Für den vollständigen Ausbau ist ein verbindlicher Liefertermin nach Bereitstellung des Fahrgestells zu nennen.
Für den Auftrag ist keine maximale Lieferzeit angegeben. Bei einer Lieferzeit von mehr als 60 Wochen werden für das Angebot unter dem Bewertungspunkt "Lieferzeit" jedoch keine Punk-te mehr vergeben.
Bei Fristüberschreitung gilt für jedes LOS eine Vertragsstrafe gem. § 11 Nr. 2 VOL/B i. H. v. 1/2 von Hundert des Wertes desjenigen Teils der Leistung, der nicht genutzt werden kann, für jede vollendete Woche als vereinbart, höchstens jedoch 5 % der Auftragssumme. Der ggf. fällige Betrag wird von der letzten fälligen Rechnung des Auftragnehmers in Abzug gebracht.
Kundendienst
Der Bieter muss einen Kundendienst- bzw. Service-Standort für qualifizierte Wartungsarbeiten, Umbau und Reparaturen des ausgeschriebenen Ausbauumfangs angeben. Dieses kann der Standort des Herstellers oder eines von ihm vertraglich beauftragten Unternehmens sein.
Bei Fremdfirmen (vom Bieter beauftragter Fachbetrieb) muss es sich um einen im Handelsregister eingetragenen Fachbetrieb aus dem Bereich Kfz-Technik, Karosserie- und/oder Fahrzeugbau handeln. Der Auftraggeber kann zur Aufklärung und Auswertung des Angebotes bei Bedarf vom Bieter einen aktuellen Auszug aus dem Handelsregister mit dem Eintrag des Servicestützpunktes anfordern.
Ist der Service-Betrieb eine Fremdfirma, muss diese aufgrund der Anzahl und der Qualifikation der Beschäftigten sowie der technischen Ausstattung mindestens Arbeiten wie z. B. - Fehlerdiagnosen, Reparaturen an Funk- und Sondersignalanlage, turnusmäßige Wartungsarbeiten am Aus-/Ausbau sowie Umbauten und Anpassungen des Innenausbaus im Auftrag des Auftraggebers ausführen können.
Der benannte Kundendienst muss auch nach Auftragserteilung zur Verfügung stehen.
Die Angaben zum Kundendienst sind mit dem Angebot einzureichen.