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Winterdienst Handkolonnen 2025-2026
VO: VgV Vergabeart: Offenes Verfahren Status: Veröffentlicht

Fristen

Fristen
16.06.2025
23.06.2025 10:30 Uhr
23.06.2025 10:30 Uhr

Adressen/Auftraggeber

Auftraggeber

Auftraggeber

Stadt Bielefeld - Amt für Zentrale Leistungen
05711-31001-60
Werner-Bock-Str. 38
33602
Bielefeld
Deutschland
DEA41
Zentrale Vergabestelle
jakob.sawatzky@bielefeld.de
+49 521513244
+49 521513350

Angaben zum Auftraggeber

Kommunalbehörden
Allgemeine öffentliche Verwaltung

Gemeinsame Beschaffung

Beschaffungsdienstleister
Weitere Auskünfte
Rechtsbehelfsverfahren / Nachprüfungsverfahren

Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen erteilt

Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren

Vergabekammer Westfalen bei der Bezirksregierung Münster
05515-03004-07
Albrecht-Thaer-Str. 9
48147
Münster
Deutschland
DEA33
vergabekammer@bezreg-muenster.nrw.de
+49 2514113094
+49 2514112165

Zuständige Stelle für Schlichtungsverfahren

Auftragsgegenstand

Klassifikation des Auftrags
Dienstleistungen

CPV-Codes

90620000-9
90630000-2
Umfang der Beschaffung

Kurze Beschreibung

Der Auftragnehmer führt in der Winterdienstsaison 2025/2026

a) die Schneeräumung und
b) das Streuen mit abstumpfenden Mitteln bei Schnee- und Eisglätte

für den Umweltbetrieb der Stadt Bielefeld (UWB) durch.

Beschreibung der Beschaffung (Art und Umfang der Dienstleistung bzw. Angabe der Bedürfnisse und Anforderungen)

Für diese Arbeiten setzt der Unternehmer Arbeitsgruppe(n)/Kolonnen von je 3 zuverlässigen Arbeitskräften (einschließlich Fahrer) mit Arbeitsgeräten (Schneeschiebern, Schaufeln, Streukarren usw.) zum Räumen und Streuen sowie je Arbeitsgruppe ein Transportfahrzeug ein. Ein Mitglied der Gruppe ist als Leiter zu benennen. Zur Schneeräumung auf längeren Rad- oder Gehwegstrecken kann der Unternehmer auf besondere Vereinbarung Schneeräumgerät einsetzen.

Die Winterdienstarbeiten sind während der Winterperiode täglich (auch an Wochenenden und Feiertagen) zwischen 4:00 Uhr und 20:00 Uhr durchzuführen, an denen auf Grund der Witterung und des Zustandes der Verkehrsflächen Einsätze durch den UWB angeordnet werden. Das ist in der Regel dann der Fall, wenn liegenbleibender Schnee den Verkehr behindert oder durch Eis und Schnee Glättegefahr besteht.

Die Erreichbarkeit und Einsatzbereitschaft des Auftragnehmers sowie die Aufnahme des Winterdiensteinsatzes durch den Auftragnehmer muss im Vertragszeitraum in jedem Jahr vom 01.11. bis zum 31.03. zwischen 3:00 Uhr und 20:00 Uhr innerhalb von 60 Minuten nach Alarmierung durch den verantwortlichen Straßenbaumeister der Abteilung Straßeninstandhaltung und -beschilderung, auch an Wochenenden u. Feiertagen, gewährleistet sein. Start des Winterdiensteinsatzes ist am Bauhof Wiehagen des Umweltbetriebes der Stadt Bielefeld, Am Wiehagen 75, 33607 Bielefeld.

Der Auftragnehmer hat sein(e) Fahrzeug(e) den Weisungen des UWB entsprechend pünktlich zu den ihm angegebenen Zeiten oder im Bedarfsfall, wenn die Verhältnisse es kurzfristig erfordern, unverzüglich zum Einsatz zu bringen.

Beginn und Ende des Einsatzes werden je nach Witterungseinfluss vom Auftraggeber angeordnet.

Die Arbeiten sind auf Anweisung des zuständigen Bauhofmeisters zu wiederholen, wenn z. B. durch Witterungseinflüsse die Wirkung des Streuens aufgehoben wird, Neuschnee gefallen ist, der liegen bleibt, oder Glätte eintritt.

Die Arbeiten sind gewissenhaft und zügig durchzuführen, damit die im Räum- und Streuplan genannten Flächen möglichst frühzeitig in einem verkehrssicheren Zustand sind.

Die Arbeiten sind in der im Räum- und Streuplan aufgeführten Folge auszuführen. Nach Schneefall sind die Flächen zuerst vom Schnee frei zu räumen, bevor sie abgestreut werden.

Das für die Durchführung der Arbeiten benötigte Streumaterial wird vom UWB gestellt und ist vor Beginn des Einsatzes auf dem Bauhof Wiehagen zu laden.

Über jeden Einsatz ist ein Einsatzbericht nach den von der Stadt Bielefeld zur Verfügung gestellten Vordrucken zu fertigen. Die Einsatzberichte sind gewissenhaft und vollständig zu führen und vom Fahrer zu unterschreiben, da sie bei Schadensersatzansprüchen als Nachweis über die durchgeführten Arbeiten zur Verfügung stehen und ggf. als Beweismittel bei Gerichten vorgelegt werden müssen. Der Unterzeichner hat in diesen Ausnahmefällen mit der Ladung als Zeuge zu rechnen.

Die Einsatzberichte sind nach Beendigung jedes Einsatzes vom Fahrer unverzüglich dem zuständigen Bauhofmeister vorzulegen.

Umfang der Auftragsvergabe

EUR

Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems

Beginn / Ende
01.11.2025
31.03.2026
Erfüllungsort(e)

Erfüllungsort(e)

---
Bielefeld
Deutschland
DEA41

Weitere Erfüllungsorte

Zuschlagskriterien

Zuschlagskriterien

Bewertung erfolgt über nach Punkten gewichtete Kriterien

Zuschlagskriterium

Preis
Preis

Preiskriterium für "Niedrigster Preis (ohne Kriterien)"

Gewichtung
100,00
Weitere Informationen

Angaben zu Mitteln der europäischen Union

Angaben zu KMU

Angaben zu Optionen

Zusätzliche Angaben

Es werden insgesamt 41 Touren vergeben. Eine Tour entspricht hierbei einer Arbeitsgruppe/Kolonne (s. Ziff. I. A. der Leistungsbeschreibung).

Pro Bieter werden maximal 6 Kolonnen bezuschlagt.

Die Zuteilung der Touren zu den jeweiligen Arbeitsgruppen nimmt der UWB in eigener Verantwortung vor.

Verfahren

Verfahrensart

Verfahrensart

Offenes Verfahren

Angaben zum Verfahren

Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)

Besondere Methoden und Instrumente im Vergabeverfahren

Angaben zur Rahmenvereinbarung

Entfällt

Angaben zum dynamischen Beschaffungssystem

Entfällt

Angaben zur elektronischen Auktion

Angaben zur Wiederkehr von Aufträgen

Angaben zur Wiederkehr von Aufträgen

Strategische Auftragsvergabe

Strategische Auftragsvergabe

Vermeidung und Verminderung der Umweltverschmutzung

Umweltverträglichkeit der eingesetzten Streumittel: Der Auftragnehmer ist verpflichtet, seine Beschäftigten vor Beginn der Arbeiten einzuweisen und dabei auch über die optimale Durchführung des Streuens zu unterweisen. Dabei ist insbesondere auf die Umweltverträglichkeit auftauender Stoffe einzugehen.

Gesetz über die Beschaffung sauberer Straßenfahrzeuge

Angaben zu elektronischen Arbeitsabläufen

Angaben zu elektronischen Arbeitsabläufen

Zulässig
Auftragsunterlagen

Sprache der Auftragsunterlagen

Deutsch
Sonstiges / Weitere Angaben

Kommunikationskanal


https://www.vergabe-westfalen.de/VMPSatellite/notice/CXX0YYDYTEYWQESW

Einlegung von Rechtsbehelfen

Gem. § 160 Abs.1 GWB leitet die Vergabekammer ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. Der Antrag ist gem. § 160 Abs. 3 Nr. 1 unzulässig, wenn der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichung des Nachprüfungsantrages erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat. Des Weiteren ist gem. § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB der Nachprüfungsantrag unzulässig, wenn mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.

Frühere Bekanntmachung zu diesem Verfahren

Anwendbarkeit der Verordnung zu drittstaatlichen Subventionen

Zusätzliche Informationen

Der UWB kann den Räum- und Streuplan während der Vertragsdauer ändern. Der Auftragnehmer wird davon rechtzeitig unterrichtet.

Für die Durchführung dieser Aufgaben sind die damit zusammenhängenden Gesetze, Richtlinien und Verordnungen der Europäischen Union, der Bundesrepublik Deutschland, des Landes Nordrhein-Westfalen und der Satzung über die Straßenreinigung und die Erhebung von Straßenreinigungsgebühren in der Stadt Bielefeld - in der jeweils geltenden Fassung - maßgebend.

Der Auftragnehmer bzw. seine Beschäftigten sind verpflichtet, die für den Sicherheits- und den Gesundheitsschutz einschlägigen Anforderungen nach dem Arbeitsschutzgesetz und den Unfallverhütungsvorschriften einzuhalten (§ 5 (2) GUV V A1 bzw. BGV A1, VSG 1.1).

Für die Entsorgungswirtschaft einschließlich Straßenreinigung und Winterdienst gilt gemäß Verordnung über zwingende Arbeitsbedingungen für die Abfallwirtschaft einschließlich Straßenreinigung und Winterdienst ein einheitlicher, verbindlicher Mindestlohn.

Die Vergütung berechnet sich nach Einsatzstunden. Zum Ausgleich der Fixkosten erhält der Unternehmer für jede Handkolonne einen Sockelbetrag von 1.000,00 EUR (netto). Der Sockelbetrag reduziert sich für jeden geleisteten Winterdiensteinsatztag um 100,00 EUR.

Kann der Auftragnehmer seinen Vertragsverpflichtungen nicht nachkommen, so ist der UWB unbedingt so rechtzeitig zu benachrichtigen, dass eine anderweitige ausreichende Verkehrssicherung noch möglich ist.

Der Auftragnehmer muss für die Dauer der Vertragsausübung über eine Betriebshaftpflichtversicherung mit Deckungssummen in Höhe von mindestens 1.500.000 EUR für Personenschäden und in Höhe von mindestens 500.000 EUR für Sachschäden verfügen.

Mit dem Angebot soll eine Eigenerklärung eingereicht werden, dass eine entsprechende Versicherung mit den o. g. Mindestdeckungssummen bei einem in der EU zugelassenen Haftpflichtversicherer oder Kreditinstitut im Auftragsfall spätestens zum Vertragsbeginn abgeschlossen wird oder der Bieter bereits jetzt über eine Berufshaftpflichtversicherung mit den geforderten Mindestdeckungssummen verfügt.

Es gilt ein Zuschlagsverbot aufgrund des 5. EU-Sanktionspakets auf öffentliche Aufträge nach GWB i. V. m. VgV, s. auch Artikel 5k Absatz 1 der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 in der derzeit gültigen Fassung. Die beigefügte Eigenerklärung soll diesbezüglich verwendet werden.

Angebote

Anforderungen an Angebote / Teilnahmeanträge

Sprache(n), in der (denen) Angebote / Teilnahmeanträge eingereicht werden können

Deutsch

Varianten / Alternativangebote

Elektronische Kataloge

Nicht zulässig

Mehrere Angebote pro Bieter

Zulässig
Verwaltungsangaben

Bindefrist

53
Tage

Bedingungen für die Öffnung der Angebote

Nachforderung

Eine Nachforderung von Erklärungen, Unterlagen und Nachweisen ist nicht ausgeschlossen.

Die im Aufforderungsschreiben aufgelisteten Nachweise/Angaben sind mit Abgabe des Angebotes einzureichen. Sollten Nachweise/Angaben fehlen, können diese gem. § 56 Abs. 2 VgV nachgefordert werden.

Bedingungen

Ausschlussgründe

Ort der Angabe der Ausschlussgründe

Auswahl der Ausschlussgründe

gem. §§ 123 + 124 GWB

gem. §§ 123 + 124 GWB

gem. §§ 123 + 124 GWB

gem. §§ 123 + 124 GWB

gem. §§ 123 + 124 GWB

gem. §§ 123 + 124 GWB

gem. §§ 123 + 124 GWB

gem. §§ 123 + 124 GWB

gem. §§ 123 + 124 GWB

gem. §§ 123 + 124 GWB

gem. §§ 123 + 124 GWB

gem. §§ 123 + 124 GWB

gem. §§ 123 + 124 GWB

gem. §§ 123 + 124 GWB

gem. §§ 123 + 124 GWB

gem. §§ 123 + 124 GWB

gem. §§ 123 + 124 GWB

gem. §§ 123 + 124 GWB

gem. §§ 123 + 124 GWB

gem. §§ 123 + 124 GWB

gem. §§ 123 + 124 GWB

gem. §§ 123 + 124 GWB

Teilnahmebedingungen

Eignungskriterien / Ausschreibungsbedingungen

Eignungskriterium

Referenzen zu bestimmten Dienstleistungen

Referenzen (Mit dem Angebot; Mittels Eigenerklärung): s. Ziff. II. C. der Leistungsbeschreibung

Eignungskriterium

Werkzeuge, Anlagen oder technische Ausrüstung

Betriebsbeschreibung (Mit dem Angebot; Mittels Eigenerklärung): Zur weiteren Beurteilung von Fachkunde und Leistungsfähigkeit des Bieters soll dieser dem Angebot eine kurze Betriebsbeschreibung beifügen, aus der die Anzahl und Qualifikation der Mitarbeiter sowie die Ausstattung des Bieters mit technischen Geräten hervorgehen.

Eignungskriterium

Andere wirtschaftliche oder finanzielle Anforderungen

Eigenerklärung Nichtvorliegen von Ausschlussgründen (Mit dem Angebot; Mittels Eigenerklärung): Es dürfen keine Ausschlussgründe gem. §§ 123 ff GWB (§ 42 VgV bzw. § 31 Abs. 1, 2 UVgO) vorliegen. Eine entsprechende Eigenerklärung ist dem Angebot beizufügen. Die beigefügte Eigenerklärung soll verwendet werden.

Eignungskriterium

Andere wirtschaftliche oder finanzielle Anforderungen

Es dürfen keine Ausschlussgründe gem. §§ 123 ff GWB (§ 42 VgV bzw. § 31 Abs. 1, 2 UVgO) vorliegen. Eine entsprechende Eigenerklärung ist dem Angebot beizufügen. Die beigefügte Eigenerklärung soll verwendet werden. - Eigenerklärung Nichtvorliegen Ausschlussgründe

Eignungskriterium

Werkzeuge, Anlagen oder technische Ausrüstung

Zur weiteren Beurteilung von Fachkunde und Leistungsfähigkeit des Bieters soll dieser dem Angebot eine kurze Betriebsbeschreibung beifügen, aus der die Anzahl und Qualifikation der Mitarbeiter sowie die Ausstattung des Bieters mit technischen Geräten hervorgehen. - Betriebsbeschreibung

Eignungskriterium

Referenzen zu bestimmten Dienstleistungen

Der Bieter muss Referenzen über bisher ausgeführte vergleichbare Dienstleistungsaufträge benennen. Gefordert wird mind. eine positive Referenz, die nicht älter als aus dem Jahre 2022 sein darf. Neben der Anschrift sind der Ansprechpartner des jeweiligen Auftraggebers sowie dessen Erreichbarkeit (z. B. Telefonnummer, E-Mail-Adresse) sowie der Zeitraum der Leistungserbringung anzugeben. Die Referenz(en) soll(en) mit dem Angebot eingereicht werden. - Referenzen

Finanzierung

s. § 17 VOL/B

Rechtsform des Bieters

Bedingungen für den Auftrag

Bedingungen für den Auftrag

Der Auftragnehmer ist zur Einhaltung der Vorgaben des Tariftreue- und Vergabegesetzes Nordrhein-Westfalen verpflichtet.

Eigenerklärung zur Umsetzung von Artikel 5k Absatz 1 der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 in der Fassung des Art. 1 Ziff. 15 der Verordnung (EU) 2022/1269 des Rates vom 21.07.2022.

Der Auftragnehmer muss für die Dauer der Vertragsausübung über eine Betriebshaftpflichtversicherung mit Deckungssummen in Höhe von mindestens 1.500.000 EUR für Personenschäden und in Höhe von mindestens 500.000 EUR für Sachschäden verfügen.
Mit dem Angebot soll eine Eigenerklärung eingereicht werden, dass eine entsprechende
Versicherung mit den o. g. Mindestdeckungssummen bei einem in der EU zugelassenen Haftpflichtversicherer oder Kreditinstitut im Auftragsfall spätestens zum Vertragsbeginn abgeschlossen wird oder der Bieter bereits jetzt über eine Berufshaftpflichtversicherung mit den geforderten Mindestdeckungssummen verfügt.

Angaben zu geschützten Beschäftigungsverhältnissen

Nein

Angaben zur reservierten Teilnahme

Angaben zur beruflichen Qualifikation

Nicht erforderlich

Angaben zur Sicherheitsüberprüfung