Lieferung und betriebsfertige Montage von Detektoren zur Bluetooth- / WiFi-Erfassung (als Basis zur Ermittlung von Reisezeiten) sowie von Detektoren zur Verkehrsdatenerfassung (sowohl als Basis für Steuerungsentscheidungen als auch für statistische Zwecke)
- Lieferung und Montage von Detektoreinheiten zur Bluetooth- und WiFi-Erfassung inklusive Energieversorgung und Datenübertragung- Lieferung und Montage von Detektoreinheiten zur Verkehrsdatenerfassung inklusive Energieversorgung und Datenübertragung- Lieferung und Montage von neuen Aufstellvorrichtungen (hier Rohrmasten), Mastverlängerungen und Halterungen für die Montage von Detektoreinheiten- Lieferung und Verlegung von Energiekabeln- Lieferung und Montage von Zähleranschlusssäulen (ZAS)- Herstellen von Kabelschutzrohrtrassen
Gemäß § 160 Abs. 1 GWB leitet die Vergabekammer ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. Der Antrag ist gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB unzulässig, wenn der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrages erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat. Des Weiteren ist gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB der Nachprüfungsantrag unzulässig, wenn mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Der Auftragnehmer ist zur Einhaltung der Vorgaben des Tariftreue- und Vergabegesetzes Nordrhein-Westfalen verpflichtet.
Fehlende unternehmensbezogene Unterlagen werden nachgefordert. Zuschlagsrelevante Unterlagen dürfen nicht nachgefordert werden.
gem. §§ 123 + 124 GWB
Spezifischer Jahresumsatz - Jahresumsatz des Bieters aus dem letzten abgeschlossenen Geschäftsjahr im Bereich Verkehrsdatenerfassung von mindestens 1.Mio. EUR / Jahr.
Mindestreferenz - Der Bieter hat mindestens 1 Referenzprojekt aus dem Bereich Verkehrsdatenerfassung mit einem Projektvolumen von mind. 500.000EUR aus den letzten Drei Jahren (Tag der veröffentlich minus 3 Kalenderjahre) unter Angabe einer kurzen Erläuterung und eines erreichbaren Ansprechpartners vorzulegen.
Eigenerklärung zur Umsetzung von Artikel 5k Absatz 1 der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 in der Fassung des Art. 1 Ziff. 15 der Verordnung (EU) 2022/1269 des Rates vom 21.07.2022.
Eigenerklärung über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen gem. §§ 123 ff GWB