Die Stadt Bielefeld schreibt Umzugsarbeiten im Rahmen der Sanierung der Gesamtschule Rosenhöhe SEK I als offenes Verfahren entsprechend der Vergabeverordnung und des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen aus.
Während einer angedachten umfassenden und notwendigen Sanierungs- und Umbaumaßnahme desbestehenden Schulgebäudes der Gesamtschule Rosenhöhe Sekundarstufe I, muss für die Bauphase (ca. zwei Jahre) das Bestandsgebäude frei gezogen werden.Damit die Schüler und Schülerinnen über den Zeitraum der Bauphase weiterhin am Standort unterrichtetwerden können, sollen hierzu Ersatzräumlichkeiten eingerichtet werden, die mit Schul- undFachunterrichtsräumen, sowie Lehrerräumen ausgestattet als Interimsschule (Ersatzschule) genutzt werden sollen.Nach Abschluss der Umbauarbeiten zieht die Sekundarstufe I (Sek I) wieder zurück in das sanierteHauptgebäude, so dass im Anschluss die Ersatzschule aufgegeben und zurückgebaut werden kann.Umzugskartons, Inventar, Mobiliar oder sonstige Einrichtungsgegenstände, welche für die Zeit der Sanierung der SEK I von der Schule nicht benötigt werden sind für zwei Jahre einzulagern. Anschließend erfolgt der Rücktransport zum Schulhof der SEK I.
Der Umzug soll in den Sommerferien 2025 in NRW stattfinden. Die vorbereitenden Abstimmungen mit der Schule sollen ca. 2-3 Wochen vor Beginn der Ferien stattfinden. Beginnend mit vorauss. Block A+B in KW 31, anschließend Block C in KW 32 und 33.Die Zeiten können hier, je nach Errichtungsstand der Container, variieren, müssen jedochzum Ende der KW 33 fertiggestellt sein.Die Zwischenlagerung für ausgelagerte Umzugskartons, Inventar, Mobiliar oder sonstige Einrichtungsgegenstände, welche für die Zeit der Sanierung der SEK I von der Schule nicht benötigt werden, beträgt 2 Jahre. Anschließend erfolgt der Rücktransport zum Schulhof der SEK I. Das Abrufen der eingelagerten Möbel erfolgt spätestens 6 Wochen vor Rückumzug.
Gemäß § 160 Abs. 1 GWB leitet die Vergabekammer ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. Der Antrag ist gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB unzulässig, wenn der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrages erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat. Des Weiteren ist gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB der Nachprüfungsantrag unzulässig, wenn mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Der Auftragnehmer ist zur Einhaltung der Vorgaben des Tariftreue- und Vergabegesetzes Nordrhein-Westfalen verpflichtet.
§ 56 VgV
Ausschlussgründe gem. §§ 123 ff GWB (§ 42 VgV bzw. § 31 Abs. 1, 2 UVgO) (Mit dem Angebot; Mittels Eigenerklärung): Ausschlussgründe gem. §§ 123 ff GWB (§ 42 VgV bzw. § 31 Abs. 1, 2 UVgO)
Zuschlagsverbot aufgrund des 5. EU-Sanktionspakets auf öffentliche Aufträge nach GWB i. V. m. VgV, s. auch Artikel 5k Absatz 1 der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 in der derzeit gültigen Fassung (Mit dem Angebot; Mittels Eigenerklärung): Zuschlagsverbot aufgrund des 5. EU-Sanktionspakets auf öffentliche Aufträge nach GWB i. V. m. VgV, s. auch Artikel 5k Absatz 1 der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 in der derzeit gültigen Fassung
Eintragung in ein Berufs- /Handelsregister (Mit dem Angebot; Mittels Eigenerklärung): Eintragung in ein Berufs- /Handelsregister
Betriebshaftpflichtversicherung (Mit dem Angebot; Mittels Eigenerklärung): Betriebshaftpflichtversicherung
Transportversicherung (Mit dem Angebot; Mittels Eigenerklärung): Transportversicherung
Einlagerungsversicherung (Mit dem Angebot; Mittels Eigenerklärung): Einlagerungsversicherung
Betriebsbeschreibung (Mit dem Angebot; Mittels Eigenerklärung): Betriebsbeschreibung
Referenzen (Mit dem Angebot; Mittels Eigenerklärung): Referenzen
Es dürfen keine Ausschlussgründe gem. §§ 123 ff GWB (§ 42 VgV bzw. § 31 Abs. 1, 2 UVgO) vorliegen. Eine entsprechende Eigenerklärung ist dem Angebot beizufügen. Die beigefügte Eigenerklärung soll verwendet werden. Nachweise hierzu (u.a. Bescheinigungen in Steuersachen des Finanzamtes, Unbedenklichkeitsbescheinigungen der Krankenkassen, des Steueramtes der Kommune sowie der Berufsgenossenschaft) sind auf besondere Aufforderung vor Auftragserteilung beizubringen (nicht älter als 6 Monate, Stichtag ist das Ende der Angebotsfrist). - Ausschlussgründe gem. §§ 123 ff GWB (§ 42 VgV bzw. § 31 Abs. 1, 2 UVgO)
Es gilt ein Zuschlagsverbot aufgrund des 5. EU-Sanktionspakets auf öffentliche Aufträge nach GWB i. V. m. VgV, s. auch Artikel 5k Absatz 1 der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 in der derzeit gültigen Fassung. Die beigefügte Eigenerklärung soll diesbezüglich verwendet werden. - Zuschlagsverbot
Vorlage eines aktuellen Berufs- oder Handelsregisterauszugs oder Eintragung in der Handwerkerrolle bzw. Industrie- und Handelskammer oder ein gleichwertiger Nachweis zum Gewerbebetrieb, sofern dieser nicht im Berufs- oder Handelsregister eingetragen ist. Der Berufs- oder Handelsregisterauszug ist dann aktuell, wenn dieser - unabhängig vom Datum der Erstellung - die tatsächlichen Gegebenheiten zum Zeitpunkt der geforderten Frist zur Abgabe des Angebotes wiedergibt.Falls keine Eintragungspflicht im Berufs- oder Handelsregister besteht, ist eine Eigenerklärung, weshalb für den Bieter keine Eintragungspflicht besteht und darüber hinaus, wer die vertretungsberechtigten Personen sind, einzureichen. - Eintragung in ein Berufs-/Handelsregister
Es ist das Bestehen einer Betriebshaftpflichtversicherung zu erklären. Zum Vertragsbeginn und während der Vertragslaufzeit muss der Auftragnehmer über eine Betriebshaftpflichtversicherung bei einem in der EU zugelassenen Haftpflichtversicherer oder Kreditinstitut mit folgenden Mindestversicherungssummen verfügen:
- für Personenschäden 1.000.000,00 EUR- für sonstige Schäden 500.000 EUR (Sach- und/oder Vermögensschäden)
Sollte eine Versicherung mit den v. g. Mindestversichsicherungssummen zum Zeitpunkt des Einreichens des Angebotes noch nicht vorliegen, hat der Auftragnehmer zu bestätigen, dass spätestens zum Vertragsbeginn eine Betriebshaftpflichtversicherung mit den genannten Versicherungssummen bestehen wird. - Betriebshaftpflichtversicherung
Es ist das Bestehen einer Transportversicherung zu erklären. Zum Vertragsbeginn und während der Vertragslaufzeit muss der Auftragnehmer über eine Transportversicherung bei einem in der EU zugelassenen Haftpflichtversicherer oder Kreditinstitut mit folgender Mindestversicherungssumme verfügen:
- für Sachschäden 1.000.000 EUR
Sollte eine Versicherung mit der v. g. Mindestversichsicherungssumme zum Zeitpunkt des Einreichens des Angebotes noch nicht vorliegen, hat der Auftragnehmer zu bestätigen, dass spätestens zum Vertragsbeginn eine Transportversicherung mit der genannten Versicherungssumme bestehen wird. - Transportversicherung
Es ist das Bestehen einer Einlagerungsversicherung zu erklären. Zum Vertragsbeginn und während der Vertragslaufzeit muss der Auftragnehmer über eine Einlagerungsversicherung bei einem in der EU zugelassenen Haftpflichtversicherer oder Kreditinstitut mit folgender Mindestversicherungssumme verfügen:
Sollte eine Versicherung mit der v. g. Mindestversichsicherungssumme zum Zeitpunkt des Einreichens des Angebotes noch nicht vorliegen, hat der Auftragnehmer zu bestätigen, dass spätestens zum Vertragsbeginn eine Einlagerungsversicherung mit der genannten Versicherungssumme bestehen wird. - Einlagerungsversicherung
Dem Angebot soll eine kurze Betriebsbeschreibung beigefügt werden. Das Tätigkeitsgebiet des Bieters ist so hinreichend zu beschreiben, dass eine Beurteilung von Fachkunde und Leistungsfähigkeit des Bieters möglich ist. Ein Verweis auf den Internetauftritt oder die Angabe eines Links ist unzulässig. - Betriebsbeschreibung
Zur Überprüfung der Fachkunde und Zuverlässigkeit des Bieters ist dem Angebot eine Referenzliste mit mindestens zwei in den letzten drei Jahren erbrachten Leistungen, die der ausgeschriebenen Leistung vergleichbar sind, inkl. kurzer Beschreibung (Art der ausgeführten Leistung, Auftragssumme, Ausführungszeitraum, Benennung des Leistungsumfanges, Anzahl der durchschnittlich eingesetzten Arbeitskräfte) beizufügen.
Als vergleichbar wird eine Referenz angesehen, wenn Umzugsarbeiten in Höhe von netto 128.000 EUR erbracht wurden. erbracht wurde.
In der Referenzliste sind für eventuelle Rückfragen Auftraggeber sowie Name und Telefonnummern bzw. Emailadressen der Ansprechpartner anzugeben. Sie soll dem Angebot beigefügt werden.
Hinweis: Eine Referenz kann grundsätzlich nicht gewertet werden, wenn sie nicht überprüft werden kann (vgl. VK Hessen, Beschluss vom 18. Dezember 2017, 69d-VK-2-38/2017). Ein Verweis des Bieters, dass datenschutzrechtliche Vorgaben der Benennung von Referenzauftraggebern entgegenstehen, ist daher nicht zulässig. - Referenzen
§ 17 VOL/B
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