Lieferung verfahrenstechnischer Modelle für den Fachbereich Chemie in das Berufskolleg Senne im Stadtgebiet Bielefeld
Am Berufskolleg Senne im Stadtgebiet Bielefeld- soll ein verfahrenstechnisches Praktikum für die naturwissenschaftlichen Berufe Chemikant, Produktionsfachkraft Chemie, Pharmakant und Chemielaborant eingerichtet werden. Dabei sollen verfahrenstechnische Modelle zum Einsatz kommen, an denen die Schülerinnen und Schüler praktische und experimentelle Untersuchungen zu chemischen Prozessen und Verfahren durchführen.Die vollständige Lieferung, Aufbau, Montage und Inbetriebnahme müssen spätestens 20 Wochen nach Auftragserteilung erfolgen.
Gemäß § 160 Abs. 1 GWB leitet die Vergabekammer ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. Der Antrag ist gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB unzulässig, wenn der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrages erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat. Des Weiteren ist gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB der Nachprüfungsantrag unzulässig, wenn mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
§ 56 VgV: Fehlende unternehmensbezogene Unterlagen werden nachgefordert. Zuschlagsrelevante Unterlagen dürfen nicht nachgefordert werden.
gem. §§ 123 + 124 GWB
Eigenerklärung über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen gem. §§ 123 ff GWB (Mit dem Angebot; Mittels Eigenerklärung): Es dürfen keine Ausschlussgründe gem. §§ 123 ff GWB (§ 42 VgV) vorliegen. Das Nichtvorliegen der Ausschlussgründe ist anhand des beigefügten Vordruckes "Eigenerklärung über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen gem. §§ 123 ff GWB" zu bestätigen.
Nachweise hierzu (u.a. Bescheinigungen in Steuersachen des Finanzamtes, Unbedenk-lichkeitsbescheinigungen der Krankenkassen, des Steueramtes der Kommune sowie der Berufsgenossenschaft) sind auf besondere Aufforderung vor Auftragserteilung beizubringen (nicht älter als 6 Monate, Stichtag ist das Ende der Angebotsfrist).
Eigenerklärung zur Umsetzung von Artikel 5k Absatz 1 der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 in der aktuellen Fassung (Mit dem Angebot; Mittels Eigenerklärung): Es gilt ein Zuschlagsverbot aufgrund des 5. EU-Sanktionspakets auf öffentliche Aufträge nach GWB i. V. m. VgV, s. auch Artikel 5k Absatz 1 der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 in der Fassung des Art. 1 Ziff. 15 der Verordnung (EU) 2023/2878 des Rates vom 18.12.2023. Die beigefügte Eigenerklärung ist mit dem Angebot einzureichen.
aktueller Berufs- oder Handelsregisterauszug (Auf Anforderung der Vergabestelle; Mittels Dritterklärung): Vor Zuschlagserteilung hat der zum Zuschlag vorgesehene Bieter auf besondere Aufforderung der Auftraggeberin einen aktuellen Berufs- oder Handelsregisterauszug nach Maßgabe der Rechtsvorschriften des Landes der Europäischen Union oder des Vertragsstaates des EWR-Abkommens, in dem der Bieter ansässig ist, oder einen gleichwertigen Nachweis zum Gewerbebetrieb, sofern dieser nicht im Berufs- oder Handelsregister eingetragen ist, vorzulegen. Der Berufs- oder Handelsregisterauszug ist dann aktuell, wenn dieser - unabhängig vom Datum der Erstellung - die tatsächlichen Gegebenheiten zum Zeitpunkt der geforderten Frist zur Abgabe der Angebote wiedergibt. Falls keine Eintragungspflicht im Berufs- oder Handelsregister des Herkunftslandes besteht, ist eine Eigenerklärung, weshalb für den Bieter keine Eintragungspflicht besteht und darüber, wer die vertretungsberechtigten Personen sind, einzureichen.
Betriebshaftpflichtversicherung (Mit dem Angebot; Mittels Eigenerklärung): Erklärung, dass der Auftragnehmer vor Auftragserteilung über eine Betriebshaftpflichtversicherung gegen Unfälle und Schadensersatzansprüche Dritter bei einem in der EU zugelassenen Haftpflichtversicherer oder Kreditinstitut mit folgenden Mindestsummen je Schadenereignis verfügt:für Personen-, Sach- und Vermögensschäden von jeweils 1.000.000,00 Euro
Sollte eine Versicherung mit den v. g. Mindestversicherungssummen zum Zeitpunkt des Einreichens des Angebotes noch nicht vorliegen, hat der Bewerber zu bestätigen, dass spätestens vor Auftragserteilung eine Betriebshaftpflichtversicherung mit den o. g. Mindestsummen bestehen wird. Auf besondere Anforderung der Auftraggeberin ist vor Vertragsbeginn ein entsprechender Nachweis vorzulegen.
Referenzen (Mit dem Angebot; Mittels Eigenerklärung): Nachweis von mindestens einer Referenz von öffentlichen oder privaten Auftraggebern aus Deutschland über eine vergleichbare Leistung aus den letzten drei Jahren.
Eine Leistung gilt als vergleichbar, wenn sie mindestens 50 % des hier ausgeschriebenen Leistungsumfangs in einer ähnlichen Zusammenstellung abdeckt. Eine ähnliche Zusammenstellung liegt vor, sofern die Leistung praktische sowie experimentelle Untersuchungen zu chemischen Prozessen und Verfahren beinhaltet.
Bitte reichen Sie aktuelle Kontaktdaten des Referenzgebers (Name des Kunden, Ansprechpartner und dessen Kontaktdaten, Telefonnummer u. E-Mailadresse) mit dem Angebot ein.Hinweis: Eine Referenz kann grundsätzlich nicht gewertet werden, wenn sie nicht überprüft werden kann (vgl. VK Hessen, Beschluss vom 18. Dezember 2017, 69d-VK-2-38/2017). Ein Verweis des Bieters, dass datenschutzrechtliche Vorgaben der Benen-nung von Referenzauftraggebern entgegenstehen, ist daher nicht zulässig.
§ 17 VOL/B
Für die Vertragsausführung gelten die allgemeinen Vertragsbedingungen für die Ausführung von Leistungen (VOL/B) und die zusätzlichen Vertragsbedingungen der Stadt Bielefeld (ZVL).