Vorzulegende Nachweise:
Eigenerklärung über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen gem. §§ 123 ff GWB; Mit dem Angebot; Mittels Eigenerklärung
Nachweis der Sachkunde gemäß TRGS 519, Nr. 2.7, Anlage 4c; Spätestens zur Aufnahme der Arbeiten zum 01.01.2026 ist vom Auftragnehmer für jeweils einen Arbeitnehmer pro Team, das eine städtische Baustelle betreut, der Nachweis zu erbringen, dass durch diesen Arbeiten an asbesthaltigen Baustoffen gem. BT- Verfahren vorgenommen werden dürfen.
Dieser Nachweis beinhaltet den v.g. Sachkundenachweis, eine unternehmens- oder baustellenbezogene Anzeige beim Regierungsbezirk sowie die arbeitsmedizinische Untersuchung aller Mitarbeiter, die Arbeiten an asbesthaltigen Baustoffen durchführen, als auch die gerätetechnische Ausstattung (also min. Bohrmaschine mit Absaugung und ein Industriesauger der Klasse H mit Zusatz Asbest) für solche Arbeiten.
Da die Erlangung dieser Unterlagen mehrere Monate dauern kann, empfiehlt es sich, die Mitarbeiter bereits in der Angebotsphase zu schulen.
Sollten die Unterlagen nach der Beauftragung noch nicht vorliegen, sind Abrufe / Bestellungen aus den Rahmenverträgen unter Umständen nicht möglich.; Auf Anforderung der Vergabestelle; Mittels Eigenerklärung