Innenputzarbeiten -MNGES VE 5.6a Innenputzarbeiten SüdBeschreibung der MaßnahmeBeim vorliegenden Bauvorhaben handelt es sich um den Neubau der Martin-Niemöller-Gesamtschule in Bielefeld. Das Plangebiet erstreckt sich dabei auf ein nördliches und einsüdliches Grundstück mit hierauf jeweils zu errichtenden Baukörpern:BA SüdBaugrundstücksgröße: ca. 8.995 m2maximale Grundfläche: ca. 3.457 m2 (Sockelgeschoss)Bruttorauminhalt: ca. 37.674 m3 (Kategorie R)Bruttogeschossfläche: ca. 7.128 m2 (Kategorie R)Max. Bauwerkshöhe OK Attika: 14,75 mArt der LeistungDie VE5.6a Innenputzarbeiten Süd beinhaltet Innenputzarbeiten im Bauabschnitt Süd inkl.Untergrundvorbereitungen.Der Leistungsumfang des AN in dem Bauabschnitt beinhaltet u.a. Lieferung und Einbringungvon:- Vorbereitende Maßnahmen (Schutzmaßnahmen)- Untergrundvorbereitungen- Innenputzarbeiten
LeistungszeitraumGem. vorläufigem Bauablaufterminplan sind folgende Leistungszeiträume für dieInnenputzarbeiten avisiert:BA Süd:- AN Putzarbeiten: avisiert KW 22 - 34/2026- 2.OG Innenputz MW und STB-Wände KW 22 - 24/2026,- 1. OG Innenputz MW und STB-Wände KW 24 - 26/2026,- EG Innenputz MW und STB-Wände KW 26 - 34/2026,
Lage der BaustelleDas Baufeld wird westlich durch die Apfelstraße und im Norden durch die Straße "An derReegt" begrenzt.Dem Bieter wird empfohlen, das Baugebiet/Baugrundstück vor Angebotsabgabe in eigenerVerantwortung zu besichtigen um sich eine Kalkulationsgrundlage zu schaffen
Trockenbauarbeiten Süd
Gemäß § 160 Abs. 1 GWB leitet die Vergabekammer ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. Der Antrag ist gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB unzulässig, wenn der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrages erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat. Des Weiteren ist gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB der Nachprüfungsantrag unzulässig, wenn mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Der Auftragnehmer ist zur Einhaltung der Vorgaben des Tariftreue- und Vergabegesetzes Nordrhein-Westfalen verpflichtet.
Die im Aufforderungsschreiben aufgelisteten Nachweise/Angaben sind mit Abgabe des Angebotes einzureichen. Sollten Nachweise/Angaben fehlen, können diese nachgefordert werden sofern sie nicht zuschlagsrelevant sind.
gem. §§ 123 + 124 GWB
Eintragung ins Berufsregister - Angaben über die Eintragung ins entsprechende Berufs- / Handelsregister bzw. die zuständige Handwerksrolle
Angabe von Umsatzzahlen - Erklärung über den Umsatz des Unternehmens in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren, sofern er Bauleistungen dieses Gewerkes betrifft.
Angabe zu Arbeitskräften - Angabe über die Zahl der in den letzten drei abgeschlossenen Kalenderjahren jahresdurchschnittlich beschäftigten Arbeitskräfte
Angabe zu vergleichbaren Leistungen - Angaben über die Ausführung von abgeschlossenen Leistungen aus den letzten 5 Kalenderjahren, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind. Erforderlich sind aussagekräftige Angaben mind. zu Art, Umfang, Zeitraum, Auftraggeber und ggfs. Besonderheiten.
Angaben zur Zahlung von Steuern ,Abgaben und Beiträgen zur Sozialversicherung - Ich/Wir erkläre(n), dass ich/wir meine/unsere Verpflichtung zur Zahlung von Steuern und Abgaben sowie der Beiträge zur Sozialversicherung, soweit sie der Pflicht zur Beitragszahlung unterfallen, ordnungsgemäß erfüllt habe/haben. Falls mein/unser Angebot/Teilnahmeantrag in die engere Wahl kommt, werde ich/werden wir eine Unbedenklichkeitsbescheinigung der tariflichen Sozialkasse2, eine Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamtes bzw. Bescheinigung in Steuersachen3 sowie eine Freistellungsbescheinigung nach § 48b EStG vorlegen
Angabe zur Mitgliedschaft bei der Berufsgenossenschaft - Ich bin/Wir sind Mitglied der Berufsgenossenschaft. Falls mein/unser Angebot/Teilnahmeantrag in die engere Wahl kommt, werde ich/werden wir eine qualifizierte Unbedenklichkeitsbescheinigung der Berufsgenossenschaft des für mich zuständigen Versicherungsträgers mit Angabe der Lohnsummen vorlegen.
Angabe zu Insolvenzverfahren und Liquidation - Ich/Wir erkläre(n), dass ein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares gesetzlich geregeltes Verfahren weder beantragt noch eröffnet wurde, ein Antrag auf Eröffnung nicht mangels Masse abgelehnt wurde und sich mein/unser Unternehmen nicht in Liquidation befindet. Ein Insolvenzplan wurde rechtskräftig bestätigt, auf Verlangen werde ich/werden wir ihn vorlegen.
Angabe, dass nachweislich keine schwere Verfehlung begangen wurde - für mein/unser Unternehmen keine Ausschlussgründe gemäß § 6e EU VOB/A vorliegen. ich/wir in den letzten zwei Jahren nicht aufgrund eines Verstoßes gegen Vorschriften, der zu einem Eintrag im Gewerbezentralregister geführt hat, mit einer Freiheitsstrafe von mehr als drei Monaten oder einer Geldstrafe von mehr als 90 Tagessätzen oder einer Geldbuße von mehr als 2.500 Euro belegt worden bin/sind. für mein/unser Unternehmen ein Ausschlussgrund gemäß § 6e EU Absatz 6 VOB/A vorliegt. zwar für mein/unser Unternehmen ein Ausschlussgrund gemäß § 6e EU Absatz 1 bis 4 VOB/A vorliegt, ich/wir jedoch für mein/unser Unternehmen Maßnahmen zur Selbstreinigung ergriffen habe(n), durch die für mein/unser Unternehmen die Zuverlässigkeit wieder hergestellt wurde. Ab einer Auftragssumme von 30.000 Euro wird der Auftraggeber für den Bieter, auf dessen Angebot der Zu-schlag erteilt werden soll, einen Auszug aus dem Gewerbezentralregister gem. § 150a GewO beim Bundes-amt für Justiz anfordern.
Eine Vertragserfüllungsbürgschaft in Höhe von 5 v. H. der Auftragssumme wird vereinbart.Diese Bürgschaft ist bei Auftragserteilung (Zug um Zug) zu erbringen.
Eigenerklärung zur Umsetzung von Artikel 5k Absatz 1 der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 in der Fassung des Art. 1 Ziff. 15 der Verordnung (EU) 2022/1269 des Rates vom 21.07.2022.
Nachweis Haftpflichtversicherung
Die Auftragnehmerin/der Auftragnehmer hat bei Auftragserteilung den Nachweis über das wirksame Bestehen einer Betriebshaftpflichtversicherung für die Zeit der Auftragserfüllung für ihren/seinen Betrieb zu erbringen. Die Deckungssummen müssen pro Schadensfall mindestens betragen:
für Personenschäden 3.000.000,00 EUR
für sonstige Schäden 1.500.000,00 EUR(Sach- und / oder Vermögensschäden)
Mitversichert sein müssen allmähliche Einwirkung (§ 415 AHB), Mangelfolgeschäden, Bearbeitungsschäden mit 5.000,00 EUR pro Schadensereignis (§ 416 b AHB).
B. Tariftreue- und Vergabegesetz NRW Der Auftragnehmer ist zur Einhaltung der Vorgaben des Tariftreue- und Vergabege