Die Stadt Bielefeld schreibt die Beschaffung von drei neuen Kompaktkehrmaschinen mit Allradlenkung 2cbm aus.
Die Stadt Bielefeld schreibt die Beschaffung von drei neuen Kompaktkehrmaschinen mit Allradlenkung 2cbm aus. Die aufgeführten Leistungsvorgaben sind vom Bieter zu bestätigen bzw. definiert anzugeben. Auf technisch sinnvolle Mehr- bzw. Sonderausstattung kann in Bieterfragen hingewiesen werden. Sollten Leistungsmerkmale aus technischer Sicht nicht möglich sein, ist auch hierauf mit einer entsprechenden Begründung in Bieterfragen hinzuweisen.
Bei einer Lieferzeit von 36 und mehr Wochen werden keine Wertungspunkte mehr vergeben.
Es wird die zur Zeit höchstmögliche Abgasnorm Euro 6 zur Reduzierung der CO2-Werte gefordert. Zur Reduzierung der Feinstaubwerte wird das PM 2,5 und PM 10 Zertifikat gefordert. Auch wird die Verwendung von biologisch abbaubarem Hydrauliköl gefordert. Zusätzlich wurde bei der Bedarfsfeststellung die optimale Fahrzeuggröße/-Klasse (Tonnage, Motorisierung etc.) für die durchführenden Arbeiten berücksichtigt.
Gemäß § 160 Abs. 1 GWB leitet die Vergabekammer ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. Der Antrag ist gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB unzulässig, wenn der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrages erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat. Des Weiteren ist gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB der Nachprüfungsantrag unzulässig, wenn mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Der Auftragnehmer ist zur Einhaltung der Vorgaben des Tariftreue- und Vergabegesetzes Nordrhein-Westfalen verpflichtet.