Bewachungs-, Empfangs- und Sicherheitsdienst für die Zentrale Ausländerbehörde (ZAB) der Stadt Bielefeld für den Zeitraum vom 01.01.2026 bis 31.12.2027
Die Sicherheit der Erstaufnahmeeinrichtung (EAE), deren ungestörter Betrieb sowie die Si-cherheit der sich dort meldenden und aufhaltenden Asylsuchenden und der Beschäftigten wird durch den Einsatz der Beschäftigten des Auftragnehmers gewährleistet. Der Auftragnehmer wird zu diesem Zweck seine Leistungen in gleichbleibend hoher Qualität erbringen. Hauptaufgabe des Auftragnehmers ist der Schutz der Erstaufnahmeeinrichtung, der dort Beschäftigten sowie der in der Erstaufnahmeeinrichtung sich meldenden und aufhaltenden Personen.
Der Auftragnehmer erhält Zugang zu allen notwendigen Gebäudeeinrichtungen und Räumlichkeiten, die für die Vertragserfüllung notwendig sind.
Die eingesetzten Beschäftigten nehmen keine hoheitlichen Tätigkeiten wahr. Sie üben ihre Tätigkeit im Rahmen der jedermann zustehenden Rechte aus. Die eingesetzten Beschäftigten dürfen während des Dienstes keine Schusswaffe, Hieb- und Stoßwaffen sowie Reizstoffsprühgeräte führen. Das Tragen von sonstigen gefährlichen Gegenständen (z. B. Sandhandschuhe) ist ebenfalls untersagt. Von Gewaltanwendung ist grundsätzlich abzusehen. Das eingesetzte Sicherheitspersonal wirkt bei Konflikten deeskalierend auf die jeweiligen Betroffenen ein.
Bei der Leistungserbringung berücksichtigt der Auftragnehmer ethnische, religiöse und kulturelle Belange, Geschlecht, familiäre Bindungen und Konfliktpotentiale sowie die besonderen Bedürfnisse vulnerabler Personen
Preiskriterium für "Niedrigster Preis (ohne Kriterien)"
Der AN verpflichtet sich, alle das deutsche Wach- und Sicherheitsgewerbe betreffenden gesetzlichen und tariflichen Bestimmungen einzuhalten (z. B. Bewachungsverordnung).
Gemäß § 160 Abs. 1 GWB leitet die Vergabekammer ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. Der Antrag ist gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB unzulässig, wenn der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrages erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat. Des Weiteren ist gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB der Nachprüfungsantrag unzulässig, wenn mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Der Auftragnehmer ist zur Einhaltung der Vorgaben des Tariftreue- und Vergabegesetzes Nordrhein-Westfalen verpflichtet.
Fehlende Unterlagen können gem. § 56 Abs. 2 VgV nachgefordert werden.
Betriebsbeschreibung (Mit dem Angebot; Mittels Eigenerklärung): Mit dem Angebot ist eine Betriebsbeschreibung mit mindestens den folgenden Angaben anzugeben: Name, Anschrift, Rechtsform, Erreichbarkeit mit Telefon- und Telefaxnummer sowie E-Mail-Adresse. Ein Verweis auf einen Internetlink ist nicht ausreichend. Die Unternehmensdarstellung soll bereits mit dem Angebot eingereicht werden und die Anzahl und die Qualifikation der Mitarbeiterinnen/Mitarbeiter aufführen. In der Betriebsbeschreibung ist zusätzlich darzulegen, mit welcher Personalstärke die geforderten Geschäfts- und Bereitschaftszeiten, einschl. anfallender Vertretungszeiträume, erfüllt und sichergestellt werden.
Betriebshaftpflichtversicherung (Mit dem Angebot; Mittels Eigenerklärung): Der Auftragnehmer muss eine Betriebshaftpflichtversicherung zu den nachfolgenden Risiken je Einzelschaden - d. h. je Schadensfall vorweisen können:
Schadensart: mindestens:- Personenschäden (für einzelne Personen) 1.500.000 EUR- Sachschäden 1.000.000 EUR- Verlust von Schlüsseln 250.000 EUR- Vermögensschädensowie Schäden gem. Bundesdatenschutzgesetz 250.000 EUR- Verlust bewachter Sachen 250.000 EUR
Der Nachweis eines entsprechenden Versicherungsvertrages ist vom Auftragnehmer vor Vertragsabschluss durch Vorlage einer Bestätigung des Versicherungsunternehmens zu führen.
Der Auftragnehmer haftet im Rahmen des § 276 BGB für Schäden, die durch das Verhalten seines Personals entstehen.
Eintragung in ein Berufs- oder Handelsregister (Mit dem Angebot; Mittels Eigenerklärung): Vorlage eines aktuellen Berufs- oder Handelsregisterauszugs oder ein gleichwertiger Nach-weis zum Gewerbebetrieb, sofern dieser nicht im Berufs- oder Handelsregister eingetragen ist. Der Berufs- oder Handelsregisterauszug ist dann aktuell, wenn dieser - unabhängig vom Datum der Erstellung - die tatsächlichen Gegebenheiten zum Zeitpunkt der geforderten Frist zur Abgabe des Angebotes wiedergibt.
Falls keine Eintragungspflicht im Berufs- oder Handelsregister besteht, ist eine Eigenerklärung, weshalb für den Bieter keine Eintragungspflicht besteht und darüber hinaus, wer die vertretungsberechtigten Personen sind, einzureichen.
Gewerbegenehmigung nach § 34a Gewerbeordnung (Mit dem Angebot; Mittels Eigenerklärung): Der Auftragnehmer muss eine gültige Gewerbegenehmigung nach § 34a Gewerbeordnung besitzen und auf Grundlage dieser über eine betriebliche Praxis von mindestens zwei Jahren in der eigenständigen Erbringung von Sicherheitsdienstleistungen (SDL) verfügen.
Referenzen (Mit dem Angebot; Mittels Eigenerklärung): Zur Überprüfung der Fachkunde und Zuverlässigkeit des Bieters ist dem Angebot eine Referenzliste mit mindestens zwei in den letzten drei Jahren erbrachten Leistungen, die der ausgeschriebenen Leistung vergleichbar sind, inkl. kurzer Beschreibung beizufügen. In der Referenzliste sind für eventuelle Rückfragen Auftraggeber sowie Name und Telefonnummern bzw. Emailadressen der Ansprechpartner anzugeben.
Die Referenzliste soll mit dem Angebot eingereicht werden.
Hinweis: Eine Referenz kann grundsätzlich nicht gewertet werden, wenn sie nicht überprüft werden kann (vgl. VK Hessen, Beschluss vom 18. Dezember 2017, 69d-VK-2-38/2017). Ein Verweis des Bieters, dass datenschutzrechtliche Vorgaben der Benennung von Referenzauftraggebern entgegenstehen, ist daher nicht zulässig.
Zertifikat nach DIN EN ISO 9001 (Mit dem Angebot; Mittels Eigenerklärung):
Eigenerklärung Nichtvorliegen von Ausschlussgründen (Mit dem Angebot; Mittels Eigenerklärung): Es dürfen keine Ausschlussgründe gem. §§ 123 ff GWB (§ 42 VgV bzw. § 31 Abs. 1, 2 UVgO) vorliegen. Eine entsprechende Eigenerklärung ist dem Angebot beizufügen. Die beigefügte Eigenerklärung soll verwendet werden.
Eigenerklärung Russland-Sanktionen (Mit dem Angebot; Mittels Eigenerklärung): Es gilt ein Zuschlagsverbot aufgrund des 5. EU-Sanktionspakets auf öffentliche Aufträge nach GWB i. V. m. VgV, s. auch Artikel 5k Absatz 1 der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 in der derzeit gültigen Fassung. Die beigefügte Eigenerklärung soll diesbezüglich verwendet werden.
Mit dem Angebot ist eine Betriebsbeschreibung mit mindestens den folgenden Angaben anzugeben: Name, Anschrift, Rechtsform, Erreichbarkeit mit Telefon- und Telefaxnummer sowie E-Mail-Adresse. Ein Verweis auf einen Internetlink ist nicht ausreichend. Die Unternehmensdarstellung soll bereits mit dem Angebot eingereicht werden und die Anzahl und die Qualifikation der Mitarbeiterinnen/Mitarbeiter aufführen. In der Betriebsbeschreibung ist zusätzlich darzulegen, mit welcher Personalstärke die geforderten Geschäfts- und Bereitschaftszeiten, einschl. anfallender Vertretungszeiträume, erfüllt und sichergestellt werden. - Betriebsbeschreibung
Vorlage eines aktuellen Berufs- oder Handelsregisterauszugs oder ein gleichwertiger Nach-weis zum Gewerbebetrieb, sofern dieser nicht im Berufs- oder Handelsregister eingetragen ist. Der Berufs- oder Handelsregisterauszug ist dann aktuell, wenn dieser - unabhängig vom Datum der Erstellung - die tatsächlichen Gegebenheiten zum Zeitpunkt der geforderten Frist zur Abgabe des Angebotes wiedergibt.
Falls keine Eintragungspflicht im Berufs- oder Handelsregister besteht, ist eine Eigenerklärung, weshalb für den Bieter keine Eintragungspflicht besteht und darüber hinaus, wer die vertretungsberechtigten Personen sind, einzureichen. - Eintragung in ein Berufs- oder Handelsregister
Der Auftragnehmer muss eine Betriebshaftpflichtversicherung zu den nachfolgenden Risiken je Einzelschaden - d. h. je Schadensfall vorweisen können:
Der Nachweis eines entsprechenden Versicherungsvertrages ist vom Auftragnehmer vor Ver-tragsabschluss durch Vorlage einer Bestätigung des Versicherungsunternehmens zu führen.
Der Auftragnehmer haftet im Rahmen des § 276 BGB für Schäden, die durch das Verhalten. - Betriebshaftpflichtversicherung
Der Bieter hat eine Zertifizierung nach DIN EN ISO 9001 nachzuweisen, ein Nachweis soll dem Angebot beigefügt werden. - Zertifikat nach DIN EN ISO 9001
Zur Überprüfung der Fachkunde und Zuverlässigkeit des Bieters ist dem Angebot eine Referenzliste mit mindestens zwei in den letzten drei Jahren erbrachten Leistungen, die der ausgeschriebenen Leistung vergleichbar sind, inkl. kurzer Beschreibung beizufügen. In der Referenzliste sind für eventuelle Rückfragen Auftraggeber sowie Name und Telefonnummern bzw. Emailadressen der Ansprechpartner anzugeben.
Hinweis: Eine Referenz kann grundsätzlich nicht gewertet werden, wenn sie nicht überprüft werden kann (vgl. VK Hessen, Beschluss vom 18. Dezember 2017, 69d-VK-2-38/2017). Ein Verweis des Bieters, dass datenschutzrechtliche Vorgaben der Benennung von Referenzauftraggebern entgegenstehen, ist daher nicht zulässig. - Referenzen
§ 17 VOL/B
Es gilt ein Zuschlagsverbot aufgrund des 5. EU-Sanktionspakets auf öffentliche Aufträge nach GWB i. V. m. VgV, s. auch Artikel 5k Absatz 1 der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 in der derzeit gültigen Fassung. Die beigefügte Eigenerklärung soll diesbezüglich verwendet werden.
Eine kontinuierliche Aus- und Fortbildung der Beschäftigten wird vorausgesetzt. Das Personal ist regelmäßig in den fachspezifischen Berufen weiterzubilden. Der Auftragnehmer verpflichtet sich zur Durchführung der Schulungen gemäß dem Schulungs- und Fortbildungskonzept, das seinem Angebot beiliegt. Das Schulungs- und Fortbildungskonzept ist in Abstimmung mit der Einrichtungsleitung regelmäßig fortzuschreiben.
Der Bieter soll mit seinem Angebot ein Personal- und Vertretungskonzept einreichen. Dieses ist in Abstimmung mit der Einrichtungsleitung regelmäßig fortzuschreiben.