Inhalt dieser Leistungsbeschreibung ist der Sicherheitsdienst (SD) in Gemeinschaftsunterkünften und wohnungsähnlichen Unterkünften der Stadt Bielefeld. Sie werden nachfolgend in der Leistungsbeschreibung als Unterkunft/Unterkünfte bezeichnet.
Aufgabe des SD ist die Aufrechterhaltung und Herstellung von Ordnung und Sicherheit sowie das Erkennen und Abwenden von Gefahren und Schäden in und an Gebäuden und auf Grund-stücken einschließlich Überwachung und Regelung des Personenverkehrs in der Unterkunft. Leib, Leben, Gesundheit und Eigentum der in der Unterkunft lebenden Personen sind zu schützen.
Die Laufzeit der ausgeschriebenen Leistung beginnt am 01.09.2025 und endet am 31.08.2027 mit der Option der Verlängerung um zwei Mal jeweils für ein weiteres Jahr (längstens bis zum 31.08.2029). Sofern eine der beiden Vertragsparteien kein Interesse an der Nutzung der Verlängerungsoption hat, ist dies spätestens bis zum 31.03.2027 für die erste Verlängerung bzw. 31.03.2028 für die zweite Verlängerung schriftlich zu erklären.
Die Vertragslaufzeit endet im Fall der zweimaligen Verlängerung am 31.08.2029, ohne dass es einer Kündigung bedarf.
Preiskriterium für "Niedrigster Preis (ohne Kriterien)"
Der AN verpflichtet sich, alle das Deutsche Wach- und Sicherheitsgewerbe betreffenden gesetzlichen und tariflichen Bestimmungen einzuhalten (z. B. Bewachungs-Verordnung, Tarifvertrag für Sicherheitsleistungen).
Gemäß § 160 Abs. 1 GWB leitet die Vergabekammer ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. Der Antrag ist gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB unzulässig, wenn der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrages erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat. Des Weiteren ist gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB der Nachprüfungsantrag unzulässig, wenn mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Der Auftragnehmer ist zur Einhaltung der Vorgaben des Tariftreue- und Vergabegesetzes Nordrhein-Westfalen verpflichtet.
Fehlende Unterlagen können gem. § 56 Abs. 2 VgV nachgefordert werden.
Eigenerklärung Nichtvorliegen von Ausschlussgründen (Mit dem Angebot; Mittels Eigenerklärung): Es dürfen keine Ausschlussgründe gem. §§ 123 ff GWB (§ 42 VgV bzw. § 31 Abs. 1, 2 UVgO) vorliegen. Eine entsprechende Eigenerklärung ist dem Angebot beizufügen. Die beigefügte Eigenerklärung soll verwendet werden.
Eintragung in ein Berufs- oder Handelsregister (Mit dem Angebot; Mittels Eigenerklärung): Nachweis über die Eintragung in ein Berufs- oder Handelsregister oder ein gleichwertiger Nachweis zum Gewerbebetrieb, sofern dieser nicht im Berufs- oder Handelsregister eingetragen ist. Falls keine Eintragungspflicht im Berufs- oder Handelsregister des Herkunftslandes besteht, soll eine Eigenerklärung, weshalb für den Bieter keine Eintragungspflicht besteht und darüber, wer die vertretungsberechtigten Personen sind, mit dem Angebot eingereicht werden.
Gewerbegenehmigung nach § 34a Gewerbeordnung (Mit dem Angebot; Mittels Eigenerklärung): gültige Gewerbegenehmigung nach § 34a Gewerbeordnung
Einverständniserklärung zur Sicherheitsüberprüfung (Mit dem Angebot; Mittels Eigenerklärung): Einverständniserklärung, dass betreffend der Person(en) der Geschäftsführung eine Sicherheitsüberprüfung analog den Vorgaben des Sicherheitsüberprüfungsgesetzes durch die Sicherheitsorgane durchgeführt wird
Betriebshaftpflichtversicherung (Mit dem Angebot; Mittels Eigenerklärung): Für den Auftragnehmer/Betrieb muss eine Betriebshaftpflichtversicherung bestehen, dazu ist ein Nachweis oder eine Erklärung zur Versicherungssumme einzureichen.
Zum Vertragsbeginn und während der Vertragslaufzeit muss der Auftragnehmer über eine Betriebshaftpflichtversicherung mit folgenden Mindestsummen je Schadensfall verfügen:
Personenschäden (für jede einzelne Person) 2.500.000,00 EURSachschäden 2.500.000,00 EURVermögensschäden 500.000,00 EURSchäden gem. Bundesdatenschutzgesetz 250.000,00 EURVerlust bewachter Sachen 250.000,00 EUR
Sollten die o. g. Mindestsummen zum Zeitpunkt des Einreichens des Angebotes noch nicht vorliegen, hat der Bieter zu bestätigen, dass spätestens zum Vertragsbeginn eine Betriebshaftpflichtversicherung mit den o. g. Mindestsummen bestehen wird. Vor Vertragsabschluss hat der Bieter auf Anforderung des Auftraggebers einen entsprechenden Nachweis vorzulegen. Bei Verlängerung oder Wechsel der Versicherung ist der Nachweis erneut vorzulegen.
Referenzen (Mit dem Angebot; Mittels Eigenerklärung): Mindestens drei positive Referenzen von ehemaligen oder aktuellen Auftraggebern für Aufträge der letzten 3 Jahre, die einen Sicherheitsdienst in Notunterkünften oder vergleichbaren Unterkünften mit Präsenzzeiten beinhalten.
Hinweis: Eine Referenz kann grundsätzlich nicht gewertet werden, wenn sie nicht überprüft werden kann (vgl. VK Hessen, Beschluss vom 18. Dezember 2017, 69d-VK-2-38/2017). Ein Verweis des Bieters, dass datenschutzrechtliche Vorgaben der Benennung von Referenzauftraggebern entgegenstehen, ist daher nicht zulässig.
Zertifikat nach DIN EN ISO 9001 (Mit dem Angebot; Mittels Eigenerklärung):
Betriebsbeschreibung (Mit dem Angebot; Mittels Eigenerklärung): Zur Beurteilung von Fachkunde und Leistungsfähigkeit soll der Bieter dem Angebot eine Betriebsbeschreibung beifügen, aus der die Anzahl und Qualifikation der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, die Entwicklung der Mitarbeiterzahl und die Zahl seiner Führungskräfte in den letzten drei Jahren hervorgehen.
Nachweis über die Besichtigung der Objekte (Mit dem Angebot; Mittels Eigenerklärung): Die Objekte müssen vor der Angebotsabgabe besichtigt werden. Dies gilt nur eingeschränkt, wenn der Bieter derzeit die ausgeschriebene Leistung ganz oder teilweise erbringt. Eine Bestätigung über die Besichtigung soll dem Angebot beigefügt werden.
Es dürfen keine Ausschlussgründe gem. §§ 123 ff GWB (§ 42 VgV bzw. § 31 Abs. 1, 2 UVgO) vorliegen. Eine entsprechende Eigenerklärung ist dem Angebot beizufügen. Die beigefügte Eigenerklärung soll verwendet werden. - Eigenerklärung Nichtvorliegen von Ausschlussgründen
Es gilt ein Zuschlagsverbot aufgrund des 5. EU-Sanktionspakets auf öffentliche Aufträge nach GWB i. V. m. VgV, s. auch Artikel 5k Absatz 1 der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 in der derzeit gültigen Fassung. Die beigefügte Eigenerklärung soll diesbezüglich verwendet werden. - Eigenerklärung zur Umsetzung von Artikel 5k Absatz 1 der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 in der derzeit gültigen Fassung
Nachweis über die Eintragung in ein Berufs- oder Handelsregister oder ein gleichwertiger Nachweis zum Gewerbebetrieb, sofern dieser nicht im Berufs- oder Handelsregister eingetragen ist. Falls keine Eintragungspflicht im Berufs- oder Handelsregister des Herkunftslandes besteht, soll eine Eigenerklärung, weshalb für den Bieter keine Eintragungspflicht besteht und darüber, wer die vertretungsberechtigten Personen sind, mit dem Angebot eingereicht werden. - Eintragung in ein Berufs- oder Handelsregister
Der Bieter muss eine gültige Gewerbegenehmigung nach § 34a Gewerbeordnung haben. Eine Kopie der Gewerbegenehmigung soll dem Angebot beigefügt werden. - Gewerbegenehmigung nach § 34a Gewerbeordnung
Einverständniserklärung, dass betreffend der Person(en) der Geschäftsführung eine Sicherheitsüberprüfung analog den Vorgaben des Sicherheitsüberprüfungsgesetzes durch die Sicherheitsorgane durchgeführt wird - Einverständniserklärung zur Sicherheitsüberprüfung
Für den Auftragnehmer/Betrieb muss eine Betriebshaftpflichtversicherung bestehen, dazu ist ein Nachweis oder eine Erklärung zur Versicherungssumme einzureichen.
Sollten die o. g. Mindestsummen zum Zeitpunkt des Einreichens des Angebotes noch nicht vorliegen, hat der Bieter zu bestätigen, dass spätestens zum Vertragsbeginn eine Betriebshaftpflichtversicherung mit den o. g. Mindestsummen bestehen wird. Vor Vertragsabschluss hat der Bieter auf Anforderung des Auftraggebers einen entsprechenden Nachweis vorzulegen. Bei Verlängerung oder Wechsel der Versicherung ist der Nachweis erneut vorzulegen. - Betriebshaftpflichtversicherung
Mindestens drei positive Referenzen von ehemaligen oder aktuellen Auftraggebern für Aufträge der letzten 3 Jahre, die einen Sicherheitsdienst in Notunterkünften oder vergleichbaren Unterkünften mit Präsenzzeiten beinhalten.
Hinweis: Eine Referenz kann grundsätzlich nicht gewertet werden, wenn sie nicht überprüft werden kann (vgl. VK Hessen, Beschluss vom 18. Dezember 2017, 69d-VK-2-38/2017). Ein Verweis des Bieters, dass datenschutzrechtliche Vorgaben der Benennung von Referenzauftraggebern entgegenstehen, ist daher nicht zulässig. - Referenzen
Der Bieter hat eine Zertifizierung nach DIN EN ISO 9001 nachzuweisen, ein Nachweis soll dem Angebot beigefügt werden. - Zertifikat nach DIN EN ISO 9001
Zur Beurteilung von Fachkunde und Leistungsfähigkeit soll der Bieter dem Angebot eine Betriebsbeschreibung beifügen, aus der die Anzahl und Qualifikation der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, die Entwicklung der Mitarbeiterzahl und die Zahl seiner Führungskräfte in den letzten drei Jahren hervorgehen. - Betriebsbeschreibung
Die Objekte müssen vor der Angebotsabgabe besichtigt werden. Dies gilt nur eingeschränkt, wenn der Bieter derzeit die ausgeschriebene Leistung ganz oder teilweise erbringt. Eine Bestätigung über die Besichtigung soll dem Angebot beigefügt werden. - Nachweis über die Besichtigung der Objekte
Mit dem Auftragnehmer ist ein Vertrag zur Auftragsverarbeitung gem. Art. 28 EU-DSGVO zu schließen (s. Ziffer I. 1.10).
Der Bieter soll seinem Angebot entweder den in den Vergabeunterlagen veröffentlichten Vertrag unterschrieben beifügen oder eine Erklärung mit seinem Angebot abgeben, dass er im Falle der Auftragserteilung den Vertrag unverändert unterschreiben wird. - Vertrag zur Auftragsverarbeitung
§ 17 VOL/B
Einzureichende Unterlagen:- Eigenerklärung Russland-Sanktionen ( mittels Eigenerklärung vorzulegen): Eigenerklärung zur Umsetzung von Artikel 5k Absatz 1 der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 in der derzeit gültigen Fassung