht erforderlich

Angaben zur Sicherheitsüberprüfung