Bei diesem Bauvorhaben handelt es sich um den Neubau der Martin-Niemöller-Gesamtschule in Bielefeld. Das Plangebiet erstreckt sich dabei auf ein nördliches und ein südliches Grundstück.
Beim vorliegenden Bauvorhaben handelt es sich um den Neubau der Martin-Niemöller-Gesamtschule in Bielefeld. Das Plangebiet erstreckt sich dabei auf ein nördliches und ein südliches Grundstück mit hierauf jeweils zu errichtenden Baukörpern. Diese Ausschreibung behandelt das Südgebäude.
Titel 1. Wärmeerzeugung & AußenbereichTitel 2. Wärmeverteilung Titel 3. HeizflächenTitel 4. Demontage & Entsorgung BauheizungTitel 5. Sonstiges Allgemein
Ausgeschrieben werden Arbeiten für eine wasserführende Bauheizung zur Grundlastabdeckung im gesamten Gebäude.Die Wärmeerzeugung erfolgt über eine mobile Ölheizung. Die Brennstoffversorgt erfolgt über einen nebenstenden mobilen Heizöllagertank.Die Verbindung zwischen mobiler Ölheizung und Gebäude erfolgt mittels Schlauchleitungen.Die Wärmeversorgung erfolgt im Gebäude über ein temporär, für diesen Zweck installiertes Rohrnetz.Als Heizflächen werden Lufterhitzer eingesetzt.Zum Teil sind diese direkt verrohrt. Einige sind mittelsSchlauchleitungen flexibel angeschlossen.
Nordgebäude: Apfelstraße / Westerfeldstraße, 33611 BielefeldSüdgebäude: Apfelstraße 210, 33611 Bielefeld
Preis
Gemäß § 160 Abs. 1 GWB leitet die Vergabekammer ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. Der Antrag ist gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB unzulässig, wenn der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrages erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat. Des Weiteren ist gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB der Nachprüfungsantrag unzulässig, wenn mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Der Auftragnehmer ist zur Einhaltung der Vorgaben des Tariftreue- und Vergabegesetzes Nordrhein-Westfalen verpflichtet.