Bei diesem Bauvorhaben handelt es sich um den Neubau der Martin-Niemöller-Gesamtschule in Bielefeld. Das Plangebiet erstreckt sich dabei auf ein nördliches und ein südliches Grundstück.
Die Fachraumeinrichtung im Bauteil Nord umfasst folgende Fachräume:2 Stück Chemie- Übungsräume,2 Stück Physik- Übungsräume,1 Stück Chemie / Physik Vorbereitungs- und Sammlungsraum,2 Stück Biologie- Übungsräume,1 Stück Biologie Vorbereitungs- und Sammlungsraum,1 Stück NAWI- Übungsräume,1 Stück Informatik-/ Robotik Raum,2 Stück Sammlungsbereiche für NAWI und Lehrmittel,Die Fachraumeinrichtung im Bauteil Süd umfasst folgende Fachräume:1 Stück NAWI-/ Mehrzweck Übungsräume,1 Stück NAWI- Übungsräume,1 Stück NAWI Vorbereitungs- und Sammlungsraum,Lage der Baustelle:AusführungsfristenSüd: 43. KW 2027 bis 48. KW 2027, Nord: 06. KW 2028 bis 12.KW 2028Die beiden Areale werden westlich durch die Apfelstraße begrenzt und sind durch die Straße An der Reegt voneinander getrennt. Das bereits entwickelte Baulogistikkonzept in Anbetracht der Baustellenandienung, wird nach der Beauftragung vorgestellt. Dem AN wird empfohlen das Baugebiet/Baugrundstück vor Angebotsabgabe in eigener Verantwortung zu besichtigen um sich eine Kalkulationsgrundlage zu schaffen.
Preis
Gemäß § 160 Abs. 1 GWB leitet die Vergabekammer ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. Der Antrag ist gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB unzulässig, wenn der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrages erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat. Des Weiteren ist gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB der Nachprüfungsantrag unzulässig, wenn mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Der Auftragnehmer ist zur Einhaltung der Vorgaben des Tariftreue- und Vergabegesetzes Nordrhein-Westfalen verpflichtet.