Beschreibung der Maßnahme:Es handelt sich um Heizungsarbeiten für den Neubau der Martin-Niemöller-Gesamtschule in Bielefeld. Das Plangebiet erstreckt sich dabei auf ein nördliches und ein südliches Grundstück.
Art der Leistung:Gegenstand dieser Ausschreibung ist die Erstellung einer kompletten Heizungsinstallation innerhalb der Gebäudehülle. Außerdem die Installation von jeweils einer LW-WP-Kaskade auf dem Dach des Nordgebäudes sowie im Außenbereich des Südgebäudes.Diese beinhaltet folgende technischen Einrichtungen: -LW-WP-Kaskade-Pufferspeicheranlage-Heizkreisverteiler inkl. Mischer, Pumpengruppen, usw. -Druckhaltung-Heizungsrohrleitungsnetz (Verteilnetz)-FBH (FBH-Heizkreisverteiler)-FBH (Heizfläche)-Systemtrennung-Anschluss Lüftungsanlagen (Heizregister)
Ausführungszeit:Nordgebäude: 21.07.2026-31.08.2027 (nach aktuellem Rahmen-TP Index 11, Stand 16.01.2024)Südgebäude: 24.03.2026-31.05.2027 (nach aktuellem Rahmen-TP Index 11, Stand 16.01.2024)
Lage der Baustelle:Die beiden Areale werden westlich durch die Apfelstraße begrenzt und sind durch die Straße An der Reegt voneinander getrennt. Das bereits entwickelte Baulogistikkonzept in Anbetracht der Baustellenandienung, wird nach der Beauftragung vorgestellt. Dem AN wird empfohlen das Baugebiet/Baugrundstück vor Angebotsabgabe in eigener Verantwortung zu besichtigen um sich eine Kalkulationsgrundlage zu schaffen.
Preis
Gemäß § 160 Abs. 1 GWB leitet die Vergabekammer ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. Der Antrag ist gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB unzulässig, wenn der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrages erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat. Des Weiteren ist gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB der Nachprüfungsantrag unzulässig, wenn mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Der Auftragnehmer ist zur Einhaltung der Vorgaben des Tariftreue- und Vergabegesetzes Nordrhein-Westfalen verpflichtet.