Die anstehende Baumaßnahme soll zuvorderst die Umwandlung der Gesamtschule Rosenhöhe in eine Schule des "gemeinsamen Lernens" (Inklusion seit 2015) nun auch baulich nachvollziehen und entsprechende Lernbereiche generieren. Im Zuge der Konzeptvorbereitung für die Umsetzung der inklusionsbedingten Umbaumaßnahmen wurde imRahmen einer "Phase Null" ein pädagogischer Architekt (Architektur & Entwicklungsräume) engagiert, der maßgeblich an der Konzeption für die Neuausrichtung der Schule gearbeitet hat. Dieses Konzept wurde bei dem Entwurf und dendaraus entwickelten Grundrissen beachtet und umgesetzt.Im Zusammenhang mit den Umbaumaßnahmen im Inneren des Gebäudes der 4-zügigen Gesamtschule für die Jahrgänge 5 bis 10 ist eine energetische Gebäudesanierung angedacht. Hier wird die Wärmedämmung der Außenfassade ertüchtigt und die Fenster und Raffstore erneuert. Während der Umbaumaßnahme wird in demBestandsgebäude kein Unterricht stattfinden und das Gebäude wird komplett "leer gezogen". Damit der Unterricht aufrechterhalten werden kann, wurde bereits ein separater Bauantrag zur Errichtung und den Betrieb der Interimsschule in drei Containergebäuden A, B und C auf dem Schulgelände beantragt und genehmigt. Im Zuge der Umbaumaßnahme im Bestand, bei der die Unterrichts- und Nebenräume neu geordnet werden, soll das Raumangebot geringfügig aber zweckmäßig baulich in den Innenhof erweitert werden. Die bauliche Erweiterung mitBüro-, Aufenthalts- und Nebenflächen wird durch einen Fassadenteilabbruch in das Atrium hinein realisiert.Als zweiten baulichen Rettungsweg aus dem Gebäude werden neu errichtete Rampenanlagen aus dem 2. und 3. Obergeschoss als Brückenanlagen bis auf das natürliche Gelände geführt. Die neue Brückeninstallation mitAufenthalts-Plattform soll als inklusionsgerechte Ausgleichsfläche (INGA) und demnach als Ergänzung des Raumangebotes zum gelegentlichen Aufenthalt im Außenbereich dienen.
Hauptmassen:-- Demontage Heizungsrohr DN 15 bis DN 80 ca. 900m-- Austausch Heizkörperventil an Bestand-Heizkörper ca. 360 Stck.-- Demontage Heizkörper ca. 90 Stck.-- Neumontage Heizungsrohr DN 15 bis DN 80 ca. 2.000m-- Dämmung Heizungsrohr DN 15 bis DN 80 ca. 2.000m-- Dämmung Bestand-Heizungsrohr DN 15 bis DN 80 ca. 1.400m-- Montage vorh. Bestandheizkörper ca. 250 Stck.-- Montage neuer Heizkörper ca. 110 Stck.-- Schale aus Steinwolle DN 15 bis DN 65 ca. 65m-- Brandschutzbauplatten 10m2
Gemäß § 160 Abs. 1 GWB leitet die Vergabekammer ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. Der Antrag ist gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB unzulässig, wenn der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrages erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat. Des Weiteren ist gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB der Nachprüfungsantrag unzulässig, wenn mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Der Auftragnehmer ist zur Einhaltung der Vorgaben des Tariftreue- und Vergabegesetzes Nordrhein-Westfalen verpflichtet.
Es werden unter Beachtung vergaberechtlicher Vorgaben ausschließlich fehlende Angaben / Unterlagen nachgefordert, die nicht zuschlagsrelevant sind.
gem. §§ 123 + 124 GWB
Angabe über den Umsatz des Unternehmens - Mit dem Angebot sind mittels Eigenerklärung für nicht präqualifizierte Unternehmen (Vordruck VHB Bund 124) Angaben über Umsatz des Unternehmens jeweils bezogen auf die letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre, soweit er Bauleistungen und andere Leistungen betrifft, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind zu tätigen.
Erklärung zu Referenzen - Mit dem Angebot ist mittels Eigenerklärung für nicht präqualifizierte Unternehmen (Vordruck VHB Bund 124) zu erklären, dass in den letzten fünf Kalenderjahren Leistungen erbracht worden sind, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind.
Erklärung zu Arbeitskräften - Mit dem Angebot ist mittels Eigenerklärung für nicht präqualifizierte Unternehmen (Vordruck VHB Bund 124)zu erklären, dass die für die Ausführung der Leistungen erforderlichen Arbeitskräfte zur Verfügung stehen.
Angaben zu Registereintragungen - Mit dem Angebot sind mittels Eigenerklärung für nicht präqualifizierte Unternehmen (Vordruck VHB Bund 124) Angaben zu Registereintragungen (Handelsregister, Handwerksrolle, Industrie- u. Handelskammer) zu tätigen.
Angaben zu Insolvenzverfahren und Liquidation - Mit dem Angebot sind mittels Eigenerklärung für nicht präqualifizierte Unternehmen (Vordruck VHB Bund 124) Angaben, ob ein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares gesetzlich geregeltes Verfahren eröffnet oder die Eröffnung beantragt worden ist oder der Antrag mangels Masse abgelehnt wurde oder ein Insolvenzplan rechtskräftig bestätigt wurde, zu tätigen. Weiter ist zu erklären, ob sich das Unternehmen in Liquidation befindet.
Erklärungen zum Zahlungsverhalten - Mit dem Angebot ist mittels Eigenerklärung für nicht präqualifizierte Unternehmen (Vordruck VHB Bund 124) zu erklären, ob das Unternehmen Mitglied einer Berufsgenossenschaft ist.
Erklärungen zum Zahlungsverhalten - Mit dem Angebot ist mittels Eigenerklärung für nicht präqualifizierte Unternehmen (Vordruck VHB Bund 124) zu erklären, dass die Verpflichtung zur Zahlung von Steuern und Abgaben sowie der Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung ordnungsgemäß erfüllt wurde.
Referenznachweise - Nach Angebotsabgabe auf Verlangen der Vergabestelle:Referenznachweise mit mindestens folgenden Angaben: Ansprechpartner, Art der ausgeführten Leistungen, Auftragssumme, Ausführungszeitraum, Benennung des Leistungsumfangs, Anzahl der durchschnittlich eingesetzten Arbeitskräfte über vergleichbare Leistungen der letzten fünf Kalenderjahre.
Angaben zu der Anzahl der beschäftigten Arbeitskräfte - Nach Angebotsabgabe auf Verlangen der Vergabestelle:Angaben zur Anzahl der in den letzten drei abgeschlossenen Kalenderjahren jahresdurchschnittlich beschäftigten Arbeitskräfte.
Gewerbeanmeldung / Handelsregisterauszug - Nach Angebotsabgabe auf Verlangen der Vergabestelle:Vorlage einer Kopie der Gewerbeanmeldung, Handelsregisterauszug
Eintragung Handelskammer - Nach Angebotsabgabe auf Verlangen der Vergabestelle:Nachweis der Eintragung in die Handwerksrolle bzw. Industrie- und Handelskammer (oder vergleichbare Register der Herkunftsländer der Bieter)
Unbedenklichkeitsbescheinigungen der Sozialkassen - Nach Angebotsabgabe auf Verlangen der Vergabestelle:Unbedenklichkeitsbescheinigung der tariflichen Sozialkassen (oder vergleichbare Nachweise der Herkunftsländer der Bieter)
Bescheinigung in Steuersachen - Nach Angebotsabgabe auf Verlangen der Vergabestelle:Bescheinigung in Steuersachen (oder vergleichbare Nachweise der Herkunftsländer der Bieter)
Unterauftragnehmer - Der Bieter hat mit seinem Angebot zu erklären, ob er sich Kapazitäten anderer Unternehmen bei der Erfüllung des Auftrages bedient (Unterauftragnehmer).
Für jeden angedachten Unterauftragnehmer sind auf Verlangen nach Angebotsabgabe die unter lit. A.) und lit. B.) gelisteten Nachweise und Erklärungen einzureichen. Ersatzweise kann auch der Nachweis einer Eintragung in ein Präqualifikationsverzeichnis erbracht werden.
Des Weiteren hat der Unterauftragnehmer mittels Erklärung zu versichern, dass er dem Hauptauftragnehmer seine Leistung bereitstellt (Vordruck VHB-Bund 236).
siehe Vergabeunterlagen
- A. --- BetriebshaftpflichtDie Auftragnehmerin / der Auftragnehmer hat bei Auftragserteilung den Nachweis über das wirksame Bestehen einer Betriebshaftpflichtversicherung für die Zeit der Auftragserfüllung für ihren/seinen Betrieb zu erbringen. Die Deckungssummen müssen pro Schadensfall mindestens betragen: für Personenschäden: 1.000.000,00 EUR für sonstige Schäden : 500.000,00 EUR (Sach- und / oder Vermögensschäden)
- A. --- Der Auftragnehmer ist zur Einhaltung der Vorgaben des Tariftreue- und Vergabegesetzes Nordrhein-Westfalen verpflichtet.- B. ---Erbringung der Eigenerklärung zur Umsetzung von Artikel 5k Absatz 1 der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 in der Fassung des Art. 1 Ziff. 15 der Verordnung (EU) 2022/1269 des Rates vom 21.07.2022.- C. ---Erbringung der Eigenerklärung über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen gem. §§ 123 ff GWB