Lieferung und betriebsfertige Montage von LED-Matrixanzeigen sowie Beschilderung mit LED-Einsätzen und statischer Beschilderung.
Lieferung und Montage von LED-Matrix-Anzeigen zur Informationsübermittlung an die Verkehrsteilnehmer inklusive Schildersteuerung, Energieversorgung und Datenübertragung, Lieferung und Montage von statischen Parkleitwegweisern mit LED-Einsätzen zur Informationsübermittlung an die Verkehrsteilnehmer inklusive Schildersteuerung, Energieversorgung und Datenübertragung, Lieferung und Montage von statischen Parkleitwegweisern zur Informationsübermittlung an die Verkehrsteilnehmer, Lieferung und Montage von neuen Aufstellvorrichtungen (hier Rohrmasten und Trimaste) für die neuen Anzeigesysteme, Herstellung von Fundamenten für neue Aufstellvorrichtungen, Lieferung und Montage von Fahrzeugrückhaltesystemen (zum Schutz von Aufstellvorrichtungen), Demontage und Entsorgung vorhandener Beschilderung sowie Aufstellvorrichtungen
Gemäß § 160 Abs. 1 GWB leitet die Vergabekammer ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. Der Antrag ist gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB unzulässig, wenn der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrages erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat. Des Weiteren ist gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB der Nachprüfungsantrag unzulässig, wenn mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Der Auftragnehmer ist zur Einhaltung der Vorgaben des Tariftreue- und Vergabegesetzes Nordrhein-Westfalen verpflichtet.
Fehlende unternehmensbezogene Unterlagen werden nachgefordert. Zuschlagsrelevante Unterlagen dürfen nicht nachgefordert werden.
gem. §§ 123 + 124 GWB
Eigenerklärung zur Eignung (Mit dem Angebot; Mittels Eigenerklärung): Referenzen gemäß Eignungskriterium 1
Eigenerklärung zur Eignung (Mit dem Angebot; Mittels Eigenerklärung): Umsatz gemäß Eignungskriterium 2
Eigenerklärung Zahl der jahresdurchschnittlichen Arbeitskräfte (Mit dem Angebot; Mittels Eigenerklärung): Es ist zu bestätigen, dass die für die Ausführung der Leistungen erforderlichen Arbeitskräfte zur Verfügung stehen. Auf Anforderung ist die Zahl der in den letzten drei abgeschlossenen Kalenderjahren jahresdurchschnittlich beschäftigten Arbeitskräfte gegliedert nach Lohngruppen mit extra ausgewiesenem Leitungspersonal anzugeben.
Eigenerklärungen zu Registereintragungen für nicht präqualifizierte Unternehmen (Mit dem Angebot; Mittels Eigenerklärung): Es ist anzugeben, ob ein Eintrag im Handelsregister, für die auszuführenden Arbeiten in der Handwerksrolle, bei der Industrie- und Handelskammer vorliegt oder eventuell nicht verpflichtend ist. Auf Anforderung werden Nachweise vorgelegt.
Mind. 5 Referenzen über die abgeschlossene Errichtung eines Parkleit-/Verkehrsleitsystemsseit 2021, das die Lieferung von mindestens 8 LED-Matrixtafeln beinhaltet unter Benennungeines Ansprechpartners mit Anschrift, E-Mail und Telefonnummer - mind. 5 Referenzen zu bestimmten Arbeiten
Durchschnittlicher Jahresumsatz von mind. 5 Mio. Euro im Bereich Verkehrstechnik in denletzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren - Spezifischer durchschnittlicher Jahresumsatz
Es ist anzugeben, ob ein Eintrag im Handelsregister, für die auszuführenden Arbeiten in der Handwerksrolle, bei der Industrie- und Handelskammer vorliegt oder eventuell nicht verpflichtend ist. Auf Anforderung werden Nachweise benötigt. - Eintrag ins Berufsregister / Handwerksrolle
Es ist zu bestätigen, dass die für die Ausführung der Leistungen erforderlichen Arbeitskräfte zur Verfügung stehen. Auf Anforderung ist die Zahl der in den letzten drei abgeschlossenen Kalenderjahren jahresdurchschnittlich beschäftigten Arbeitskräfte gegliedert nach Lohngruppen mit extra ausgewiesenem Leitungspersonal anzugeben. - Zahl durchschnittlicher Arbeitskräfte
Angaben, dass keine schweren Verfehlungen gem. §§ 123, 124 GWB vorliegen - Angaben, dass keine schweren Verfehlungen vorliegen
A. AN hat bei Auftragserteilung den Nachweis über das wirksame Bestehen einer Betriebshaftpflichtversicherung für die Zeit der Auftragserfüllung für ihren/seinen Betrieb zu erbringen. Die Deckungssummen müssen pro Schadensfall mindestens betragen: für Personenschäden: 1.000.000,00 EURfür sonstige Schäden (Sach- und / oder Vermögensschäden): 500.000,00 EURMitversichert sein müssen allmähliche Einwirkung (§ 415 AHB), Mangelfolgeschäden, Bearbeitungsschäden mit 5.000,00 EUR pro Schadensereignis (§ 416 b AHB).
B. Der AN ist zur Einhaltung der Vorgaben des Tariftreue- und Vergabegesetzes Nordrhein-Westfalen verpflichtet.
C. Eigenerklärung zur Umsetzung von Artikel 5k Absatz 1 der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 in der Fassung des Art. 1 Ziff. 15 der Verordnung (EU) 2022/1269 des Rates vom 21.07.2022.
D. Eigenerklärung über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen gem. §§ 123 ff GWB