Der Auftragnehmer ist zur Einhaltung der Vorgaben des Tariftreue- und Vergabegesetzes Nordrhein-Westfalen verpflichtet.___
Zuschlagskriterien: Die Ermittlung des wirtschaftlichsten Angebotes erfolgt nach der einfachen Richtwertmethode nach UfAB 2018 (Unterlage für Ausschreibung und Bewertung von IT-Leistungen).
Bei der einfachen Richtwertmethode erhalten der Preis und die Leistung das gleiche Gewicht (jeweils 50 %). Das Verhältnis von Preis und Leistung wird als Quotient zu einer Kennzahl "Z" errechnet:
Der Zuschlag wird auf das wirtschaftlichste Angebot, d.h. auf das Angebot, dass die höchste Kennzahl (Z) erreicht hat, erteilt. Bei identischer Kennzahl (Z), die sich aus der Bewertung ergibt, wird der Zuschlag auf das Angebot mit der höheren Leistungspunktzahl (L) erteilt.
Folgende Nachweise sollen mit dem Angebot vorgelegt werden:
Eine aktuelle Produktbeschreibung (siehe Anlage 2 Anforderungskatalog Nummer 3)
Beschreibung der Systemarchitektur des Simulators (siehe Anlage 2 Anforderungskatalog Nummer 4)
Beschreibung der durch den Auftraggeber bauseits zu stellende Komponenten (siehe Anlage 2 Anforderungskatalog Nummer 5)
Beschreibung der Betriebsumgebung und Systemspezifikation (siehe Anlage 2 Anforderungskatalog Nummer 6)
Konzept zur Fernwartung einschl. Technisch Organisatorischer Maßnahmen zur Erreichung der Schutzziele sowie Anforderungen an die Internetanbindung (siehe Anlage 2 Anforderungskatalog Nummer 88, 89 und 90)
Gutachten zur Zulassung des Anhängers nach § 13 EG-Fahrzeuggenehmigungsverordnung bzw. § 21 StVZO (siehe Anlage 2 Anforderungskatalog Nummer 37)
Detailliertes, optionales Wartungskonzept für die angebotene Karosserie (siehe Anlage 2 Anforderungskatalog Nummer 91)
Ggfs. Angaben zum Nachunternehmereinsatz