Gegenstand des Auftrags sind Metallbau-, Verglasungs- und Sonnenschutzarbeiten im Rahmen des Umbaus und der energetischen Sanierung der Gesamtschule Rosenhöhe in Bielefeld, einschließlich der Lieferung und Montage von Aluminium-Fenster- und Türelementen sowie zugehöriger Nebenleistungen.
Die Beshaffung umfasst die Lieferung, Montage und Funktionsinbetriebnahme von hochwärmegedämmten Aluminium-Fenster-und Türelementen an Innenhof- und Außenfassaden der Gesamtschule Rosenhöhe.
Der Leistungsumfang beinhaltet Fenster- und Türelemente mit 3-fach-Wärmeschutzverglasung, Festfelder, Kipp- und mechatronische Lüftungsflügel, Absturzsicherungen, Wetterschutz- und Sonnenschutzelemente sowie erforderliche Unterkonstruktionen, Beschläge, Antriebe, Elektro- und Nebenleistungen.
Die Ausführung erfolgt maßgenau im Bestand gemäß den statischen, bauphysikalischen und sicherheitstechnischen Anforderungen sowie den Vorgaben der VOB, DIN-Normen und Planunterlagen.
Preis
Die Berücksichtigung von Umweltaspekten erfolgt durch den Einsatz hochwärmegedämmter Aluminium-Fenster- und Türelemente mit 3 fach- Wärmeschutzverglasung zur Reduzierung des Energiebedarfs im Gebäudebetrieb.
Darüber hinaus werden langlebige, wartungsarme Materialien eingesetzt, die eine lange Nutzungsdauer ermöglichen und den Ressourcenverbrauch sowie Abfallmengen reduzieren.
Bei der Ausführung sind einschlägige umweltbezogene Anforderungen aus Normen und technischen Regelwerken einzuhalten.
Gemäß § 160 Abs. 1 GWB leitet die Vergabekammer ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. Der Antrag ist gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB unzulässig, wenn der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrages erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat. Des Weiteren ist gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB der Nachprüfungsantrag unzulässig, wenn mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Der Auftragnehmer ist zur Einhaltung der Vorgaben des Tariftreue- und Vergabegesetzes Nordrhein-Westfalen verpflichtet.
Montagearbeiten