Lieferung von zwei neuen Geräteträgern (14t zGG u. 12t-14t zGG)für den Umweltbetrieb der Stadt Bielefeld, aufgeteilt in zwei Lose
Los 1: Lieferung eines neuen Geräteträgers, 14t zGG, mit kippbarer Pritsche, inkl. Aufbau eines Ladekrans hinter dem Fahrerhaus
Los 2: Lieferung eines neuen Geräteträgers, 12t bis 14t zGG, mit kippbarer Pritsche, geeignet für den Einsatz eines Frontanbaumähgerätes vom Typ Dücker DUA 800, sowie Aufbau und Montage eines Streuau-tomaten und eines Schneepflugs für den Winterdienst
Die Stadt Bielefeld schreibt die Beschaffung die oben genannte Lieferleistung für den Umweltbetrieb der Stadt Bielefeld aus.
Diese und die beigefügte technische Leistungsbeschreibung beschreiben die Anforderungen und Bedingungen für die Lieferung der zwei Geräteträger inkl. Auf- und Anbauten.
Die aufgeführten Leistungsvorgaben sind vom Bieter zu bestätigen bzw. definiert anzugeben.
Auf technisch sinnvolle Mehr- bzw. Sonderausstattung kann in Bieterfragen hingewiesen werden. Sollten Leistungsmerkmale aus technischer Sicht nicht möglich sein, ist auch hierauf mit einer ent- sprechenden Begründung in Bieterfragen hinzuweisen.
Gemäß § 160 Abs. 1 GWB leitet die Vergabekammer ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. Der Antrag ist gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB unzulässig, wenn der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrages erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat. Des Weiteren ist gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB der Nachprüfungsantrag unzulässig, wenn mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Der Auftragnehmer ist zur Einhaltung der Vorgaben des Tariftreue- und Vergabegesetzes Nordrhein-Westfalen verpflichtet.
§ 56 VgV
Angebotsdokumentation (Mit dem Angebot; Mittels Eigenerklärung):
Eintragung in ein Berufs-/ Handelsregister (Mit dem Angebot; Mittels Eigenerklärung):
Betriebshaftpflichtversicherung (Mit dem Angebot; Mittels Eigenerklärung):
Betriebsbeschreibung (Mit dem Angebot; Mittels Eigenerklärung):
Referenzen (Mit dem Angebot; Mittels Eigenerklärung):
Eigenerklärung über das Nichtvorliegen der Ausschlussgründen gem. §§ 123 ff GWB (§ 42 VgV bzw. § 31 Abs. 1, 2 UVgO) (Mit dem Angebot; Mittels Eigenerklärung):
Zuschlagsverbot aufgrund des 5. EU-Sanktionspakets auf öffentliche Aufträge nach GWB i.V.m VgV, s. auch Artikel 5k Absatz 1 der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 in der derzeit gültigen Fassung (Mit dem Angebot; Mittels Eigenerklärung):
Kundendienst- / Service-Standort (Mit dem Angebot; Mittels Eigenerklärung):
Berufs-und Handelsregistereintrag - Vorlage eines aktuellen Berufs- oder Handelsregisterauszugs nach Maßgabe der Rechtsvorschriften des Landes der Europäischen Union oder des Vertragsstaates des EWR-Abkommens, in dem der Bieter ansässig ist, oder ein gleichwertiger Nachweis zum Gewerbebetrieb, sofern dieser nicht im Berufs- oder Handelsregister eingetragen ist. Der Berufs- oder Handelsregisterauszug ist dann aktuell, wenn dieser - unabhängig vom Datum der Erstellung - die tatsächlichen Gegebenheiten zum Zeitpunkt der geforderten Frist zur Abgabe des Angebotes wiedergibt.
Falls keine Eintragungspflicht im Berufs- oder Handelsregister des Herkunftslandes besteht, ist eine Eigenerklärung, weshalb für den Bieter keine Eintragungspflicht besteht und darüber hinaus, wer die vertretungsberechtigten Personen sind, einzureichen.
Betriebsbeschreibung - Dem Angebot soll eine kurze Betriebsbeschreibung beigefügt werden. Das Tätigkeitsgebiet des Bieters ist so hinreichend zu beschreiben, dass eine Beurteilung von Fachkunde und Leistungsfähigkeit des Bieters möglich ist. Ein Verweis auf den Internetauftritt oder die Angabe eines Links ist unzulässig.
Betriebshaftpflichtversicherung - Es ist das Bestehen einer Betriebshaftpflichtversicherung zu erklären. Zum Vertragsbeginn muss der Auftragnehmer über eine Betriebshaftpflichtversicherung bei einem in der EU zugelassenen Haftpflichtversicherer oder Kreditinstitut mit einer Mindestsumme 5.000.000,00 EUR verfügen. Sollte die Mindestsumme zum Zeitpunkt des Einreichens des Angebotes noch nicht vorliegen, hat der Auftragnehmer zu bestätigen, dass spätestens zum Vertragsbeginn eine Betriebshaftpflichtversicherung mit o.g. Mindestsumme bestehen wird. Für den Nachweis reicht eine Eigen-erklärung (sh. Anlage B). Vor Vertragsabschluss hat der Auftragnehmer auf Anforderung der Auftraggeberin einen entsprechenden Nachweis vorzulegen.
Eigenerklärung über das Nichtvorliegen der Ausschlussgründen gem. §§ 123 ff GWB (§ 42 VgV bzw. § 31 Abs. 1, 2 UVgO) - Es dürfen keine Ausschlussgründe gem. §§ 123 ff GWB (§ 42 VgV) vorliegen. Eine entsprechende Eigenerklärung ist dem Angebot beizufügen. Die beigefügte Eigenerklärung soll verwendet werden. Nachweise hierzu (u.a. Bescheinigungen in Steuersachen des Finanzamtes, Unbedenklichkeitsbescheinigungen der Krankenkassen, des Steueramtes der Kommune sowie der Berufsgenossenschaft) sind auf besondere Aufforderung vor Auftragserteilung beizubringen (nicht älter als 6 Monate, Stichtag ist das Ende der Angebotsfrist).
Referenzen - Der Bieter soll mindestens zwei Referenzen mit folgenden Anforderungen benennen:Fertigung und/oder Lieferung vergleichbarer Lieferleistungen. - innerhalb der letzten drei Kalenderjahre,- an mindestens zwei kommunale oder gewerbliche Auftraggeber innerhalb eines Mitgliedstaates der europäischen Union oder der Schweiz
Eine Liste mit den o. g. Referenzen soll dem Angebot beigefügt werden.
Hinweis: Eine Referenz kann grundsätzlich nicht gewertet werden, wenn sie nicht überprüft werden kann (vgl. VK Hessen, Beschluss vom 18. Dezember 2017, 69d-VK-2-38/2017). Ein Verweis des Bieters, dass datenschutzrechtliche Vorgaben der Benennung von Referenzauftraggebern entgegen-stehen, ist daher nicht zulässig.
Kundendienst- / Servicestandort - Der Bieter muss einen Kundendienst- / Service-Standort (sh. Teil I Ziffer 7) bei Angebotsabgabe benennen. Wird kein Kundendienst- / Service-Standort benannt, führt dies zum Ausschluss des Angebotes.
Zuschlagsverbot aufgrund des 5. EU-Sanktionspakets auf öffentliche Aufträge nach GWB i. V. m. VgV, s. auch Artikel 5k Absatz 1 der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 in der derzeit gültigen Fassung - Es gilt ein Zuschlagsverbot aufgrund des 5. EU-Sanktionspakets auf öffentliche Aufträge nach GWB i. V. m. VgV, s. auch Artikel 5k Absatz 1 der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 in der derzeit gültigen Fassung. Die beigefügte Eigenerklärung soll diesbezüglich verwendet werden.
§ 17 VOL/B
Nachweis über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen gem. §§ 123 ff. GWB
Zum Vertragsbeginn muss der Auftragnehmer über eine Betriebshaftpflichtversicherung oder eine vergleichbare Versicherung aus einem Mitgliedsstaat der EU mit einer Deckungssumme von mind. 5 Mio. EUR verfügen. Der Auftragnehmer weist bei Vertragsbeginn dem Auftraggeber auf Anforderung das Bestehen der entsprechenden Versicherung nach.
Es gilt ein Zuschlagsverbot aufgrund des 5. EU-Sanktionspakets auf öffentliche Aufträge nach GWB i. V. m. VgV, s. auch Artikel 5k Absatz 1 der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 in der derzeit gültigen Fassung. Die beigefügte Eigenerklärung ist mit dem Angebot einzureichen.
Lieferung eines neuen Geräteträgers, 12t bis 14t zGG, mit kippbarer Pritsche, geeignet für den Einsatz eines Frontanbaumähgerätes vom Typ Dücker DUA 800, sowie Aufbau und Montage eines Streuautomaten und eines Schneepflugs für den Winterdienst