Durch einen Umbau des Tiefbunkers unter dem Bahnhofsvorplatz und dessen südwestlicher unterirdischer Erweiterung sollen insgesamt rund 1.600 Fahrrad-Stellplätze einschließlich Flächen zum Abstellen von Sonderfahrrädern und eine Servicestation geschaffen werden.
Die ausgeschriebenen Planungsleistungen beziehen sich auf die Beratung/Fachplanung Brandschutz gem. AHO Heft Nr. 17 für die Teilprojekte TP 1 und TP 2:
- alle Grundleistungen der Leistungsphasen 1 bis 5 und 8.
- Folgende Optionale Leistungen:Lph 1:Bestandserfassung vor Ort, Auswerten von übergebenen Bauakten.Lph 2: Qualitative Analyse der vorgesehenen Nutzung hinsichtlich bes. Brand- und Explosionsgefahren;Feststellen des Erfordernisses eines Explosionsschutz-Dokumentes, Ermitteln des Erforderlichen Löschwasser-Rückhaltevolumens auf Basis von übergebenen Listen/Sicherheitsdatenblättern zu entsprechenden Wassergefährdungsklassen, Feststellen des Bedarfs und Zielstellung eines Entrauchungskonzeptes für spezielle Fragestellungen, Feststellen des Bedarfs und Zielstellung eines Evakuierungskonzeptes für spezielle Fragestellungen, Beraten zum objektspezifischen Bedarf des BIM im Brandschutz, Ermitteln von Brandlasten vor Ort Auswerten von übergebenen Listen/Sicherheitsdatenblättern zu brennbaren Flüssigkeiten oderGefahrstoffen, Teilnehmen an Besprechungen, an denen der Brandschutz nicht gebündelt behandelt wird.Lph 3: Beraten bei der Festlegung von maßgebenden Brandszenarien für die Brandsimulation, Beraten bei der Festlegung von maßgebenden Szenarien für Evakuierungskonzepte.Lph 4: Überprüfung von Bauvorlagen der Objektplanung auf die zutreffende Umsetzung derBrandschutzplanung und auf Übereinstimmung mit dem Erläuterungsbericht, Überprüfen der Bauvorlage zur Lüftungsplanung auf die zutreffende Umsetzung der Brandschutzplanung und auf Übereinstimmung mit dem Erläuterungsbericht, Fortschreiben des prinzipiell genehmigungsfähigen Brandschutzkonzeptes um die Ergebnisse der Vorprüfung der Bauaufsichtsbehörden oder Forderungen des Prüfsachverständigen/Prüfingenieurs.Lph 5:Einmaliges Prüfen von Ausführungsplänen und Montageplänen der Objekt- und Fachplaner hinsichtlich des baulichen Brandschutzes, Mitwirken beim Feststellen der Eignung vorgelegter Verwendbarkeits- und Anwendbarkeitsnachweise von ungeregelten Bauprodukten und Bauarten für die Einbausituation, Mitwirken bei dem Erstellen einer gewerkeübergreifenden Brandschutzmatrix.Lph 6: Beraten der Objekt- und Fachplaner bei der Erstellung der brandschutztechnischen Teile der Leistungsverzeichnisse, Prüfen von definierten brandschutztechnischen Teilleistungen im Leistungsverzeichnis.Lph 7: Beraten der Objekt- und Fachplaner bei der Auswertung der brandschutzrelevanten Teile der Leistungsverzeichnisse.Lph 8:Fachbauleitung Brandschutz als systematisch-strichprobenartige und ggf. zerstörende Kontrolle von baulichen Brandschutzmaßnahmen, Kontrolle der vorgelegten Nachweise für ungeregelte Bauprodukte und Bauarten sowie Erklärungen zum baulichen Brandschutz, Mitwirken bei der fachtechnischen Abnahme von Sonderbauteilen, Anlagen und Einrichtungen zur Feststellung von Mängeln, Mitwirken bei der Prüfung der Brandfallsteuertabelle oder gewerkeübergreifenden Brandfallmatrix, Prüfen von Feuerwehrplänen, Prüfen von Flucht- und Rettungsplänen. Lph 9: keine.
Benennung und Vorstellung der für die Umsetzung des Projektes vorgesehenen Personen (insb. Projektleitung und stellv. Projektleitung) und deren Qualifikation (Dauer der Berufserfahrung und vergleichbare Referenzprojekte). Maximal können 150 gewichtete Punkte erreicht werden.Die weiteren Einzelheiten zur Bewertung und zur Ermittlung des wirtschaftlichsten Angebotes ergeben sich aus der den Vergabeunterlagen beigefügten Unterlage Bewertungs-matrix Zuschlagskriterien.
Darstellung der besonderen Herausforderungen und der Lösungsansätze zur planerischen Umsetzung des Umbaus des Luftschutzbunkers sowie des unterirdischen Erweiterungsbaus bezogen auf den baulichen und technischen Brandschutz. Es können maximal 150 gewichtete Punkte erreicht werden.
Höhe des Honorarangebotes. Das Angebot mit dem günstigsten Angebotspreis (Kriterium Ziffer 4) erhält die Anzahl der Punkte, die der Multiplikation mit der Preisgewichtung entspricht, also 200 gewichtete Punkte (= 5 mal 40)Ein fiktives Angebot mit dem 1,5-fachen Preis (oder darüber) erhält 0 Punkte. In der Spanne dazwischen wird linear interpoliert:
Die Vergabe erfolgt stufenweise.
Der Auftragnehmer stellt die ihm übertragenen Leistungen der Leistungsstufen A-D binnen folgender Fristen fertig:o Planungsstart für beide Teilprojekte: unverzüglich nach Zuschlagserteilungo Abgabe Genehmigungsplanung für beide Teilprojekte (LPH 4): August 2026
Sollten dem Auftragnehmer Leistungen der weiteren Leistungsstufen E bis H gem. § 3 Teil A des Ingenieurvertrages übertragen werden, gelten folgende Terminziele:o Abschluss Ausführungsplanung für beide Teilprojekte (LPH 5): Dezember 2026o Gemeinsamer Baubeginn beider Teilprojekte: Juni 2027
Gemäß § 160 Abs. 1 GWB leitet die Vergabekammer ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. Der Antrag ist gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB unzulässig, wenn der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrages erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat. Des Weiteren ist gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB der Nachprüfungsantrag unzulässig, wenn mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
A) Stufenweise BeauftragungEs werden zunächst nur die Leistungen der Leistungsphase 1 bis 4 (Grundlagenermittlung, Vorplanung, Entwurfsplanung und Genehmigungsplanung) beauftragt, auch wenn die weiteren Leistungsphasen 5 bis 9 von den Bietern anzubieten sind. Der Auftraggeber entscheidet zu einem späteren Zeitpunkt, ob er den/die Auftragnehmer dieses Vergabeverfahrens (dem/den obsiegendem/n Bieter/n) mit den weitergehenden Leistungsphasen beauftragt. Er ist dazu nicht verpflichtet und kann die Leistungsphasen gar nicht (z.B. Eigenleistung) oder anderweitig vergeben.
B) Der Auftragnehmer ist zur Einhaltung der Vorgaben des Tariftreue- und Vergabegesetzes Nordrhein-Westfalen verpflichtet.