Die Stadt Bielefeld schreibt im Rahmen des Projekts "Neubau Grundschule Sieker" die Ausführung von Erdarbeiten (Oberbodenabtrag, Lagerung, Entsorgung sowie Nebenleistungen) öffentlich aus.Leistungsumfang:- Einrichtung und Räumung der Baustelle- Abtragung, Förderung, Lagerung und ggf. Siebung von Ober- und Unterboden- Herstellung und Verdichtung von Baustellenverkehrsflächen- Durchführung sämtlicher Neben- und Stundenlohnarbeiten (z. B. Bauhelfer, Facharbeiter, Geräteführer)- Entsorgung nicht gefährlicher Abfälle gemäß AVV 170504- Kontrollprüfungen und Schutzmaßnahmen (z. B. Geotextil, Grenzsteine sichern)- Mengenvorgaben entsprechend der geplanten Ausführung
Die Vergabe erfolgt nach den geltenden Vergabebestimmungen für öffentliche Aufträge. Die Angebotsunterlagen können ab sofort abgerufen werden. Der späteste Abgabetermin wird mit der Bekanntmachung über die Vergabeplattform veröffentlicht.Weitere Details zu den auszuführenden Leistungen werden in den Ausschreibungsunterlagen bereitgestellt.
- Einrichtung und Räumung der Baustelle- Abtragung, Förderung, Lagerung und ggf. Siebung von Ober- und Unterboden- Herstellung und Verdichtung von Baustellenverkehrsflächen- Durchführung sämtlicher Neben- und Stundenlohnarbeiten (z. B. Bauhelfer, Facharbeiter, Geräteführer)- Entsorgung nicht gefährlicher Abfälle gemäß AVV 170504- Kontrollprüfungen und Schutzmaßnahmen (z. B. Geotextil, Grenzsteine sichern)- Mengenvorgaben entsprechend der geplanten Ausführung
Preis
Gemäß § 160 Abs. 1 GWB leitet die Vergabekammer ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. Der Antrag ist gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB unzulässig, wenn der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrages erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat. Des Weiteren ist gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB der Nachprüfungsantrag unzulässig, wenn mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Der Auftragnehmer ist zur Einhaltung der Vorgaben des Tariftreue- und Vergabegesetzes Nordrhein-Westfalen verpflichtet.