Erklärung zum Nichtvorliegen von gesetzlichen Ausschlussgründen gem. §§ 123 + 124 GWB
Nach Angebotsabgabe ggfs. auf Verlangen einzureichende Erklärungen / Nachweise
- 1. drei Referenznachweise mit mindestens folgenden Angaben: Ansprechpartner, Art der ausgeführten Leistungen, Auftragssumme, Ausführungszeitraum, stichwortartige Benennung des mit eigenem Personal ausgeführten maßgeblichen Leistungsumfanges einschl. Angabe der ausgeführten Mengen und Zahl der hierfür durchschnittlich eingesetzten Arbeitnehmer; stichwortartige Beschreibung der besonderen technischen und gerätespezifischen Anforderungen bzw. (bei Komplettleistung) Kurzbeschreibung der Baumaßnahme einschließlich eventueller Besonderheiten der Ausführung; Angabe zur Art der Baumaßnahme (Neubau, Umbau, Denkmal); Angabe zur vertraglichen Bindung (Hauptauftragnehmer, ARGE-Partner, Nachunternehmer); ggf. Angabe der Gewerke, die mit eigenem Leitungspersonal koordiniert wurden; Bestätigung des Auftraggebers über die vertragsgemäße Ausführung der Leistung
- 2. Anzahl der in den letzten drei abgeschlossenen Kalenderjahren jahresdurchschnittlich beschäftigten Arbeitskräfte, gegliedert nach Lohngruppen mit extra ausgewiesenem Leitungspersonal
- 3. Gewerbeanmeldung, Handelsregisterauszug, und Eintragung in die Handwerksrolle bzw. Industrie- und Handelskammer (oder vergleichbare Register der Herkunftsländer der Bieter)
- 4. Unbedenklichkeitsbescheinigung der tariflichen Sozialkassen (oder vergleichbare Nachweise der Herkunftsländer der Bieter)
- 5. Bescheinigung in Steuersachen (oder vergleichbare Nachweise der Herkunftsländer der Bieter)
C. --- Allgemein
- 1. Die Erklärungen zur Eignung lit. A.) - Ziffer 1 bis 9 sind mittels Eigenerklärung zu erbringen. Hierzu ist die den Vergabeunterlagen beiliegende Eigenerklärung für nicht präqualifizierte Unternehmen (Formblatt 124 VHB - Bund) zu verwenden. Unternehmen, die bei einer Präqualifizierungsdatenbank innerhalb der EU registriert sind, können dies bei Abgabe eines Angebotes durch Angabe der Registrierungsnummer angeben. Für diesen Fall ist das Einreichen der Eigenerklärung für nicht präqualifizierte Unternehmen nicht notwendig. Sofern von der Auftraggeberin Nachweise gefordert werden, die nicht in Präqualifizierungsdatenbanken enthalten sind, sind diese ergänzend einzureichen.
- 2. Der Bieter hat mit seinem Angebot zu erklären, ob er sich Kapazitäten anderer Unternehmen bei der Erfüllung des Auftrages bedient (Unterauftragnehmer).
- 3. Für jeden angedachten Unterauftragnehmer sind auf Verlangen nach Angebotsabgabe die unter lit. A.) und lit. B.) gelisteten Nachweise und Erklärungen einzureichen. Ersatzweise kann auch der Nachweis einer Eintragung in ein Präqualifikationsverzeichnis erbracht werden.
Die Auftragnehmerin/der Auftragnehmer hat bei Auftragserteilung den Nachweis über das wirksame Bestehen einer Betriebshaftpflichtversicherung für die Zeit der Auftragserfüllung für ihren/seinen Betrieb zu erbringen. Die Deckungssummen müssen pro Schadensfall mindestens betragen:
für Personenschäden 1.000.000,00 EUR
für sonstige Schäden 500.000,00 EUR
(Sach- und / oder Vermögensschäden)
Durch die Unterhaltung der Haftpflichtversicherung wird der Umfang der Haftung der Auftragnehmerin/des Auftragnehmers nicht eingeschränkt.
Die Auftragnehmerin/der Auftragnehmer ist verpflichtet, der Auftraggeberin/dem Auftraggeber vor Beginn der Arbeiten den Nachweis des Bestehens der Haftpflichtversicherung im vorgenannten Umfang nachzuweisen.
Vorzulegende Nachweise:
Eigenerklärung zur Eignung; Mit dem Angebot; Mittels Eigenerklärung
Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen gem. § 123 GWB; Mit dem Angebot; Mittels Eigenerklärung