Gerüstarbeiten im Rahmen der Sanierung der SEK I an der Gesamtschule Rosenhöhe
ca. 5300 qm längsorientiertes Standgerüstca. 2300 m Verbreiterungskonsolenca. 1950 m zusätzlicher Seitenschutzca. 50 m Treppenturmca. 5300 qm Gerüstbekleidungca. 2 Stück Personenaufzüge
Preis
Gemäß § 160 Abs. 1 GWB leitet die Vergabekammer ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. Der Antrag ist gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB unzulässig, wenn der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrages erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat. Des Weiteren ist gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB der Nachprüfungsantrag unzulässig, wenn mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.