Austausch der Rohrleitungen der Faulbehälter II + III
Die Rohrleitungen im und außerhalb der Faulbehälter sind zu erneuern. Die Edelstahlrohre sind vor Ort zu schweißen und anzuschließen.
Gemäß § 160 Abs. 1 GWB leitet die Vergabekammer ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. Der Antrag ist gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB unzulässig, wenn der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrages erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat. Des Weiteren ist gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB der Nachprüfungsantrag unzulässig, wenn mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Der Auftragnehmer ist zur Einhaltung der Vorgaben des Tariftreue- und Vergabegesetzes Nordrhein-Westfalen verpflichtet.
Fehlende unternehmensbezogene Unterlagen werden nachgefordert. Zuschlagsrelevante Unterlagen dürfen nicht nachgefordert werden.
gem. §§ 123 + 124 GWB
Eigenerklärung zur Eignung (VHB 124) (Mit dem Angebot; Mittels Eigenerklärung):
Eintragung ins Berufsregister - Eintragung ins Berufsregister
Angabe zu Umsatzzahlen - Angaben zu Umsatzzahlen vergleichbarer Leistungen der letzten 3 abgeschlossenen Wirtschaftsjahre.
Anzahl der Arbeitskräfte - Anzahl der Arbeitskräfte jahresdurchschnittlich der letzten 3 Jahre, aufgegliedert nach Berufsgruppen
Angaben zu vergleichbaren Leistungen - Angaben zu vergleichbaren Leistungen (Referenzen)
Angaben zur Zahlung von Steuern, Abgaben und Beiträgen zur Sozialversicherung - Angaben zur regelmäßigen Zahlung von Steuern, Abgaben und Beiträgen zu Sozialversicherungen
Angaben zur Mitgliedschaft in einer Berufsgenossenschaft - Angaben zur Mitgliedschaft in einer Berufsgenossenschaft
Angaben zu Insolvenzverfahren und Liquidation - Angaben zu Insolvenzverfahren und Liquidationen
Angaben , dass nachweislich keine schweren Verfehlungen begangen wurden - Angaben , dass nachweislich keine schweren Verfehlungen begangen wurden
Einzureichende Unterlagen:
A. Die Auftragnehmerin / der Auftragnehmer hat bei Auftragserteilung den Nachweis über das wirksame Bestehen einer Betriebshaftpflichtversicherung für die Zeit der Auftragserfüllung für ihren/seinen Betrieb zu erbringen. Die Deckungssummen müssen pro Schadensfall mindestens betragen: für Personenschäden: 1.000.000,00 EURfür sonstige Schäden (Sach- und / oder Vermögensschäden): 500.000,00 EURMitversichert sein müssen allmähliche Einwirkung (§ 415 AHB), Mangelfolgeschäden, Bearbeitungsschäden mit 5.000,00 EUR pro Schadensereignis (§ 416 b AHB).
B. Der Auftragnehmer ist zur Einhaltung der Vorgaben des Tariftreue- und Vergabegesetzes Nordrhein-Westfalen verpflichtet.
C. Erbringung der Eigenerklärung zur Umsetzung von Artikel 5k Absatz 1 der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 in der Fassung des Art. 1 Ziff. 15 der Verordnung (EU) 2022/1269 des Rates vom 21.07.2022.
D. Erbringung der Eigenerklärung über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen gem. §§ 123 f