Vorzulegende Nachweise:
Betriebshaftpflichtversicherung; Zum Vertragsbeginn muss der Auftragnehmer über eine Betriebshaftpflichtversicherung bei einem in der EU zugelassenen Haftpflichtversicherer oder Kreditinstitut mit den folgenden Mindestsummen verfügen:
- Personenschäden (für die einzelne Person) 3.000.000,- EUR
- Sachschäden 2.000.000,- EUR
Wenn der Bieter bereits über eine Betriebshaftpflichtversicherung mit den o. g. Mindest-summen verfügt, soll ein entsprechender Nachweis mit dem Angebot eingereicht werden.
Sollten die Mindestsummen zum Zeitpunkt des Einreichens des Angebotes noch nicht vor-liegen, hat der Bieter zu bestätigen, dass spätestens zum Vertragsbeginn eine Betriebshaftpflichtversicherung mit den geforderten Mindestsumme bestehen wird.
Vor Vertragsabschluss hat der zum Zuschlag vorgesehene Bieter eine entsprechende Bestätigung des Versicherungsunternehmens vorzulegen. Bei Verlängerung oder Wechsel der Versicherung ist der Nachweis erneut vorzulegen.; Mit dem Angebot; Mittels Eigenerklärung