Die Stadt Bielefeld schreibt die Beschaffung von drei neuen Radladern für den Umweltbetrieb der Stadt Bielefeld aus.
Die Stadt Bielefeld schreibt die Beschaffung von drei neuen Radladern für den Umweltbetrieb der Stadt Bielefeld aus. Die Leistungsbeschreibungen beschreiben die Anforderungen und Bedingungen für die Lieferung der drei Radlader. Die aufgeführten Leistungsvorgaben sind vom Bieter zu bestätigen bzw. definiert anzugeben.Auf technisch sinnvolle Mehr- bzw. Sonderausstattung kann in Bieterfragen hingewiesen werden. Sollten Leistungsmerkmale aus technischer Sicht nicht möglich sein, ist auch hierauf mit einer entsprechenden Begründung in Bieterfragen hinzuweisen.
Bei einer Lieferzeit von mehr als 43 Wochen werden keine Wertungspunkte mehr vergeben.
Gemäß § 160 Abs. 1 GWB leitet die Vergabekammer ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. Der Antrag ist gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB unzulässig, wenn der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrages erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat. Des Weiteren ist gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB der Nachprüfungsantrag unzulässig, wenn mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
§ 56 VgV
Ausschlussgründe gem. §§ 123 ff GWB (§ 42 VgV bzw. § 31 Abs. 1, 2 UVgO) (Mit dem Angebot; Mittels Eigenerklärung): Es dürfen keine Ausschlussgründe gem. §§ 123 ff GWB (§ 42 VgV bzw. § 31 Abs. 1, 2 UVgO) vorlie-gen. Eine entsprechende Eigenerklärung ist dem Angebot beizufügen. Die beigefügte Eigenerklärung soll verwendet werden. Nachweise hierzu (u.a. Bescheinigungen in Steuersachen des Finanzamtes, Unbedenklichkeitsbescheinigungen der Krankenkassen, des Steueramtes der Kommune sowie der Berufsgenossenschaft) sind auf besondere Aufforderung vor Auftragserteilung beizubringen (nicht älter als 6 Monate, Stichtag ist das Ende der Angebotsfrist).
Zuschlagsverbot aufgrund des 5. EU-Sanktionspakets auf öffentliche Aufträge nach GWB i. V. m. VgV, s. auch Artikel 5k Absatz 1 der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 in der derzeit gültigen Fassung (Mit dem Angebot; Mittels Eigenerklärung): Es gilt ein Zuschlagsverbot aufgrund des 5. EU-Sanktionspakets auf öffentliche Aufträge nach GWB i. V. m. VgV, s. auch Artikel 5k Absatz 1 der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 in der derzeit gültigen Fas-sung. Die beigefügte Eigenerklärung soll diesbezüglich verwendet werden.
Eintragung in ein Berufs- /Handelsregister (Mit dem Angebot; Mittels Eigenerklärung): Vorlage eines aktuellen Berufs- oder Handelsregisterauszugs nach Maßgabe der Rechtsvorschriften des Landes der Europäischen Union oder des Vertragsstaates des EWR-Abkommens, in dem der Bieter ansässig ist, oder ein gleichwertiger Nachweis zum Gewerbebetrieb, sofern dieser nicht im Be-rufs- oder Handelsregister eingetragen ist. Der Berufs- oder Handelsregisterauszug ist dann aktuell, wenn dieser - unabhängig vom Datum der Erstellung - die tatsächlichen Gegebenheiten zum Zeit-punkt der geforderten Frist zur Abgabe des Angebotes wiedergibt.Falls keine Eintragungspflicht im Berufs- oder Handelsregister des Herkunftslandes besteht, ist eine Eigenerklärung, weshalb für den Bieter keine Eintragungspflicht besteht und darüber hinaus, wer die vertretungsberechtigten Personen sind, einzureichen.
Betriebshaftpflichtversicherung (Mit dem Angebot; Mittels Eigenerklärung): Es ist das Bestehen einer Betriebshaftpflichtversicherung zu erklären. Zum Vertragsbeginn muss der Auftragnehmer über eine Betriebshaftpflichtversicherung bei einem in der EU zugelassenen Haftpflichtversicherer oder Kreditinstitut mit einer marktüblichen Mindestsumme verfügen. Sollte eine marktübliche Mindestsumme zum Zeitpunkt des Einreichens des Angebotes noch nicht vorliegen, hat der Auftragnehmer zu bestätigen, dass spätestens zum Vertragsbeginn eine Betriebshaftpflichtversicherung mit einer marktüblichen Mindestsumme bestehen wird.
Betriebsbeschreibung (Mit dem Angebot; Mittels Eigenerklärung): Dem Angebot soll eine kurze Betriebsbeschreibung beigefügt werden. Das Tätigkeitsgebiet des Bie-ters ist so hinreichend zu beschreiben, dass eine Beurteilung von Fachkunde und Leistungsfähigkeit des Bieters möglich ist. Ein Verweis auf den Internetauftritt oder die Angabe eines Links ist unzuläs-sig.
Referenzen (Mit dem Angebot; Mittels Eigenerklärung): Der Bieter soll mindestens zwei Referenzen mit folgenden Anforderungen benennen:Fertigung und/oder Lieferung vergleichbarer Lieferleistungen. Hier betrifft es Radlader in einer dem Leistungsverzeichnis vergleichbaren Gewichtsklasse und Ausführung bzw. Ausstattung (das Produkt ist vom Bieter anzugeben) - innerhalb der letzten drei Kalenderjahre,- an mindestens zwei kommunale oder gewerbliche Auftraggeber innerhalb eines Mitgliedstaates der europäischen Union oder der Schweiz
Kundendienst- / Service-Standort (Mit dem Angebot; Mittels Eigenerklärung): Der Bieter muss einen Kundendienst- / Service-Standort bei Angebotsabgabe benennen. Wird kein Kundendienst- / Service-Standort benannt, führt dies zum Ausschluss des Angebotes.
Es dürfen keine Ausschlussgründe gem. §§ 123 ff GWB (§ 42 VgV bzw. § 31 Abs. 1, 2 UVgO) vorlie-gen. Eine entsprechende Eigenerklärung ist dem Angebot beizufügen. Die beigefügte Eigenerklärung soll verwendet werden. Nachweise hierzu (u.a. Bescheinigungen in Steuersachen des Finanzamtes, Unbedenklichkeitsbescheinigungen der Krankenkassen, des Steueramtes der Kommune sowie der Berufsgenossenschaft) sind auf besondere Aufforderung vor Auftragserteilung beizubringen (nicht älter als 6 Monate, Stichtag ist das Ende der Angebotsfrist). - Ausschlussgründe gem. §§ 123 ff GWB (§ 42 VgV bzw. § 31 Abs. 1, 2 UVgO)
Es gilt ein Zuschlagsverbot aufgrund des 5. EU-Sanktionspakets auf öffentliche Aufträge nach GWB i. V. m. VgV, s. auch Artikel 5k Absatz 1 der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 in der derzeit gültigen Fas-sung. Die beigefügte Eigenerklärung soll diesbezüglich verwendet werden. - Zuschlagsverbot
Vorlage eines aktuellen Berufs- oder Handelsregisterauszugs nach Maßgabe der Rechtsvorschriften des Landes der Europäischen Union oder des Vertragsstaates des EWR-Abkommens, in dem der Bieter ansässig ist, oder ein gleichwertiger Nachweis zum Gewerbebetrieb, sofern dieser nicht im Berufs- oder Handelsregister eingetragen ist. Der Berufs- oder Handelsregisterauszug ist dann aktuell, wenn dieser - unabhängig vom Datum der Erstellung - die tatsächlichen Gegebenheiten zum Zeitpunkt der geforderten Frist zur Abgabe des Angebotes wiedergibt.
Falls keine Eintragungspflicht im Berufs- oder Handelsregister des Herkunftslandes besteht, ist eine Eigenerklärung, weshalb für den Bieter keine Eintragungspflicht besteht und darüber hinaus, wer die vertretungsberechtigten Personen sind, einzureichen. - Eintragung in ein Berufs-/Handelsregister
Es ist das Bestehen einer Betriebshaftpflichtversicherung zu erklären. Zum Vertragsbeginn muss der Auftragnehmer über eine Betriebshaftpflichtversicherung bei einem in der EU zugelassenen Haftpflichtversicherer oder Kreditinstitut mit einer marktüblichen Mindestsumme verfügen. Sollte eine marktübliche Mindestsumme zum Zeitpunkt des Einreichens des Angebotes noch nicht vorliegen, hat der Auftragnehmer zu bestätigen, dass spätestens zum Vertragsbeginn eine Betriebshaftpflichtversicherung mit einer marktüblichen Mindestsumme bestehen wird. - Betriebshaftpflichtversicherung
Dem Angebot soll eine kurze Betriebsbeschreibung beigefügt werden. Das Tätigkeitsgebiet des Bieters ist so hinreichend zu beschreiben, dass eine Beurteilung von Fachkunde und Leistungsfähigkeit des Bieters möglich ist. Ein Verweis auf den Internetauftritt oder die Angabe eines Links ist unzulässig. - Betriebsbeschreibung
Der Bieter soll mindestens zwei Referenzen mit folgenden Anforderungen benennen:Fertigung und/oder Lieferung vergleichbarer Lieferleistungen. Hier betrifft es Radlader in einer dem Leistungsverzeichnis vergleichbaren Gewichtsklasse und Ausführung bzw. Ausstattung (das Produkt ist vom Bieter anzugeben) - innerhalb der letzten drei Kalenderjahre,- an mindestens zwei kommunale oder gewerbliche Auftraggeber innerhalb eines Mitgliedstaates der europäischen Union oder der Schweiz - Referenzen
Der Bieter muss einen Kundendienst- / Service-Standort bei Angebotsabgabe benennen. Wird kein Kundendienst- / Service-Standort benannt, führt dies zum Ausschluss des Angebotes. - Kundendienst- / Service-Standort
§ 17 VOL/B
Der Kundendienst/Der Servicestandort muss auch nach Vertragsschluss zur Verfügung stehen.