Interkommunale Rahmenvereinbarung der Stadt Bielefeld, der Stadt Paderborn, des Kreises Paderborn sowie der Stadt Detmold über die Lieferung von Kopierpapier, aufgeteilt in 2 Lose für den Zeitraum vom 01.12.2025 bis 30.11.2026 zuzüglich einer einmaligen Verlängerungsoption von 12 Monaten
Einmalige Verlängerungsoption um 12 Monate.
Die Anlieferung soll an verschiedene Ort im Kreis Paderborn erfolgen.
Preis
überwiegend werden Recyclingpapiere ausgeschrieben
Gemäß § 160 Abs. 1 GWB leitet die Vergabekammer ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. Der Antrag ist gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB unzulässig, wenn der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrages erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat. Des Weiteren ist gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB der Nachprüfungsantrag unzulässig, wenn mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Der Auftragnehmer ist zur Einhaltung der Vorgaben des Tariftreue- und Vergabegesetzes Nordrhein-Westfalen verpflichtet.