Gesetzliche Ausschlussgründe
Es dürfen keine Ausschlussgründe gem. §§ 123 ff GWB vorliegen. Das Nichtvorliegen der Ausschlussgründe ist anhand des beigefügten Vordruckes "Eigenerklärung über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen gem. §§ 123 ff GWB" zu bestätigen.
Muster
Mit dem Angebot einzureichende Unterlagen und Muster
Pos. 2.22 - 2.52:
Angabe von Hersteller und Fabrikats Bezeichnung in der Leistungsbeschreibung zu der jeweiligen Position
Pos. 2.22 - 2.35, 2.48 u. 2.49 und 2.52:
Einreichung des jeweiligen "EG-Sicherheitsdatenblattes", basierend auf Verordnung (EG) Nr. 1907/2006-REACH geändert durch Verordnung (EU) Nr. 301/2014. Sicherheitsdatenblätter, die nicht dieser Verordnung entsprechen, können nicht mehr verwendet und eingereicht werden.
Sollten Produkte nicht dem Chemikaliengesetz unterliegen und somit keine "EG-Sicherheitsdatenblätter" erforderlich oder vorhanden sein, sind alle Bestimmungen der "VERORDNUNG (EG) Nr. 1223/2009 DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES über kosmetische Mittel" in aktueller Fassung zu berücksichtigen. Für diese Produkte, die der Kosmetikverordnung unterliegen, ist jeweils ein Gruppenmerkblatt für den beruflichen Hautschutz, herausgegeben vom Industrieverband Körperpflege- und Waschmittel e. V. und Bundesverband Handschutz e. V., beizufügen. Alternativ kann ein selbst erstelltes "EG-Sicherheitsdatenblatt" beigefügt werden.
Das Sicherheitsdaten- bzw. Gruppenmerkblatt ist unbedingt in deutscher Sprache abzugeben.
Pos. 2.34 & 2.35:
Einreichung des "Anbieterfragebogens" (UVP-Bogen), Hinweise zum Ausfüllen der Bogen sind den Ausschreibungsunterlagen (bitte für beide Positionen je eine Ausfertigung des Bogens ausfüllen) zu entnehmen.
4.4 Separat zum Angebot zu übersendende Muster
Zu den Positionen 2.1, 2.2 sowie 2.10 - 2.15 ist je ein verbindliches Produktmuster zwecks Bemusterung kostenlos zu übersenden. Bitte beachten Sie, dass Qualität und Ausführung da-bei unbedingt der Leistungsbeschreibung entsprechen müssen, wie z. B. hinsichtlich Farbe und Größe. Bitte beschriften Sie das Muster mit der entsprechenden Positionsnummer aus der Ausschreibung. Wird ein Muster nicht, bzw. ein anderes Muster übersandt, kann die Einhaltung der Leistungsbeschreibung nicht überprüft werden. Das Angebot ist dann von der weiteren Wertung auszuschließen.
Darüber hinaus fügen Sie bitte Bildmaterial nebst Maßangaben zu den Pos. 2.36 - 2.52 (gedruckt) bei.
Die Muster sollen der Stadt Bielefeld spätestens bis zum Submissionstermin vorliegen und sind auf der Paketaußenseite wie folgt zu kennzeichnen:
MUSTER zur Ausschreibung "RV Reinigungsartikel 2026 2027" - nicht öffnen
Die Versandadresse lautet:
Stadt Bielefeld
Amt für Zentrale Leistungen
190.11 - Team 2
Werner-Bock-Str. 38 (1. Etage, Zi. 1.2.11)
33602 Bielefeld
Die Angebotsunterlagen dürfen sich keinesfalls in dem Paket mit den Mustern befinden, sondern müssen unbedingt separat über die Vergabeplattform übermittelt werden.
Vorzulegende Nachweise:
Eigenerklärung Nichtvorliegen von Ausschlussgründen; Mit dem Angebot; Mittels Eigenerklärung