Trockenbauarbeiten Süd -MNGES VE 5.4 Trockenbauarbeiten SüdBeschreibung der MaßnahmeBeim vorliegenden Bauvorhaben handelt es sich um den Neubau der Martin-Niemöller-Gesamtschule in Bielefeld. Das Plangebiet erstreckt sich dabei auf ein nördliches und einsüdliches Grundstück mit hierauf jeweils zu errichtenden Baukörpern. Diese Ausschreibungbehandelt das Südgebäude.BA SüdBaugrundstücksgröße: ca. 8.995 m2maximale Grundfläche: ca. 3.457 m2 (Sockelgeschoss)Bruttorauminhalt: ca. 37.674 m3 (Kategorie R)Bruttogeschossfläche: ca. 7.128 m2 (Kategorie R)Max. Bauwerkshöhe OK Attika: 14,75 mArt der LeistungDie VE5.4 Trockenbauarbeiten beinhaltet das Herstellen von Trockenbauwänden,Raumsystemen und Vorsatzschalen, sowie Abhangdecken des Bauabschnitts Süd.Der Leistungsumfang des AN in den o.g. Bauabschnitten beinhaltet u.a. die Herstellung von:- Trockenbauwänden,o ca. 3.580 m2- Trockenbauvorsatzschalen,o ca. 990 m2,- Abhangdeckeno ca. 5.530 m2,- Nischenwände als freistehende Raumsystemo ca. 525 m2,- Sowie die Erbringung weiter Leistungen wie:o Herstellen von Öffnungeno Einbau von Revisionsklappeno Einbau von VerstärkungenLeistungszeitraumDer Ausführungsbeginn erfolgt 12 Tage nach Auftragserteilung. Gem. vorläufigemBauablaufterminplan sind folgende Leistungszeiträume für die Montagearbeiten avisiert:Süd: Beginn: 29.05.2026 / Ende: 17.08.2027(weitere Zwischentermine gem. LV)Lage der BaustelleDem Bieter wird empfohlen, das Baugebiet/Baugrundstück vor Angebotsabgabe in eigenerVerantwortung zu besichtigen um sich eine Kalkulationsgrundlage zu schaffen
Trockenbauarbeiten Süd
Preis
Gemäß § 160 Abs. 1 GWB leitet die Vergabekammer ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. Der Antrag ist gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB unzulässig, wenn der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrages erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat. Des Weiteren ist gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB der Nachprüfungsantrag unzulässig, wenn mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Der Auftragnehmer ist zur Einhaltung der Vorgaben des Tariftreue- und Vergabegesetzes Nordrhein-Westfalen verpflichtet.