Transport, Sortierung und Verwertung von Wertstoffen aus der gemeinsamen Wertstofferfassung von Leichtverpackungen (LVP) und stoffgleichen Nichtverpackungen (sNVP) für den Zeitraum vom 01.01.2026 -31.12.2026 einschließlich Verlängerungsoption von 2 x 12 Monaten
2 x 12 Monate____Für die Verlängerung gilt: Der Vertrag verlängert sich um jeweils ein weiteres Jahr, wenn er nicht schriftlich mit einer Frist von 6 Monaten zum Ablauf des Jahres von einer der beiden Vertragsparteien gekündigt wird. Der Vertrag endet spätestens am 31.12.2028, ohne dass es einer Kündigung bedarf
Preiskriterium für "Niedrigster Preis (ohne Kriterien)"
Förderung der Kreislaufwirtschaft
Tariflohn, Beschäftigung sozialversicherungspflichtiger Mitarbeiter/innen
Gemäß § 160 Abs. 1 GWB leitet die Vergabekammer ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. Der Antrag ist gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB unzulässig, wenn der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrages erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat. Des Weiteren ist gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB der Nachprüfungsantrag unzulässig, wenn mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Der Auftragnehmer ist zur Einhaltung der Vorgaben des Tariftreue- und Vergabegesetzes Nordrhein-Westfalen verpflichtet.
§ 56 VgV____Fehlende unternehmensbezogene Unterlagen werden nachgefordert. Zuschlagsrelevante Unterlagen dürfen nicht nachgefordert werden.
Eigenerklärung über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen gem. §§ 123 ff GWB (Mit dem Angebot; Mittels Eigenerklärung):
Eigenerklärung zur Umsetzung von Artikel 5ki Absatz 1 der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 in der aktuellen Fassung (Mit dem Angebot; Mittels Eigenerklärung):
verbindliche Nennung (Name und Anschrift) der für die Dauer des Vertrages vorgesehenen Sortieranlage (Mit dem Angebot; Mittels Eigenerklärung):
gültiges EfB-Zertifikat (Kopie) oder gleichwertiger Nachweis für die genannte Sortieranlage, welches mind. die Abfallschlüsselnummer 15 01 06 und 20 03 01 enthält (Mit dem Angebot; Mittels Eigenerklärung):
Angabe des Gesamtumsatzes sowie Umsatz der Leistungsart, die Gegenstand der Vergabe ist, jeweils bezogen auf die letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre (Anlage 4) (Mit dem Angebot; Mittels Eigenerklärung):
§ 17 VOL/B
Der Auftragnehmer ist zur Einhaltung der Vorgaben des Tariftreue- und Vergabegesetzes Nordrhein-Westfalen verpflichtet. Für die Vertragsausführung gelten die Allgemeinen Vertragsbedingungen für die Ausführung von Leistungen (VOL/B) und die Zusätzlichen Vertragsbedingungen der Stadt Bielefeld für Lieferungen und Leistungen (ZVL).