Unterhalts-, Sonder- und teilweise Ergänzungsreinigung in 8 Objekten der Stadt Bielefeld für den Zeitraum vom 01.06.2026 bis zum 31.05.2027 plus drei Verlängerungsoptionen von jeweils 12 Monaten
drei Verlängerungsoptionen von jeweils 12 Monaten
Angebotspreis für das Los
Summe der produktiven Stunden/ Tag der Unterhaltsreinigung für das Los
Summe der jährlichen Objektleiterstunden für das Los
Nutzung von umweltfreundlichen Reinigungsmitteln
Tariflohn
Gemäß § 160 Abs. 1 GWB leitet die Vergabekammer ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. Der Antrag ist gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB unzulässig, wenn der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrages erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat. Des Weiteren ist gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB der Nachprüfungsantrag unzulässig, wenn mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Die Auftragserteilung erfolgt - nach der vorrangigen Erfüllung aller in der Leistungsbeschreibung geforderten Kriterien - auf das wirtschaftlichste Angebot bezogen auf zu 30% (max. 3.000 zu erreichende Punkte) auf die Summe der produktiven Stunden/täglich der Unterhaltsreinigung für das Los, zu 10% (max. 1.000 zu erreichende Punkte) auf die Summe der jährlichen Objektleiterstunden für das Los und zu 60 % (max. 6.000 zu erreichende Punkte) auf den Gesamtpreis (Jahresangebotssumme) für das Los.