Für diese Arbeiten setzt der Unternehmer Arbeitsgruppe(n)/Kolonnen von je 3 zuverlässigen Arbeitskräften (einschließlich Fahrer) mit Arbeitsgeräten (Schneeschiebern, Schaufeln, Streukarren usw.) zum Räumen und Streuen sowie je Arbeitsgruppe ein Transportfahrzeug ein. Ein Mitglied der Gruppe ist als Leiter zu benennen. Zur Schneeräumung auf längeren Rad- oder Gehwegstrecken kann der Unternehmer auf besondere Vereinbarung Schneeräumgerät einsetzen.
Die Winterdienstarbeiten sind während der Winterperiode täglich (auch an Wochenenden und Feiertagen) zwischen 4:00 Uhr und 20:00 Uhr durchzuführen, an denen auf Grund der Witterung und des Zustandes der Verkehrsflächen Einsätze durch den UWB angeordnet werden. Das ist in der Regel dann der Fall, wenn liegenbleibender Schnee den Verkehr behindert oder durch Eis und Schnee Glättegefahr besteht.
Die Erreichbarkeit und Einsatzbereitschaft des Auftragnehmers sowie die Aufnahme des Winterdiensteinsatzes durch den Auftragnehmer muss im Vertragszeitraum in jedem Jahr vom 01.11. bis zum 31.03. zwischen 3:00 Uhr und 20:00 Uhr innerhalb von 60 Minuten nach Alarmierung durch den verantwortlichen Straßenbaumeister der Abteilung Straßeninstandhaltung und -beschilderung, auch an Wochenenden u. Feiertagen, gewährleistet sein. Start des Winterdiensteinsatzes ist am Bauhof Wiehagen des Umweltbetriebes der Stadt Bielefeld, Am Wiehagen 75, 33607 Bielefeld.
Der Auftragnehmer hat sein(e) Fahrzeug(e) den Weisungen des UWB entsprechend pünktlich zu den ihm angegebenen Zeiten oder im Bedarfsfall, wenn die Verhältnisse es kurzfristig erfordern, unverzüglich zum Einsatz zu bringen.
Beginn und Ende des Einsatzes werden je nach Witterungseinfluss vom Auftraggeber angeordnet.
Die Arbeiten sind auf Anweisung des zuständigen Bauhofmeisters zu wiederholen, wenn z. B. durch Witterungseinflüsse die Wirkung des Streuens aufgehoben wird, Neuschnee gefallen ist, der liegen bleibt, oder Glätte eintritt.
Die Arbeiten sind gewissenhaft und zügig durchzuführen, damit die im Räum- und Streuplan genannten Flächen möglichst frühzeitig in einem verkehrssicheren Zustand sind.
Die Arbeiten sind in der im Räum- und Streuplan aufgeführten Folge auszuführen. Nach Schneefall sind die Flächen zuerst vom Schnee frei zu räumen, bevor sie abgestreut werden.
Das für die Durchführung der Arbeiten benötigte Streumaterial wird vom UWB gestellt und ist vor Beginn des Einsatzes auf dem Bauhof Wiehagen zu laden.
Über jeden Einsatz ist ein Einsatzbericht nach den von der Stadt Bielefeld zur Verfügung gestellten Vordrucken zu fertigen. Die Einsatzberichte sind gewissenhaft und vollständig zu führen und vom Fahrer zu unterschreiben, da sie bei Schadensersatzansprüchen als Nachweis über die durchgeführten Arbeiten zur Verfügung stehen und ggf. als Beweismittel bei Gerichten vorgelegt werden müssen. Der Unterzeichner hat in diesen Ausnahmefällen mit der Ladung als Zeuge zu rechnen.
Die Einsatzberichte sind nach Beendigung jedes Einsatzes vom Fahrer unverzüglich dem zuständigen Bauhofmeister vorzulegen.